Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis, Werte "abschreiben"? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
folgende Situation:
Im ersten Vermögensverzeichnis ist ein Radiogerät mit einem Wert von 100 Euro angegeben. Dieser Wert wird sich ...
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02.01.2017, 18:26 | #1 |
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Vermögensverzeichnis, Werte "abschreiben"?
Hallo,
folgende Situation: Im ersten Vermögensverzeichnis ist ein Radiogerät mit einem Wert von 100 Euro angegeben. Dieser Wert wird sich nicht wirklich über sehr viele Jahre halten können, denn die Zeit wird an diesem Gerät nagen. Gibt es eine Regel, ähnlich wie im Steuerrecht, diesen Wert in zukünftigen Vermögensberichten „abzuschreiben“? Danke Hein Klein |
02.01.2017, 18:28 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
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02.01.2017, 18:41 | #3 |
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Danke für die schnelle Reaktion, Michaela,
aber wenn es denn nun mal da steht. Beim nächsten Bericht umbenennen? |
02.01.2017, 22:25 | #4 |
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Schade, habe eigentlich eine ganz einfache Frage gestellt. Ich hatte nicht danach gefragt, was man schreibt, sondern danach, wie man aus dem "Desaster", welches nun mal passiert ist, wieder herauskommt. Belehren muss mich keiner! Schade, hier ist man wohl gerne unter sich.
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02.01.2017, 22:39 | #5 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,805
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Wie bist du denn drauf??
Wenn du hier nach 4 Stunden keine Antwort hast die dir gefällt wird hier gleich gegen die Forenuser gepöbelt. Da bleibt mir die Antwort auf deine Frage doch glatt in der Tastatur stecken.
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03.01.2017, 06:45 | #6 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Das was da vom Radio bisher steht ist bei weitem kein "Desaster" und wahrscheinlich sowieso überlesen worden. Schreib das hin was ich gesagt habe und gut isses. Zitat:
Vorsicht, jetzt kommt tatsächlich eine Belehrung die aber scheinbar auch Not tut: Vermögensverzeichnis ? Betreuungsrecht-Lexikon Hier kann man gut nachlesen, am besten bevor man etwas anfertigt und abgibt, was in ein Vermögensverzeichnis gehört. Deswegen empfehlen wir allen und jedem das Betreuungsrechtslexikon von Horst Deinert Betreuungsrecht-Lexikon fast in jedem Beitrag. Schwamm drüber
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03.01.2017, 19:12 | #7 |
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Moinsen,
danke für den Hinweis auf Literatur. Aber für den Kleinkram, den ich zu erledigen habe, ist das nicht notwendig. Ich will doch kein Profi werden. Da lese ich lieber einen schönen Roman. Man könnte zumindest eine Lehre aus der Anfrage ziehen: Nicht fragen sondern handeln. Wo steht geschrieben, dass eine Betreute ihr defektes oder uraltes Radio nicht wegschmeißen kann. Sie kann damit machen was sie möchte. Sie ist ja nicht entmündigt. Bis zum nächsten Mal Schwamm drüber |
04.01.2017, 05:41 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wobei die Sache mit dem Radio ist echt kein grosses Ding und schon gar kein grosser Fehler. Das Betreuungsrechtlexikon ist recht "einfach" geschrieben - im Gegensatz zu reinen Gesetzetexten- und sich ab und ein Kapitel reinzuziehen wenn was ansteht kostet keine Stunden aber erspart so manche Aufregung.
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04.01.2017, 19:34 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,574
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Moin Moin
Wenn das Radio im Vermögensverzeichnis schon drin steht, ist das kein Desaster. Bei der nächsten Rechnungslegung schreibst Du es einfach nicht mehr rein - und damit ist es gut. Ein Radio für 100,00 € ist im Prinzip nichts anderes als ein "üblicher Haushaltsgegenstand ohne besonderen Wert". Falls trotzdem nachgefragt wrd, kannst du antworten, dass es das Radio noch gibt oder eben nicht mehr gibt und eben als ein o.g. Haushlatsgegenstand angesehen wird. Drops gelutscht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
08.01.2017, 20:38 | #10 |
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Moinsen,
danke für die weiteren Tipps. @Michaela: Das Wort „Kleinkram“ habe ich nur verwendet, weil ich schon einige Wochen hier lese und meine Betreuungsangelegenheiten nach Lesen der hier vielfach geposteten Probleme und Fragen relativ gut handhaben kann. Mir ist klar, dass ich, als von der Rechnungslegung „befreiter Betreuer“, spätestens am Ende einer Betreuung Rechenschaft ablegen muss. Zumindest im Finanzbereich würde ich das technisch schon hinbekommen, da ich beruflich in den letzten 10 Jahren als Buchhalter tätig war. Ich möchte die detaillierte Rechnungslegung gerne freiwillig jährlich abgeben um mich vor „Überraschungen“ zu schützen. Wenn das nicht ratsam ist, bitte ich um Hinweise oder Tipps der erfahrenen Betreuer. Das Betreuungsrechtslexikon war mir bisher auch eine große Hilfe, meine Aufgaben zu ordnen. Danke auch für den Hinweis. @Imre: Ich denke ich kann so wie Du es vorgeschlagen hast vorgehen. Michaela hatte dies im Post #2 schon angesprochen. Und wenn ich dann weiter hin und wieder mal eine oder mehr Fragen stellen darf freue ich mich. Bis dahin bleibe ich lesend. Hein Klein |
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