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Nicht befreite Vorerbin

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nicht befreite Vorerbin im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ich habe eine Frage. Meine Betreute ist nicht befreite Vorerbin eines Einfamilienhauses . Als Nacherben sind die beiden Stieftöchter ...


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Alt 28.12.2016, 10:00   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Beiträge: 52
Standard Nicht befreite Vorerbin

Hallo ich habe eine Frage.
Meine Betreute ist nicht befreite Vorerbin eines Einfamilienhauses . Als Nacherben sind die beiden Stieftöchter eingesetzt.
Das Haus ist vermietet, meine Betreute in einem Pflegeheim. Wie ich nun festgestellt habe , ist die Elektrik nicht zeitgemäß und stellt eventuell ein Sicherheitsrisiko dar.
Zu den Rechten der Vorerbin gehört es Mittel zur Wiederherstellung aus dem Nachlass zu entnehmen. Es gibt aber kein Barvermögen ... zumindest keins was zum Vorerbe gehört. Wer muss die Elektrik zahlen? Der Elektriker spricht von 30 000 €.
Es handelt sich ja nicht um kleinere werterhaltende Reparaturen! Müssen hier die Nacherben mit zahlen?
luzy vendulet ist offline  
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Alt 28.12.2016, 11:18   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Siehe dazu : https://dejure.org/gesetze/BGB/2124.html

Vielleicht wäre ein klärendes Gespräch mit den Nacherben sinnvoll
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 28.12.2016, 11:45   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Beiträge: 52
Standard

So weit war ich auch! Aber was ist wenn die Betreute sich die Reparatur nicht leisten kann und an wen sollen die Nacherben denn im Falle der Nacherbachaft Ersatz leisten?
luzy vendulet ist offline  
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Alt 28.12.2016, 11:46   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Beiträge: 52
Standard

Die Nacherben sind zerstritten... Kommunikation kaum möglich.
luzy vendulet ist offline  
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Alt 28.12.2016, 18:35   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Du kannst versuchen ein Darlehen zu bekommen und über das Haus abzusichern. Falls Banken nicht mitspielen wollen, kannst Du es mit dem Sozialamt versuchen. Ich vermute mal, dass das Sozi sowieso schon mit im Boot ist.
Oder zumindest bestenfalls wg. der Mieteinnahmen nicht.
Wenn das der Fall ist, dann ist es für das sozi sogar attraktiv, das Darlehen zu gewähren, weil damit auch die Mieteinnahmen weiter sichergestellt sind und HzP-Kosten vermieden werden können.
Das klappt aber nur, wenn die Leitung des Sozialamtes über ein Minimum an Hirn verfügt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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