Dies ist ein Beitrag zum Thema Doppelte Miete Betreutes Wohnen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie würdet Ihr das im folgenden Fall entscheiden.
Ein Betreuer darf für seine Betreuten keine Schulden machen
Wie sieht es ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
28.12.2016, 19:29 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
|
Doppelte Miete Betreutes Wohnen
Wie würdet Ihr das im folgenden Fall entscheiden.
Ein Betreuer darf für seine Betreuten keine Schulden machen Wie sieht es aber im Fall aus, wenn die Betreffende schnell in eine betreute Einrichtung mit mehr an Betreuungsumfang muß. Es handelt sich nicht um ein Heim, aber auch nicht im rechtlichen Sinne Betreutes Wohnen. Die Bewohner leben im Haus in eigenen Wohnungen, entrichten zzgl zur Miete eine Betreuungspauschale an einen anderen Anbieter, die Pflege kann dann wiederum durch einen Pflegedienst hinzugebucht werden. Nachtwache ist in der Betreuungspauschale enthalten. Das Sozialamt hat die Notwendigkeit schon überprüft und genehmigt. Nur, und das ist das Problem, es übernimmt nicht die doppelte Miete, da die Betreute natürlich Kündigungsfrist hat. Diese abzuwarten würde bedeuten, dass eben diese Wohnung belegt würde. Die Dame ist bettlägerig, stark übergewichtig und kann sich in keinster Weise mehr alleine versorgen. Angehörige sind nicht vorhanden. Die Versorgung wurde bislang von einem Pflegedienst getätigt. Ich überlege tatsächlich, ob ich die Betreute kündigen lasse und die 3 MM Schulden in Kauf nehme. Könnte dann natürlich doof für mich werden, aber ich möchte die alte Dame da so auch nicht in der Wohnung belassen und in ein Heim will sie auf keinen Fall. LG |
28.12.2016, 20:14 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
|
Hallo Oliveira,
ich hatte schon zwei ähnliche Fälle ... Bei den B. war eine ambulante Pflege zu Hause wegen ihres hohen Bedarfs an Beaufsichtigung (Demenz) nicht mehr ausreichend. Anstatt ins Pflegeheim umziehen zu müssen, sind sie in eine Senioren-Wohngemeinschaft gezogen mit frei wählbarem Pflegedienst. Das Sozialamt hat den Umzug (neue Miete etwas höher) genehmigt, die Umzugskosten getragen und die Doppelmieten. Zur Erforderlichkeit des Umzugs hat das Sozialamt ein ärztl. Attest angefordert. Hat das Sozialamt dem Umzug zugestimmt, muss es meines Erachtens auch die Doppelmieten tragen. LG, Annegret |
29.12.2016, 09:32 | #3 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
|
Guten Morgen,
wenn das Sozialamt dem Umzug zugestimmt hat, müssten meines Erachtens auch die doppelten Mieten bis zum Ende der Kündigungsfrist übernommen werden. Oft versuchen die Ämter dies zuerst abzuwehren, aber letztendlich habe ich es immer durchbekommen. Egal, ob der Umzug in eine Demenz WG oder stationäre Pflegeeinrichtung erfolgte. https://openjur.de/u/353496.html Vielleicht hilft Dir dies weiter. Oder https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...esgb&id=137857 Es gibt mittlerweile verschiedene Urteile, die bestätigen, dass die Ämter doppelte Miete bei Umzug wegen Erhöhung der Pflegebedürftigkeit übernehmen müssen. Ich würde auf jeden Fall nicht so schnell aufgeben. Viel Erfolg! Gruß Christine |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|