Dies ist ein Beitrag zum Thema Bargeld im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe ein kleines Problem, und zwar, ich bin der Betreuer meiner Schwester. Meine Schwester liegt zur Zeit in ...
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24.12.2016, 16:50 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 11
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Bargeld
Hallo,
ich habe ein kleines Problem, und zwar, ich bin der Betreuer meiner Schwester. Meine Schwester liegt zur Zeit in einem Pflegeheim. Das Sozialamt überweist dort auf ein Taschengeldkonto Monatlich 109,80€. Jetzt hat mir das Heim das Geld über 545€ auf einmal ausgezahlt. Ca. 3 Monate später musste ich dem Gericht eine Rechnung über die Verwaltung des Vermögens vorlegen. Ich natürlich alles schön denen vorgelegt, auch erklärt, dass aus diesen 545€ habe ich über 120€ für meine Schwester für Anziehsachen, Kosmetik und Hygiene Artikel ausgegeben (Quittungen habe ich denen auch vorgelegt) und 425€ ich noch als Bargeld zu hause habe und das Geld auch für weitere Anschaffungen brauche. Dann kam irgendwann ein Brief vom Gericht, dass ich soll schnellst möglich die 545€ wieder aufs Konto meiner Schwester einzahlen. Ich dort angerufen und denen noch mal alles geschildert, dann kam nur als Antwort, das Geld soll ich bitte aus Konto einzahlen und da meine Schwester auf dem Giro Konto sowieso schon 2600€ drauf hat, werde die 545€ gepfändet. Will mich das Gericht verarschen, oder hab ich was falsch gemacht?? Wie viel kann ich als Betreuer an Bargeld von meine Schwester zu hause haben? Was kann ich als Betreuer von dem Taschengeld alles für meine Schwester kaufen? |
24.12.2016, 20:31 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Dort kann nur stehen dass der Vermögensfreibetrag 2600 Euro beträgt und alles was darüber hinausgeht muss für Gerichts- und Betreuerkosten verwendet werden. Der bereits gekauften Dinge müssen von den 545 Euro natürlich abgezogen werden. Um eine Pfändung handelt es sich nicht, das ist etwas ganz anderes.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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24.12.2016, 22:19 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 11
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Nein, die Dame am Telefon hat mir das nur gesagt, dass das Sozialamt alles was über die 2600 hinaus geht, wird vom Sozialamt wieder eingesagt. Kurzgesagt, das Taschengeld, was meine Schwester bekommt, müsste wieder von Sozialamt einkassiert werden.
Aber warum darf ich kein Bargeld von meine Schwester zu hause haben, immer hin habe ich es dem Gericht mitgeteilt und am Ende des Abrechnungszeitraums hat alles gestimmt. Muss ich auch Anschaffungen wie z.B. Fernseher für 300€ zuerst vom Gericht genehmigen lassen, oder kann ich es einfach für meine Schwester Gaufen? |
25.12.2016, 09:01 | #4 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich kann mich nur wiederholen:
Der Freibetrag beträgt 2600 Euro. Alls was darüber hinausgeht muss entweder für Gerichtskosten verwendet werden oder kann auch beim Sozialamt angerechnet werden. Je nachdem wer zuerst einen Rückforderungsbescheid erstellt bekommt Geld zurück. Also bitte unbedingt darauf achten wenn ein solcher Bescheid kommt. Der jeweils anderen Stelle schreibst du, dass ......... rückgefordert hat. Zitat:
Zitat:
Du solltest allerdings die Quittungen und Belege dafür gut aufheben.
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07.01.2017, 19:42 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 11
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eine frage hab ich noch.
Wenn ich mit meine Schwester spazieren bin und ihr Unterwerks was kaufe (Eis, Trinken, Süßen u.s.w.) wovon ich keine Quittung bekomme. Wie kann ich das dem Gericht klar machen, dass das Geld für meine Schwester ausgegeben worden ist, aber leider keine Quittungen ich davon habe. |
07.01.2017, 23:50 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Pirat
Kann Deine Schwester noch selber bei der Heimverwaltung Geld abholen und eine Quittung unterschreiben? Dann wäre es kein Problem für einen Spaziergang einen Zehner abzuholen und davon Eis und andere Schlickereien zu kaufen, die sie gerne haben würde. Dann kauft sie in Deiner Begleitung eben selber ein. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
16.01.2017, 08:07 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 11
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Eine Frage hätte ich noch. Meine Schwester ist letzte Woche ins Krankenhaus eingeliefert worden, was über 50 Km von mir entfernt ist. Jetzt muss ich als Betreuer dort hin um den ganzen kram für OP zu unterschreiben. Kann ich die ganze Sprit kosten mir von meine Schwester Geld nehmen oder muss ich beim Gericht Aufwendungsentschädigung beantragen?
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16.01.2017, 08:39 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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16.01.2017, 22:10 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,592
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Moin Pirat
Wg. der Behandlung und Aufklärung dazu: Versteht Deine Schwester, worum es geht und auch was dazu sagen? Dann ist sie einwilligungsfähig und Du mußt da nichts tun. Wenn ja, dann kann sie auch selber einwilligen. Die Ärzte müssen ihr die Sachen auch dann erklären, wenn sie es nicht verstehen sollte - oder zumindest versuchen. Klär das doch erst mal mit den Ärzten ab, ob sie sich schon mit ihr unterhalten haben und sie für einwilligungsfähig halten oder nicht. MfG Imre
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