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Beschwerdestelle für gesetzliche Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerdestelle für gesetzliche Betreuer im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo. Ich sollte durch einen gesetzlichen Betreuer betreut werden. Doch da dieser meine Anliegen via sms ignorierte,habe ich mich mit ...


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Alt 29.12.2016, 16:35   #1
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Registriert seit: 28.12.2016
Beiträge: 1
Standard Beschwerdestelle für gesetzliche Betreuer

Hallo. Ich sollte durch einen gesetzlichen Betreuer betreut werden. Doch da dieser meine Anliegen via sms ignorierte,habe ich mich mit ihm überworfen. Ich bat daraufhin das Betreuungsgericht um einen betreuerwechsel. Dieser wurde dann angestrebt und mir bereits eine entsprechende neue Berufsbetreuerin ausgesucht. Diese wurde von der Betreuungsstelle /Gesundheitsamt vorgeschlagen. Schon seit längerem strebte ich nach Hilfe,da ich keine Einkaufshilfe habe,aber meine Vorräte zu Ende gingen. Und in immer kürzeren Abständen bettelte ich sowohl den Betreuer,als auch die Dame der Betreuungsstelle als auch das Gericht um Hilfe an. Denn dieser Zustand ging bereits seit Ende August so und meine finanziellen Notgroschen neigtem sich dem Ende,da ich seit 08/2016 alle zwei drei Tage den Pizzaservice kommen lassen muß,um essen u trinken zu können und zu überleben. Doch bitteln u betteln meinerseits half nichts,es kam wie ich es vorher sah, ich stand dann ohne Geld,essen u nur minimal Wasser aus der Leitung da (ich mag kein Leitungswasser) . In der Zeit bin ich sehr ausgetrocknet u mir ging es echt mies. Aber alle drei nahmen keinen Anstoß an meiner Situation. Erst als ich praktisch via sms bei meinem Betreuer noch mal auf Knien bettelte er möge mir doch mein. Geld von der Bank vorbei bringen,tat er es. Nun bestelle ich wieder alle zwei drei Tage Pizza u Trinken. Ich würde diese meine Angelegenheit gerne an höherer Vorgesetzter Stelle überprüfen lassen,um mich dort auch über das Verhalten beschweren zu können. Ich kenne allerdings die nächsthöhere Stelle nicht. Kann mir vielleicht jemand mit Fachwissen hier weiterhelfen,das wäre ganz nett. Gruß Tomking
Tomking ist offline  
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Alt 29.12.2016, 17:10   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Schon seit längerem strebte ich nach Hilfe,da ich keine Einkaufshilfe habe,aber meine Vorräte zu Ende gingen. Und in immer kürzeren Abständen bettelte ich sowohl den Betreuer,als auch die Dame der Betreuungsstelle als auch das Gericht um Hilfe an.
Das ist nicht schön kein Essen mehr im Haus zu haben.
Der einzige in den du dich in der Situation wenden könntest wäre dein Betreuer. Lebensmittel wird er dich sicher nicht bringen aber hoffentlich jemanden der für dich einkauft organiseren.

Zitat:
Erst als ich praktisch via sms
Nur mal als beispiel: Betreuer sollten Dinge mit ihre Betreuten besprechen. Diese komische Kontaktnummer via SMS verstehe ich nicht. Ich weiss aber, dass darüber viele Missverständnisse bestehen können. Wie wäre es mal mit Auge in Auge ?

Zitat:
Ich würde diese meine Angelegenheit gerne an höherer Vorgesetzter Stelle überprüfen lassen,um mich dort auch über das Verhalten beschweren zu können.
Beschwerden über seinen Betreuer kann man beim zuständigen Betreuungsgericht einreichen. Diese Schreiben (auf Papier und nicht per SMS) sollten dann aber eher kurz, verständlich und neutral/sachlich mit Fakten unterlegt sein.
Rechne aber nicht mit einer Blitzaktion, es sind halboffiziell noch Feiertage. Das Gericht wird dein Schreiben dann dem Betreuer zur Stellungnahme zukommen lassen.

Wie gesagt, kann man machen. Man könnte sich aber auch mit seinem Betreuer einfach mal zusammensetzen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.09.2018, 21:24   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 28.04.2018
Beiträge: 1
Standard

Im Grunde kann man mir und meinen Sohn hier sowieso nicht helfe. So wie ich das sehe kann man sich nur bein Betreuungsgericht beschweren. Aber wenn die dem Betreuer glauben,hast du keine handhabe.Im Grunde biSt du deinem Betreuer ausgeliefert. Er kann mit dir machen was er will und keiner kann was dagegen tun.Er kann dich sogar verhungern lassen.Mein Sohn wird seit neun Jahren von dem selben Betreuungsverein betreut.Nein Sohn bekommt oftmals kein Geld für Lebensmitteln. Das längste was Bis her 3 Wochen. Mein Sohn hat auch nie Möbel für seine Wohnung bekommen.Obwohl ihm auch eine Erstausstattung zusteht. Jetzt habe ich ihn eine Wohnung besorgt in meiner Nähe. Aber der Betreuer kümmert sich nicht um die Kaution und um Möbel auch nicht. Seit viereinhalb Monaten ist mein Sohn in seiner neuen Wohnung ohne ein Möbelstück.Er muss auf den Fußboden schlafen.Teilweise hatten wir 38 Grad. Aber wo soll er Lebensmittel bei 38 Grad lagern. Ein Kühlschrank bekommt er auschi nicht. Er hat einen Sehschaden und muss Brille tragen. Bekommt aber keine seit Jahren. Geimpft wurde er auch in den ganzen Jahren nicht. Vor kurzen habe er deswegen eine Blutvergiftung. Die haben mein Sohn richtig verwahrlosen lassen. Er hatteilt ganz schlimm die Kreze.Wenn mein Sohn ihn anruft ist er angeblich nie da. Seit acht Monaten können wir ihn nicht mehr erreichen und er meldet sich auch nicht. Keiner kann uns helfen. Man ist einfach machtlos und der Betreuer weiß das wir keine Hilfe bekommen.Strafgefangene in Deutschland sind besser untergebracht wie mein Sohn mit Betreuung.
Nach drei Beschwerden ans Gericht haben nichts gerbracht. Win kann man einen Betreuer so viel macht geben. Ich glaube wenn mein Sohn mal wegen sein verhalten was passiert,einfach verhungert,dann passiert ihm nichts. Dann ist es einfach Pech. Das würde ihm zwar nicht gefallen,weil er dann kein Geld von mein Sohn nehmen könnte.warum stellt das Gericht so skrupellose Menschen ein die nichts tun wollen aber Konten leer räumen.
kicci ist offline  
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Alt 04.09.2018, 22:51   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Im Grunde kann man mir und meinen Sohn hier sowieso nicht helfe.
Warum schreibst du dann hier?


Ja, es stimmt beim Lesen deines Beitrages bin ich unglaublich sauer geworden, ich sage dir gerne auch warum:
Zitat:
Aber wenn die dem Betreuer glauben,hast du keine handhabe.Im Grunde biSt du deinem Betreuer ausgeliefert. Er kann mit dir machen was er will und keiner kann was dagegen tun
wenn das so wäre würde dir jeder Arzt, jeder Ambulanz oder Notaufnahme den schlechten Allgemeinzustand bestäigen. Macht keiner? Warum nicht?


Zitat:
Nein Sohn bekommt oftmals kein Geld für Lebensmitteln. Das längste was Bis her 3 Wochen.
Wenn das stimmen sollte, warum dann nicht sofort ab zu einem Anwalt mit einer Eilverfügung?


Zitat:
Obwohl ihm auch eine Erstausstattung zusteht.
Wer legt das fest? Hatte er in den letzten 6 Jahren bereits eine bekommen? Dann gibt es keine Neue.


Zitat:
Bekommt aber keine seit Jahren.
Brille, das ist ein Krankenkassenthema. Kaum jemand, abhängig von einer sehr hohen Diopirtrinzahl bekommt eine Brille gezahlt.

Zitat:
Geimpft wurde er auch in den ganzen Jahren nicht.
Darüber kann men deutlich geteilter Meinung sein. Wenn er sich trotzdem impfen lassen möchte könnte er zum Arzt gehen, das ist nicht sehr kompliziertes.

Zitat:
Er hatteilt ganz schlimm die Kreze
Dagegen gibt es keine Impfung!

Zitat:
Seit acht Monaten können wir ihn nicht mehr erreichen und er meldet sich auch nicht.
Darüber kann man das Gericht und die Betreuungstelle (schriftlich)informieren. Das ist/wäre nicht in Ordnung!

Zitat:
Strafgefangene in Deutschland sind besser untergebracht wie mein Sohn mit Betreuung.
Das kann nur jemand sagen der noch nie einen Knast von innen gesehen hat.

Zitat:
Nach drei Beschwerden ans Gericht haben nichts gerbracht.
Dass man sich beschwert heisst nicht automatisch das die Beschwerde zu Recht besteht/bestand. Wenn es keinen Grund gibt einer berechtigten Beschwerde abzuhelfen -so heisst das nun mal- bedeutet dass nicht automatisch das die Beschwerde berechtigt ist oder war.
[QUOTE][weil er dann kein Geld von mein Sohn nehmen könnte.warum stellt das Gericht so skrupellose Menschen ein die nichts tun wollen aber Konten leer räumen. /QUOTE]
Diese Aussage ist absoult unsinnig. Kein Betreuer kann Geld seines Betreuten einfach "nehmen". Das gibt es nicht, zumal ich nach er Story davon ausgehe dass es sich um den Betrag von Harz 4 handelt. Für oder mit 419 Euro den Versuch eines "Betrugs" zu starten wäre doch wirklich ziemlich unsinnig oder?

Bereuer" räumen" so dünne Konten sicher nicht leer. Wozu auch?


Nochmal meine Eingangsfrage: warum antwortest du auf einen Beitrag der 2 Jahre lang her ist und welche Antworten erwartest du darauf?
Wir hier im Forum helfen jedem immer gerne wenn es (scheinbar unlösbare)Probleme gibt aber auf diese Art.....ganz ehrlich- so wird das eher mal nix werden.
Ach so, um die Frage zu beantworten: die Beschwerdestelle für/gegen gesetzliche Betreuungen ist das zuständige Betreuungsgericht und die Betreuungsstelle- meistens über die jweilige Stadtverwaltung zu finden.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 04.09.2018, 23:04   #5
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zum stänkern Michaela .

Du bist deutlich höflicher geblieben, als es mir möglich gewesen wäre. Schon aufgrund der Schreibweise hab ich mir die Mühe erspart den Beitrag differenziert zu beantworten. Passiert mir hier selten. Aber da der Beitrag außer - ziemlich pauschalen und unwahrscheinlichen - Anschuldigungen keine Frage erhält, gehe ich davon aus, dass kein Rat oder Hilfe erwünscht ist.
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 04.09.2018, 23:08   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Tz tz @Boomer, du bist aber auch ....... neee neee sorry
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michaela mohr ist offline  
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