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Vermögensverzeichnis, Werte "abschreiben"?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis, Werte "abschreiben"? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, folgende Situation: Im ersten Vermögensverzeichnis ist ein Radiogerät mit einem Wert von 100 Euro angegeben. Dieser Wert wird sich ...


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Alt 02.01.2017, 18:26   #1
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Registriert seit: 30.07.2016
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Beiträge: 195
Frage Vermögensverzeichnis, Werte "abschreiben"?

Hallo,

folgende Situation:
Im ersten Vermögensverzeichnis ist ein Radiogerät mit einem Wert von 100 Euro angegeben. Dieser Wert wird sich nicht wirklich über sehr viele Jahre halten können, denn die Zeit wird an diesem Gerät nagen.

Gibt es eine Regel, ähnlich wie im Steuerrecht, diesen Wert in zukünftigen Vermögensberichten „abzuschreiben“?


Danke
Hein Klein
Hein Klein ist offline  
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Alt 02.01.2017, 18:28   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Gibt es eine Regel, ähnlich wie im Steuerrecht, diesen Wert in zukünftigen Vermögensberichten „abzuschreiben“?
Dazu schreibt man gar nicht, auf jeden Fall nicht ins Verm-Verzeichnis. Dort könnte höchstens stehen: übliche Haushaltsgegenstände von geringem Wert.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.01.2017, 18:41   #3
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Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Danke für die schnelle Reaktion, Michaela,

aber wenn es denn nun mal da steht. Beim nächsten Bericht umbenennen?
Hein Klein ist offline  
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Alt 02.01.2017, 22:25   #4
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Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Schade, habe eigentlich eine ganz einfache Frage gestellt. Ich hatte nicht danach gefragt, was man schreibt, sondern danach, wie man aus dem "Desaster", welches nun mal passiert ist, wieder herauskommt. Belehren muss mich keiner! Schade, hier ist man wohl gerne unter sich.
Hein Klein ist offline  
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Alt 02.01.2017, 22:39   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Wie bist du denn drauf??
Wenn du hier nach 4 Stunden keine Antwort hast die dir gefällt wird hier gleich gegen die Forenuser gepöbelt.

Da bleibt mir die Antwort auf deine Frage doch glatt in der Tastatur stecken.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 03.01.2017, 06:45   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich hatte nicht danach gefragt, was man schreibt, sondern danach, wie man aus dem "Desaster", welches nun mal passiert ist, wieder herauskommt.
Das habe ich dir bereits geschrieben.
Das was da vom Radio bisher steht ist bei weitem kein "Desaster" und wahrscheinlich sowieso überlesen worden. Schreib das hin was ich gesagt habe und gut isses.

Zitat:
Belehren muss mich keiner! Schade, hier ist man wohl gerne unter sich.
Deine Reaktion ist total überzogen. Wie kommst du überhaupt zu der Annahme dass hier jeder parat stehen muss für alles und jedes? Ziemlich seltsam
Vorsicht, jetzt kommt tatsächlich eine Belehrung die aber scheinbar auch Not tut:
Vermögensverzeichnis ? Betreuungsrecht-Lexikon

Hier kann man gut nachlesen, am besten bevor man etwas anfertigt und abgibt, was in ein Vermögensverzeichnis gehört.
Deswegen empfehlen wir allen und jedem das Betreuungsrechtslexikon von Horst Deinert
Betreuungsrecht-Lexikon
fast in jedem Beitrag.

Schwamm drüber
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 03.01.2017, 19:12   #7
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Moinsen,

danke für den Hinweis auf Literatur. Aber für den Kleinkram, den ich zu erledigen habe, ist das nicht notwendig. Ich will doch kein Profi werden. Da lese ich lieber einen schönen Roman.

Man könnte zumindest eine Lehre aus der Anfrage ziehen: Nicht fragen sondern handeln. Wo steht geschrieben, dass eine Betreute ihr defektes oder uraltes Radio nicht wegschmeißen kann. Sie kann damit machen was sie möchte. Sie ist ja nicht entmündigt.

Bis zum nächsten Mal
Schwamm drüber
Hein Klein ist offline  
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Alt 04.01.2017, 05:41   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Aber für den Kleinkram, den ich zu erledigen habe, ist das nicht notwendig.
Du sagst Kleinkram aber solltest dabei nicht vergessen, dass vom Gericht aus auch an Ehrenamtliche hinsichtlich der Formalia dieselben Anforderungen an den Betreuer gestellt werden wie an einen Berufsbetreuer.
Wobei die Sache mit dem Radio ist echt kein grosses Ding und schon gar kein grosser Fehler.

Das Betreuungsrechtlexikon ist recht "einfach" geschrieben - im Gegensatz zu reinen Gesetzetexten- und sich ab und ein Kapitel reinzuziehen wenn was ansteht kostet keine Stunden aber erspart so manche Aufregung.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 04.01.2017, 19:34   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Moin

Wenn das Radio im Vermögensverzeichnis schon drin steht, ist das kein Desaster.
Bei der nächsten Rechnungslegung schreibst Du es einfach nicht mehr rein - und damit ist es gut. Ein Radio für 100,00 € ist im Prinzip nichts anderes als ein "üblicher Haushaltsgegenstand ohne besonderen Wert".
Falls trotzdem nachgefragt wrd, kannst du antworten, dass es das Radio noch gibt oder eben nicht mehr gibt und eben als ein o.g. Haushlatsgegenstand angesehen wird.
Drops gelutscht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.01.2017, 20:38   #10
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Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Moinsen,

danke für die weiteren Tipps.

@Michaela: Das Wort „Kleinkram“ habe ich nur verwendet, weil ich schon einige Wochen hier lese und meine Betreuungsangelegenheiten nach Lesen der hier vielfach geposteten Probleme und Fragen relativ gut handhaben kann. Mir ist klar, dass ich, als von der Rechnungslegung „befreiter Betreuer“, spätestens am Ende einer Betreuung Rechenschaft ablegen muss. Zumindest im Finanzbereich würde ich das technisch schon hinbekommen, da ich beruflich in den letzten 10 Jahren als Buchhalter tätig war.

Ich möchte die detaillierte Rechnungslegung gerne freiwillig jährlich abgeben um mich vor „Überraschungen“ zu schützen. Wenn das nicht ratsam ist, bitte ich um Hinweise oder Tipps der erfahrenen Betreuer.

Das Betreuungsrechtslexikon war mir bisher auch eine große Hilfe, meine Aufgaben zu ordnen. Danke auch für den Hinweis.

@Imre: Ich denke ich kann so wie Du es vorgeschlagen hast vorgehen. Michaela hatte dies im Post #2 schon angesprochen.

Und wenn ich dann weiter hin und wieder mal eine oder mehr Fragen stellen darf freue ich mich. Bis dahin bleibe ich lesend.

Hein Klein
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