Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Doppelte Miete Betreutes Wohnen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Doppelte Miete Betreutes Wohnen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie würdet Ihr das im folgenden Fall entscheiden. Ein Betreuer darf für seine Betreuten keine Schulden machen Wie sieht es ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 28.12.2016, 19:29   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
Standard Doppelte Miete Betreutes Wohnen

Wie würdet Ihr das im folgenden Fall entscheiden.
Ein Betreuer darf für seine Betreuten keine Schulden machen

Wie sieht es aber im Fall aus, wenn die Betreffende schnell in eine betreute Einrichtung mit mehr an Betreuungsumfang muß. Es handelt sich nicht um ein Heim, aber auch nicht im rechtlichen Sinne Betreutes Wohnen. Die Bewohner leben im Haus in eigenen Wohnungen, entrichten zzgl zur Miete eine Betreuungspauschale an einen anderen Anbieter, die Pflege kann dann wiederum durch einen Pflegedienst hinzugebucht werden. Nachtwache ist in der Betreuungspauschale enthalten.

Das Sozialamt hat die Notwendigkeit schon überprüft und genehmigt. Nur, und das ist das Problem, es übernimmt nicht die doppelte Miete, da die Betreute natürlich Kündigungsfrist hat.
Diese abzuwarten würde bedeuten, dass eben diese Wohnung belegt würde.

Die Dame ist bettlägerig, stark übergewichtig und kann sich in keinster Weise mehr alleine versorgen. Angehörige sind nicht vorhanden. Die Versorgung wurde bislang von einem Pflegedienst getätigt.

Ich überlege tatsächlich, ob ich die Betreute kündigen lasse und die 3 MM Schulden in Kauf nehme. Könnte dann natürlich doof für mich werden, aber ich möchte die alte Dame da so auch nicht in der Wohnung belassen und in ein Heim will sie auf keinen Fall.


LG
Oliveira ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2016, 20:14   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Hallo Oliveira,

ich hatte schon zwei ähnliche Fälle ...

Bei den B. war eine ambulante Pflege zu Hause wegen ihres hohen Bedarfs an Beaufsichtigung (Demenz) nicht mehr ausreichend.

Anstatt ins Pflegeheim umziehen zu müssen, sind sie in eine Senioren-Wohngemeinschaft gezogen mit frei wählbarem Pflegedienst. Das Sozialamt hat den Umzug (neue Miete etwas höher) genehmigt, die Umzugskosten getragen und die Doppelmieten.

Zur Erforderlichkeit des Umzugs hat das Sozialamt ein ärztl. Attest angefordert. Hat das Sozialamt dem Umzug zugestimmt, muss es meines Erachtens auch die Doppelmieten tragen.

LG, Annegret
Annegret ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2016, 09:32   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Guten Morgen,

wenn das Sozialamt dem Umzug zugestimmt hat, müssten meines Erachtens auch die doppelten Mieten bis zum Ende der Kündigungsfrist übernommen werden. Oft versuchen die Ämter dies zuerst abzuwehren, aber letztendlich habe ich es immer durchbekommen. Egal, ob der Umzug in eine Demenz WG oder stationäre Pflegeeinrichtung erfolgte.

https://openjur.de/u/353496.html

Vielleicht hilft Dir dies weiter. Oder

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...esgb&id=137857

Es gibt mittlerweile verschiedene Urteile, die bestätigen, dass die Ämter doppelte Miete bei Umzug wegen Erhöhung der Pflegebedürftigkeit übernehmen müssen. Ich würde auf jeden Fall nicht so schnell aufgeben. Viel Erfolg!

Gruß Christine
BetrKl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39