Dies ist ein Beitrag zum Thema Erstausstattung vom SA im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein Betreuter erhielt Betrag x für Erstausstattung vom SA. Er hat gut gewirtschaftet und die Wohnung davon einrichten können. Es ...
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26.12.2016, 13:28 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.07.2016
Beiträge: 39
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Erstausstattung vom SA
Ein Betreuter erhielt Betrag x für Erstausstattung vom SA. Er hat gut gewirtschaftet und die Wohnung davon einrichten können. Es ist ein kleiner Restbetrag über. Davon würde er sich gern eine günstige Musikanlage kaufen. Könnte der Kostenträger diesen Beleg ablehnen mit Verweis auf keine Notwendigkeit?
LG. Dubai |
26.12.2016, 13:45 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin Dubai
Ein TV-Gerät oder eine kleine Musikanlage ist durchaus als Grundausstattung einer Wohnung akzeptiert. Von daher sollte es keine Probleme geben. Es ist nur üblicherweise so, dass es noch genugnandere Dinge gibt, die in einer Wohnung mehr benötigt werden und deshalb zuerst gekauft werden. Wenn Dein Betreuter da gut gewirtschaftet hat und Geld für eine kleine musikanlage übrig bleibt spricht das doch für ihn. MfG Imre
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