Dies ist ein Beitrag zum Thema Nicht befreite Vorerbin im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ich habe eine Frage.
Meine Betreute ist nicht befreite Vorerbin eines Einfamilienhauses . Als Nacherben sind die beiden Stieftöchter ...
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28.12.2016, 10:00 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 08.03.2016
Beiträge: 52
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Nicht befreite Vorerbin
Hallo ich habe eine Frage.
Meine Betreute ist nicht befreite Vorerbin eines Einfamilienhauses . Als Nacherben sind die beiden Stieftöchter eingesetzt. Das Haus ist vermietet, meine Betreute in einem Pflegeheim. Wie ich nun festgestellt habe , ist die Elektrik nicht zeitgemäß und stellt eventuell ein Sicherheitsrisiko dar. Zu den Rechten der Vorerbin gehört es Mittel zur Wiederherstellung aus dem Nachlass zu entnehmen. Es gibt aber kein Barvermögen ... zumindest keins was zum Vorerbe gehört. Wer muss die Elektrik zahlen? Der Elektriker spricht von 30 000 €. Es handelt sich ja nicht um kleinere werterhaltende Reparaturen! Müssen hier die Nacherben mit zahlen? |
28.12.2016, 11:18 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Siehe dazu : https://dejure.org/gesetze/BGB/2124.html
Vielleicht wäre ein klärendes Gespräch mit den Nacherben sinnvoll
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28.12.2016, 11:45 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 08.03.2016
Beiträge: 52
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So weit war ich auch! Aber was ist wenn die Betreute sich die Reparatur nicht leisten kann und an wen sollen die Nacherben denn im Falle der Nacherbachaft Ersatz leisten?
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28.12.2016, 11:46 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 08.03.2016
Beiträge: 52
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Die Nacherben sind zerstritten... Kommunikation kaum möglich.
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28.12.2016, 18:35 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Du kannst versuchen ein Darlehen zu bekommen und über das Haus abzusichern. Falls Banken nicht mitspielen wollen, kannst Du es mit dem Sozialamt versuchen. Ich vermute mal, dass das Sozi sowieso schon mit im Boot ist. Oder zumindest bestenfalls wg. der Mieteinnahmen nicht. Wenn das der Fall ist, dann ist es für das sozi sogar attraktiv, das Darlehen zu gewähren, weil damit auch die Mieteinnahmen weiter sichergestellt sind und HzP-Kosten vermieden werden können. Das klappt aber nur, wenn die Leitung des Sozialamtes über ein Minimum an Hirn verfügt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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