Dies ist ein Beitrag zum Thema Entlastung des befreiten Betreuers durch Miterben im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Forumgemeinde,
ich bin neu hier und bräuchte bitte Aufklärungsbedarf bei folgender Sache in Bayern:
Also, ich bin seit ...
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16.12.2016, 12:20 | #1 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 3
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Entlastung des befreiten Betreuers durch Miterben
Hallo liebe Forumgemeinde,
ich bin neu hier und bräuchte bitte Aufklärungsbedarf bei folgender Sache in Bayern: Also, ich bin seit 2011 befreiter Betreuer (u.a. Vermögenverwaltung) und Enkel von meiner Demenzkranken Großmutter, die im Heim gelebt hat. Leider ist sie vor einigen Tagen verstorben. Nun habe ich hier gelesen, wenn die Erben eine „Betreuer-Entlastung“ abgeben, könnte man sich die aufwendige Schlussabrechnung sparen. Als Erben kommen mein Halbbruder und ich in 'Betracht Unser gemeinsamer Vater und weitere Angehörige gibt es leider nicht mehr. Es gibt neben dem Taschengeldkonto vom Heim nur ein kleines Vermögen (Gesamt unter 1500 Euro, was für die Beerdigung eingesetzt wird). Ich habe meinem Halbbruder den Ordner vorgelegt und er wäre einverstanden, diese Entlastung zu unterschreiben, damit ich bzw. die Mitarbeiter vom Gericht entlastet werden. Was benötigt mein Bruder in der Regel als Nachweis beim Betreuungsgericht, das er Erbberechtigt ist? (Sterbeurkunde Vater, Geburtsurkunde...?) Erbschein würde bei so einer kleinen Summe nicht beantragt werden. Konten gibt es keine, nur das Taschengeldkonto... Nun noch eine weitere Frage: Wie ist das, wenn mein Bruder (und ich) nachträglich (6 Wochen Frist) das Erbe ausschlagen möchten? Fällt in diesem Fall dann wieder die Schlussrechnung an oder ist die Akte in der Regel geschlossen? Für mich ist das wichtig, ich möchte gerne mit der traurigen Sache abschließen und nichts verkehrt machen... Über eine Info würde ich mich freuen. Vielen Dank für die Mühe! Gruß Carsten Geändert von Carsten_S (16.12.2016 um 12:23 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler |
16.12.2016, 21:09 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Carsten
Die einfachste Variante für den Erbennachweis ist das Familienbuch der Eltern. Wenn es ordentlich geführt wurde, stehen da alle Nachweise drin: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden für die Kinder und die Sterburkunde des Vaters. Dein Halbbruder kann die als einziger Miterbe entlasten. Das sollte dem Gericht eigentlich genügen. frage sicherheitshalber beim Rechtspfleger nach, bevor Du dir unnötige Arbeit machst. Die erberechtliche Ausschlagung und die betreuungsrechtliche Rechnungslegung bzw. Entlastungserklärung sind zwei verscheidene paar Schuhe, die nicht zusammen angezogen werden. Wenn bei der Betreuungsangelegenheit der Deckel zu ist, wird er wg. einer Ausschlagung nicht unbedingt wieder aufgeklappt. Es sei denn, dass der Betreuer mit dem Vermögen irgendetwas so falsch gemacht hat, dass es richtig auffällt und von der einen Gerichtsstelle zu der anderen rübergeschoben wird. Eine Ausschlagung wäre aber nur bei Schulden angezeigt - und da müßtest Du wissen, ob welche da sind. Die Bestattungskosten habt ihr als Kinder sowieso an der Backe, weil die unabhängig vom Nachlass sind. D.h. Vom verbliebenen Vermögen der Mutter wird erst die Bestattung gezahlt, bevor der Rest zum Nachlass werden kann. Gibt es nix zu vererben oder wird ein Erbe ausgeschlagen, bleiben die Bestattungskosten trotzdem bei den Angehörigen hängen. MfG Imre
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16.12.2016, 22:24 | #3 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 3
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Hallo Imre,
vielen Dank für deine ausführliche Erklärung. Also, Sterbeurkunde vom Vater ist vorhanden (ist im schönen Ungarn 2013 verstorben). Familienstammbuch Vater/Mutter ist vorhanden. Eltern waren geschieden, Mutter leider in Namibia verstorben. Geburtsurkunde vom Vater und Familienstammbuch verstorbene Großmutter + Ehemann (verstorben) sind auch vorhanden. Ich selber besitze meine Geburtsurkunde, die meines Halbbruders + Vatterschaftbluttest von Halbbruder ;-) Hoffe das Reicht dem Gericht für den Anfang? LG Carsten |
17.12.2016, 17:06 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Carsten
Das sollte reichen. Wenn es dann um die Entlastungsbestätigung bzgl. Deiner Vermögensverwaltung geht, kann das der Halbbruder als Miterbe tun. Entlastung schriftlich und wenn's geht, eine Kopie vom Pass Deines Halbbruders beifügen, damit seine Unterschrift verglichen werden kann. Er kann natürlich auch zum Gericht hingehen und eine Entlastungserklärung dort direkt abgeben. MfG Imre
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17.12.2016, 21:58 | #5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.12.2016
Beiträge: 3
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Hallo Imre,
vielen Dank! Gibt es da zufällig ein Musterschreiben, was mein Halbbruder für die "Bayerische"-Entlastung verwenden kann oder sind die Länderübergreifen gleich? Also, ich gebe die nötigen Urkunden, Entlastungserklärung mit Persokopie und den Abschlussbericht mit dem Betrag XY ab...oder? ...oder ist der Abschlussbericht damit auch hinfällig? Gruß Carsten |
19.12.2016, 10:29 | #6 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,543
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Ihr wisst aber schon, dass allein die Sterbeurkunde für die Entlastung nicht reicht, nein?
Die Entlastungserklärung kann durch die durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ausgewiesenen Erben abgegeben werden. Nur die Personenstandsurkunden helfen nicht weiter.
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