Dies ist ein Beitrag zum Thema Widerspruchsbescheid im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
B. befindet sich von 2013 bis 2016 in einer psychotherapeutischen Einrichtung für suchtkranke Erwachsene. In dieser Zeit (April 2013) legt ...
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02.01.2017, 04:40 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.07.2016
Beiträge: 39
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Widerspruchsbescheid
B. befindet sich von 2013 bis 2016 in einer psychotherapeutischen Einrichtung für suchtkranke Erwachsene. In dieser Zeit (April 2013) legt er Widerspruch gegen eine Rückforderungsbescheid aus dem Jahr 2012 des Jobcenters ein. Dieser wird im April 2014 zurückgewiesen. Er erhebt keine Klage vor dem Sozialgericht, da er den Bescheid nicht versteht/ es sein gesundheitlicher Zustand ihm nicht ermöglicht.
Seit Ende 2016 steht B. unter rechtlicher Betreuung. Ist es möglich in diesem Sachverhalt einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X zu stellen und sich auf den psychischen Gesundheitszustand des B. zu berufen oder hat dies wenig Aussicht auf Erfolg? Wie kann ich weiter vorgehen? Über Rückmeldungen bin ich sehr dankbar. LG Dubai |
03.01.2017, 23:39 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
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Mit dem Überprüfungsantrag kannst Du im SGB II & XII nur ein Jahr rückwirkend etwas bewegen. Also am 31.12.16 Antrag gestellt, Überprüfung der Bescheide ab 01.01.15, heute Antrag gestellt, Überprüfung ab 01.01.16.
Scheidet also aus. Wie wäre es mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 67 SGG? (...kann ich leider ad hoc nicht beurteilen...) LG Volker |
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