Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf ein Betreuer pflegegeld zur Schuldentilgung verwenden? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo. Ich bin neu hier. Werde mich noch vorstellen , habe aber vorab eine wichtige Frage, ich habe eine Pflegestufe ...
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16.12.2016, 18:13 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.12.2016
Beiträge: 16
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Darf ein Betreuer pflegegeld zur Schuldentilgung verwenden?
Hallo. Ich bin neu hier. Werde mich noch vorstellen , habe aber vorab eine wichtige Frage, ich habe eine Pflegestufe 1 und einen gesetzlichen Betreuer, der pflegedienst rechnet aus kapazitätß gründen, weil zuwenig Personal da ist nur einen Teil des pflegegeld es ab. Es wird mir nicht ausreichend geholfen die kaufen nur ein. Ich kann nicht aus der Wohnung, die sollten auch saubermachen , was sie nicht tun, darum erstattet die Krankenkasse pflegegeld. Der Betreuer verwendet das ohne mein Einverständnis zur schuldenregulierung das ist doch nicht dafür da , sondern dass mir mehr geholfen wird , habe Rente und brauche mehr Hilfe im Haushalt , vielen Dank für eine Hilfe. , habe nur ein smartphone deshalb können schon mal rechtSchreibfehler auftreten, lg hage
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16.12.2016, 20:16 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Das Pflegegeld ist nicht die Schuldenregulierung da. Da sollte der Betreuer sich eher um einen Pflegedienst oder sonstigen Dienstleister kümmern, der die notwendigen Arbeiten auch erledigt. Sollte es eventuell auch nur für eine begrenzte Zeit keinen Dienstleister geben, dann könnte das Geld auch anderweitig eingesetzt werden. Aber bitte mit Deinem Einverständnis. Das gilt ggf. auch für Schuldenregulierungen, sofern es sich um kleine Deckelchen handelt, die ind der begrenzten Zeit auch abgetragen werden können. Mit dem freien Geld würde ich als Betreuer z.B. nicht die standardmäßigen FixKosten des Betreuten aufbessern oder es für Party und mehr Konsum verwenden. An sowas gewöhnt man sich schneller, als man die Gewohnheit wieder los wird - und dann steht auf einmal die gewünswchte und geforderte Leistung des Pflegedienstes zur Verfügung... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
17.12.2016, 06:08 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
So wie du schreibst bekomst du von der Pflegekasse vermutlich die sogenannte Kombileistung. D.h. ein Teil davon geht an den Pflegedienst und der andere Teil wird ausgezahlt um sich den Rest selbst organisieren zu können. Das hat meist den Grund dass eigener "Einkauf" von Leistungen billiger ist als mit der Abrechnung durch den Pflegedienst. Hast du deinem Betreuer auch wirklich klar gemacht, dass du ein "Mehr" an Hilfen benötigst als die, die derzeit erbracht werden? Darin liegt dann nämlich die Lösung. Sprich unbedingt mit deinem Betreuer, frage ihn ob es nicht sinnvoll sein kann die Leistung der Pflegekase auf volle Sachleistung umzustellen? Da gibts zum Einen dann erstens mehr Geld welches direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet wird und zweitens hast du dann hoffentlich die Hilfen die du brauchst. Also bitte unbedingt jetzt mit dem Betreuer reden!
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17.12.2016, 16:18 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.12.2016
Beiträge: 16
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pflegegeld
Ja ich bekomme kombileistungen aber mein pflegedienst hat ja keine Kapazitäten mehr frei
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17.12.2016, 16:45 | #5 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Du könntest dir privat wen suchen, der/die dich im Haushalt unterstützt, und das dann von der aufs Konto überwiesenen Kombileistung bezahlen.
Mache ich auch so :-) Gruss, MurphysLaw |
19.12.2016, 16:57 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.12.2016
Beiträge: 16
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Danke für den tip
Danke , das will ich ja auch aber der Betreuer hat das überwiesen Geld der letzten 2 Monate einfach ohne mein Einverständnis für andere also Schulden ausgegeben obwohl ich die Hilfe brauchen und auch nur geringe Rente habe
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19.12.2016, 19:32 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Dann sage deinem Betreuer, dass du der Pflegekasse Mitteilung von der Geldverwendung machen möchtest um dich dort zu vergewissern für was das Geld gedacht ist.
Ich glaube, dass ihr dann recht fix über die weitere Verwendung des Pflegegeldes ins Gespräch kommt. Ist zwar nicht unbedingt die ganz feine Art aber irgendwas musst du ja machen. Du könntest dich auch an die zuständige Betreuungsbehörde wenden und dort um Unterstützung nachsuchen.
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19.12.2016, 20:08 | #8 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Du könntest auch einfach regelmäßig die Dinge bezahlen, die du aufgrund von Verpflichtungen bezahlen musst.
Dann gäbe es auch keine Diskussion darüber, ob bzw. welche Rechnung dein Betreuer ohne vorherige Absprache mit dir bezahlen darf. Ich habe immer gedacht, dass man die Rechnungen für Leistungen oder Waren die man erhalten hat auch bezahlen muss. Ist sicherlich bei einer kleinen Rente nicht immer ganz einfach, aber jeder Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung ist auch verpflichtet, seine Rechnungen zu bezahlen. |
20.12.2016, 07:42 | #9 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen @ Schnieder. Ich möchte dir hier widersprechen.
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass alles was man in Anspruch genommen hat zu zahlen ist. Aber wir, auf jeden Fall ich, übernehme oft Betreuungen wo aus Fehlern der Vergangenheit Schulden bestehen. Diese Vergangenheit kann ich aber nicht so aufarbeiten, dass jetzt auf Kosten der aktuellen Gesundheit Einsparungen an demjenigen selbst vorgenommen werden. Pflegegeld ist für Pflege gedacht, der Bedarf wurde festgestellt und jetzt hat diese dann absolut vorrangig auch stattzufinden. Alles andere wäre wahrscheinlich sogar missbräuchliche Verwendung. Mit der richtigen Pflege wird jemand u.U. auch in die Lage versetzt sich etwas später eigenständig wieder von Altlasten zu befreien.
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20.12.2016, 09:26 | #10 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Hallo Frau Kollegin Mohr,
sollte der Betreuer Rechnungen bezahlt haben, die bereits vor der Einrichtung der Betreuung entstanden sind, könnte ich dir evtl. zustimmen, davon gibt der Sachverhalt aber nichts her. Selbstverständlich sollte der Geldbetrag, der von der Pflegekasse gezahlt wurde, auch entsprechend verwendet werden. Wenn aber niemand vorhanden ist, der die häusliche Versorgung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel übernehmen kann, stellt sich doch die Frage, was man mit diesem "kleinen" Geldbetrag macht. Die Schulden hat doch der zu Betreuende gemacht, also hat er auch die rechtliche Verpflichtung diese zu begleichen. Der Betreuer hat aus meiner Sicht ohne weitere Informationen nichts falsch gemacht. Eine Mitteilung an die Pflegekasse halte ich schlicht für Blödsinn, da die Pflegekasse diesen Betrag auch dann zahlt, wenn dauerhaft keine zweckgerechte Verwendung der Mittel erfolgt. Die Pflegekasse kann höchstens den MDK beauftragen um feststellen zu lassen, ob die Voraussetzung für die Pflegestufe I noch vorliegen. |
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