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Unterschrift des Betreuten durch den Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterschrift des Betreuten durch den Betreuer im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Tagchen, das Heim rief an und bat mich um eine Unterschrift für meinen Betreuten wegen Antrag zur Änderung der Pflegestufe. ...


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Alt 21.12.2016, 15:51   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 178
Standard Unterschrift des Betreuten durch den Betreuer

Tagchen,

das Heim rief an und bat mich um eine Unterschrift für meinen Betreuten wegen Antrag zur Änderung der Pflegestufe.
(Habe alle Aufgabenkreise. EiWi nur beim Vermögen).
Im Seminar bekam ich mit, dass die Betreuten auch selbst Anträge unterzeichnen dürfen, wenn in dem relevanten Bereich kein Eiwi besteht. Bitte um Feedback?

Danke


H. H
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 21.12.2016, 16:18   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Im Seminar bekam ich mit, dass die Betreuten auch selbst Anträge unterzeichnen dürfen, wenn in dem relevanten Bereich kein Eiwi besteht.
Prinzipiell ist der Betreute durch die Betreuung nicht geschäftsunfähig.
Der Einwilligungsvorbehalt in den Vermögensangelegenheiten wird aber sicher nicht ohne Grund eingerichtet worden sein.

Wenn das Heim zu einem Änderungantrag bei der Pflegekasse erst jetzt aufgefordert hat ist es natürlich sinnvoll zu prüfen ob dein Betreuter Vor oder Nachteile aus der Antragstellung noch in diesem Jahr hat.
Ob der Betreute dies selber prüfen kann musst du selber wissen. Falls nicht wäre es dein Job den Antrag zu stellen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 23.12.2016, 15:32   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
Standard

Hallo,
im Prinzip kann der Betreute - ausreichendes Verständnis vorausgesetzt - schon solche Anträge unterschreiben, m.E. auch bei EiWi in Vermögensangelegenheiten. Ich würde das Heim dennoch nicht unbedingt darauf verweisen, wenn ich auch sonst die Korrespondenz mit der Kranken- und Pflegeversicherung des Betreuten führe.
Es führt vorhersehbar zu Durcheinander, wenn die PV dann mal mich, mal den Betreuten anschreibt (weil sie ja auch von uns abwechselnd angeschreiben wird) und womöglich dann auch den Bescheid an ihn verschickt und ich bekomme nichts mit davon. Außerdem möchte ich den Überblick darüber berhalten, was warum beantragt werden soll, ich würde nicht das Heim auf die Idee bringen, den Betreuten einfach alle möglichen Sachen unterschreiben zu lassen ("Der Betreuer hat ja gesagt, er darf das") ohne dass ich davon weiß, gerade auch bei bestehendem EiWi. Zudem löst so ein Antrag ggf. auch eine Mitteilungspflicht meinerseits an den Sozialhilfeträger aus.

Viele Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 23.12.2016, 21:12   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Ich vermute mal, das Pflegeheim möchte gerne eine höhere Pflegestufe wegen erhöhtem Pflegebedarf?

Das Pflegeheim muss, bevor Du nun einen Antrag auf höhere PS stellst, schriftlich (!) dazu auffordern. Solange das nicht geschehen ist, solltest Du auch keinen Antrag stellen.

§ 87a Abs. 2 SGB XI
ufzeer ist offline  
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