Dies ist ein Beitrag zum Thema Betriebskostenrückforderung vom Sozialamt aus dem Jahr 2012 im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo benötige rechtlichen Rat zum Thema Betriebskostenrückforderung durch das Sozialamt.
Konkret: Meine Betreute geistig und psychisch behindert hat vor 1 ...
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21.12.2016, 05:10 | #1 |
Einsteiger
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Beiträge: 17
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Betriebskostenrückforderung vom Sozialamt aus dem Jahr 2012
Hallo benötige rechtlichen Rat zum Thema Betriebskostenrückforderung durch das Sozialamt.
Konkret: Meine Betreute geistig und psychisch behindert hat vor 1 Woche vom Sozialamt eine Aufforderung bekommen Betriebskosten aus dem Jahr 2012 zurückzuzahlen. Doch in diesem besagten Jahr hatte sie auch schon einen rechtlichen Betreuer. Dieser Betreuer hatte damals diese Aufforderung der Rückforderung erhalten, aber er hat diese nicht zurückerstattet. Warum weiß ich nicht. Meine Betreute wusste damals nichts von dieser Rückforderung. Ein Jahr später kam es zu einem Betreuerwechsel. Doch diese Betreuerin wurde nicht an diese Rückforderung erinnert. Nun bin ich seit 5.12.2016 die neue Betreuerin. Gibt es Verjährungsfristen oder wer kommt jetzt für das Versäumnis auf? Danke für Hinweise oder gesetzliche Regelungen. Gruß Grit |
21.12.2016, 14:56 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
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Hallo Grit,
wenn ich es richtig verstehe, ist ja durch das "Versäumnis" nichts gravierendes passiert, sie musste es damals zurückzahlen, hat dies nicht getan und muss es daher heute nachholen. Ob etwas verjährt ist oder nicht musst Du prüfen, das hängt ja von der Situation ab (Rückforderung per Verwaltungsakt festgesetzt oder nicht usw.). Bitte auch die Hinweise oben im Forum beachten. Gruß Pino |
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