Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligung beim Zahnarzt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
einem meiner Betreuten muss ein Zahn gezogen werden.
Der Zahnarzt verlangt, dass ich als Betreuer vor Ort erscheine und ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
12.12.2016, 15:04 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
|
Einwilligung beim Zahnarzt
Hallo,
einem meiner Betreuten muss ein Zahn gezogen werden. Der Zahnarzt verlangt, dass ich als Betreuer vor Ort erscheine und mein schriftliches Einverständnis gebe. Mein Hinweis, dass der Betreute selbst in diesen Eingriff einwilligen kann, will der Zahnarzt nicht akzeptieren und besteht auf meine Unterschrift. ( wie gesagt vor Ort ) Mein Kenntnisstand ist der, dass wenn ein Betreuter selbst entscheiden kann, der Betreuer gar nicht handeln darf ! Der Zahnarzt verweigert unter diesen Vorgaben die Behandlung. Danke im voraus für Eure Rückmeldungen. |
12.12.2016, 15:14 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 79
|
Hallo niederreihner!
Grundsätzlich solltest du natürlich den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge haben. Sonst bist du sowieso nicht der richtige Ansprechpartner. Entscheidend ist ob dein Betreuter die Aufklärung hinsichtlich der möglichen Folgen des Eingriffes verstehen kann. Ist er dazu in der Lage, kann er auch selbst unterschreiben. Ob du nicht unterschreiben darfst weiß ich nicht genau, aber du brauchst es in diesem Fall sicher nicht. Denkbar wäre lediglich, dass du zusätzlich unterschreibst. Im Zweifelsfall würde ich den Zahnarzt aber wechseln, du willst ja schließlich nicht ständig "umsonst" dahin rennen. Viele Grüße FrauS
__________________
https://btdirekt.de/archiv/kolumne-frau-eff/ |
12.12.2016, 15:33 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
|
schick dem Zahnarzt doch mal eine Erklärung zur Einwilligungsfähigkeit bei Betreuten. es gibt eine ganz gute Zusammenfassung auf der BdB Homepage. (https://bdb-ev.de/205_Merkblaetter.php )
Dann kann der Arzt sich mal dazu belesen.
__________________
---------------- |
21.12.2016, 11:56 | #4 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
|
@Niederrheiner: wie ist es den ausgegangen? Ich habe vermutlich gerade mit dem selben Zahnarzt zu tun .... wenn er den vom Niederrhein ist ..
Zitat:
|
|
21.12.2016, 19:43 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
|
Moin moin
https://bdb-ev.de/205_Merkblaetter.php Ist doch schön, wie man gerade Zahnärzten damit den Zahn ziehen kann... MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.01.2017, 11:17 | #6 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
|
Zitat:
Ich hatte ihn angeschrieben, er möge mir das doch schriftlich geben, das er die Behandlung verweigert, kam jedoch nichts. Bisher geht das über die stille Post, Praxis ruft im Pflegeheim an und die Dame (allwissend "die anderen Betreuer machen das auch so, da gibt es nie Probleme") teilt mir wieder mit, ich solle vor Ort sein, sonst würde der Dr nichts machen ..... Beutreuter IST einwilligungsfähig! Also was kann man da jetzt noch tun? |
|
24.01.2017, 13:10 | #7 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
|
|
24.01.2017, 19:41 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
|
Moin moin
Ein kleiner Hinweis an den Arzt, dass ein weiterer HInweis an die Kassenärztliche Vereinigung geht, wenn er nicht aus dem Quark kommt, hilft auch. Wenn nicht: Hinweis an die Kassenärztliche Vereinigung und den Arzt wechseln. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.01.2017, 20:20 | #9 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
|
Zitat:
Ist den die KVNO der richtige Adressat für eine Beschwerde? Anderen Kieferchirugen in dem kleinen Dorf wird schwierig ... Was mich bei sowas annervt, ist dieses in die Ecke stellen "der hat kein Bock, der böse Betreuer" weil all die anderen Betreuer machen das ja schließlich auch. |
|
24.01.2017, 22:46 | #10 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
|
Moin moin
Die Ärztekammer anschreiben ist auch nicht schlecht. Die Kassenärztliche Vereinigung ist die Stelle, die die Ärzte zuläßt, sprich: Die sagen ob und wo ein Arzt sein Geld verdienen darf. Und wer einem Arzt in den (Geld-)Beutel kneifen darf, kann ordentlich Schmerzen verursachen... Zitat:
Und :verdient ist eben verdient. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
Lesezeichen |
|
|