Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Bargeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bargeld im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe ein kleines Problem, und zwar, ich bin der Betreuer meiner Schwester. Meine Schwester liegt zur Zeit in ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 24.12.2016, 16:50   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 11
Standard Bargeld

Hallo,
ich habe ein kleines Problem, und zwar, ich bin der Betreuer meiner Schwester. Meine Schwester liegt zur Zeit in einem Pflegeheim. Das Sozialamt überweist dort auf ein Taschengeldkonto Monatlich 109,80€. Jetzt hat mir das Heim das Geld über 545€ auf einmal ausgezahlt. Ca. 3 Monate später musste ich dem Gericht eine Rechnung über die Verwaltung des Vermögens vorlegen. Ich natürlich alles schön denen vorgelegt, auch erklärt, dass aus diesen 545€ habe ich über 120€ für meine Schwester für Anziehsachen, Kosmetik und Hygiene Artikel ausgegeben (Quittungen habe ich denen auch vorgelegt) und 425€ ich noch als Bargeld zu hause habe und das Geld auch für weitere Anschaffungen brauche.

Dann kam irgendwann ein Brief vom Gericht, dass ich soll schnellst möglich die 545€ wieder aufs Konto meiner Schwester einzahlen.
Ich dort angerufen und denen noch mal alles geschildert, dann kam nur als Antwort, das Geld soll ich bitte aus Konto einzahlen und da meine Schwester auf dem Giro Konto sowieso schon 2600€ drauf hat, werde die 545€ gepfändet.

Will mich das Gericht verarschen, oder hab ich was falsch gemacht??

Wie viel kann ich als Betreuer an Bargeld von meine Schwester zu hause haben?
Was kann ich als Betreuer von dem Taschengeld alles für meine Schwester kaufen?
Pirat75 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2016, 20:31   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
dann kam nur als Antwort, das Geld soll ich bitte aus Konto einzahlen und da meine Schwester auf dem Giro Konto sowieso schon 2600€ drauf hat, werde die 545€ gepfändet.
Du hast den Brief vom Gericht nicht richtig gelesen bzw. nicht richtig verstanden.
Dort kann nur stehen dass der Vermögensfreibetrag 2600 Euro beträgt und alles was darüber hinausgeht muss für Gerichts- und Betreuerkosten verwendet werden.
Der bereits gekauften Dinge müssen von den 545 Euro natürlich abgezogen werden.

Um eine Pfändung handelt es sich nicht, das ist etwas ganz anderes.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2016, 22:19   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 11
Standard

Nein, die Dame am Telefon hat mir das nur gesagt, dass das Sozialamt alles was über die 2600 hinaus geht, wird vom Sozialamt wieder eingesagt. Kurzgesagt, das Taschengeld, was meine Schwester bekommt, müsste wieder von Sozialamt einkassiert werden.

Aber warum darf ich kein Bargeld von meine Schwester zu hause haben, immer hin habe ich es dem Gericht mitgeteilt und am Ende des Abrechnungszeitraums hat alles gestimmt.

Muss ich auch Anschaffungen wie z.B. Fernseher für 300€ zuerst vom Gericht genehmigen lassen, oder kann ich es einfach für meine Schwester Gaufen?
Pirat75 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.12.2016, 09:01   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich kann mich nur wiederholen:
Der Freibetrag beträgt 2600 Euro.
Alls was darüber hinausgeht muss entweder für Gerichtskosten verwendet werden oder kann auch beim Sozialamt angerechnet werden.
Je nachdem wer zuerst einen Rückforderungsbescheid erstellt bekommt Geld zurück. Also bitte unbedingt darauf achten wenn ein solcher Bescheid kommt.
Der jeweils anderen Stelle schreibst du, dass ......... rückgefordert hat.

Zitat:
Aber warum darf ich kein Bargeld von meine Schwester zu hause haben,
Das darfst du natürlich, es kan nur sein dass das Gericht das Geld auf dem Konto sehen möchte damit es einfacher nachvllziehbar ist. Es gibt allerdings auch einige Gerichte die es höchst ungern sehen wenn über längere Zeit grössere Beträge zu Hause aufbewahrt werden.

Zitat:
Muss ich auch Anschaffungen wie z.B. Fernseher für 300€ zuerst vom Gericht genehmigen lassen, oder kann ich es einfach für meine Schwester Gaufen?
Nein, für Dinge die du für deine Schwester kaufst brauchst du keine Genehmigung.
Du solltest allerdings die Quittungen und Belege dafür gut aufheben.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2017, 19:42   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 11
Standard

eine frage hab ich noch.

Wenn ich mit meine Schwester spazieren bin und ihr Unterwerks was kaufe (Eis, Trinken, Süßen u.s.w.) wovon ich keine Quittung bekomme. Wie kann ich das dem Gericht klar machen, dass das Geld für meine Schwester ausgegeben worden ist, aber leider keine Quittungen ich davon habe.
Pirat75 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2017, 23:50   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Pirat

Kann Deine Schwester noch selber bei der Heimverwaltung Geld abholen und eine Quittung unterschreiben? Dann wäre es kein Problem für einen Spaziergang einen Zehner abzuholen und davon Eis und andere Schlickereien zu kaufen, die sie gerne haben würde.
Dann kauft sie in Deiner Begleitung eben selber ein.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2017, 08:07   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 11
Standard

Eine Frage hätte ich noch. Meine Schwester ist letzte Woche ins Krankenhaus eingeliefert worden, was über 50 Km von mir entfernt ist. Jetzt muss ich als Betreuer dort hin um den ganzen kram für OP zu unterschreiben. Kann ich die ganze Sprit kosten mir von meine Schwester Geld nehmen oder muss ich beim Gericht Aufwendungsentschädigung beantragen?
Pirat75 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2017, 08:39   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Jetzt muss ich als Betreuer dort hin um den ganzen kram für OP zu unterschreiben.
Musst du nicht, das kann per Telefax erledigt werden.Spart zeit und Geld.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2017, 22:10   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Pirat

Wg. der Behandlung und Aufklärung dazu:
Versteht Deine Schwester, worum es geht und auch was dazu sagen? Dann ist sie einwilligungsfähig und Du mußt da nichts tun.
Wenn ja, dann kann sie auch selber einwilligen. Die Ärzte müssen ihr die Sachen auch dann erklären, wenn sie es nicht verstehen sollte - oder zumindest versuchen.

Klär das doch erst mal mit den Ärzten ab, ob sie sich schon mit ihr unterhalten haben und sie für einwilligungsfähig halten oder nicht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:19 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39