Dies ist ein Beitrag zum Thema Wieder mal Ärger mit dem Heim im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
eine Betreute von mir ist im Heim. Bei einem Besuch musste ich leider feststellen, dass deren Rollstuhl total verdreckt ...
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03.01.2017, 19:07 | #1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Wieder mal Ärger mit dem Heim
Hallo,
eine Betreute von mir ist im Heim. Bei einem Besuch musste ich leider feststellen, dass deren Rollstuhl total verdreckt war (Essensreste u.a.), deren Geschirr (ein paar Gläser und Teller) schmutzig, der Kühlschrank schon seit ewigen Zeiten nicht mehr geputzt wurde und eine dicke Staubdecke auf den Möbeln lag. Meine Bitte, man möge sich darum kümmern, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass diese Reinigungstätigkeiten nicht zu den Aufgaben des Heimpersonals gehören. Auf meinen Einwand, dass die Betreute diese Aufgaben aufgrund ihrer Körperbehinderung nicht mehr selbst wahrnehmen kann, erklärte man mir: Dann müssen dies die Verwandten oder ich erledigen. Ein Fall für die Heimaufsicht? mfg |
03.01.2017, 20:55 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Was gibt der Heimvertrag zu den Verpflichtungen des Heimes her??
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04.01.2017, 04:45 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Was für ein Heim ist das denn? Ein Pflegeheim? Oder angegliedertes Betreutes Wohnen in einem eigenen Apartement an ein Pflegeheim?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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04.01.2017, 17:06 | #4 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
es handelt sich um ein Pflegeheim eines freien (christlichen) Trägers. In dem Heimvertrag finden sich folgende betreffende Passagen: Dem Heim obiegt die sachgerechte Reinigung des Wohnraums.... ......Inhalt der Pflegeleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung, zur teilweisen oder zur vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen. Nun ja, das Reinigen von privatem Essgeschirr, das Abstauben von Möbeln, die Reinigung des privaten Kühlschranks und das Reinigen des Rollstuhls werden da nicht explizit genannt. Vielleicht gehe ich naiverweise davon aus, dass dies, da die Betreute dies selbst nicht mehr kann, eine Selbstverständlichkeit ist. Ungeachtet dessen ist es auch eine Glückssache, wenn bei der Betreuten die Hörgeräte angebracht werden (je nachdem, wer Dienst hat). Das einzig zuverlässige, dass mir bei dieser Einrichtung bisher auffiel, ist die unverzügliche Rechnungsstellung.... mfg |
04.01.2017, 17:19 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Sollen jetzt unsere Heimbewohner auch noch selbst putzen?Oder vielleicht wir? Ich glaub mein Schwein pfeift. Dazu muss nix im Heimvertrag stehen, das ist schlicht eine Selbstverständlichkeit! Sowas irres hab ich ja noch nie gehört! Alles was da im Zimmer steht muss geputzt werden, da gäbe es für mich überhaupt keine andere Diskussionsgrundlage.
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05.01.2017, 18:37 | #6 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo.
ich habe d. Betreute nun in einem anderen mir bekannten Heim angemeldet (schlimmer geht hoffentlich nimmer). Zeitgleich geht eine Beschwerde an den Träger und die Heimaufsicht. Jedes mal, wenn ich in diese Einrichtung komme finde ich einen Beschwerdegrund. So hat man der Betreuten ursprünglich - nach Ablauf einer Wartezeit - einen Einzelzimmerplatz versprochen - lässt sie aber schon ewig lange im DZ. Ungeachtet dessen will die Betreute - da man kaum nach ihr schaut (von wegen erforderliche persönliche Zuwendung) unbedingt aus diesem Heim raus - was ich verstehen kann. mfg |
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