Dies ist ein Beitrag zum Thema zuständige Stelle? Sozialrecht im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, brauche mal Hilfe, bitte.
Sachverhalt: eine Betreute lebt in einem Wohnheim für behinderte Menschen. Vermögen hat sie keines, ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
28.12.2016, 09:52 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
|
zuständige Stelle? Sozialrecht
Guten Morgen, brauche mal Hilfe, bitte.
Sachverhalt: eine Betreute lebt in einem Wohnheim für behinderte Menschen. Vermögen hat sie keines, Taschengeld sind 109 Euro im Monat. Jetzt ist eine Umlagenabrechnung aus 2015 aufgetaucht, nach der sie 380 Euro nachzahlen soll. Im betreffenden Zeitraum bezog sie Wohngeld und lebte in der eigenen Wohnung. Frage: kann ein Antrag auf Übernahme dieser Kosten gestellt werden und falls ja, bei welcher Stelle? Danke im voraus Manavgat Geändert von Manavgat (28.12.2016 um 10:32 Uhr) |
28.12.2016, 10:28 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
|
Hallo Manavgat,
da die Betreute jetzt in einem Wohnheim lebt und es sich hier nicht um den Erhalt einer Mietwohnung handelt wird das Sozialamt bzw. der Bezirk nicht für eine Nachzahlung aus einem ehemaligen Mietverhältnis aufkommen. Sollte noch Vermögen (unterhalb der Vermögensfreigrenze) vorhanden sein könnte die Nachzahlung daraus erfolgen. Gruß gabyhp |
28.12.2016, 10:33 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
|
ich musste meinen Beitrag noch mal ändern, da Wohngeld bezogen wurde, sorry
|
28.12.2016, 19:37 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
|
Moin moin
Du kannst es bestenfalls bei der Wohngeldstelle probieren. Ich gehe aber davon aus, dass Du da nicht viel Erfolg haben wirst. Hätte sie damals schon Grundsicherung erhalten, wäre das damalige Sozialamt dran. So hingegen... MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
28.12.2016, 21:30 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
|
Das hatte ich befürchtet. Danke, Imre
Gruß Manavgat |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|