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Taschengeldkonto: Darf ich ein eigenes Konto eröffnen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Taschengeldkonto: Darf ich ein eigenes Konto eröffnen? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, vorab: ich habe nach dem Thema Taschengeld bereits gesucht, aber leider nichts konkretes gefunden. Falls es diese Fragestellung ...


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Alt 05.01.2017, 10:31   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.01.2017
Beiträge: 11
Standard Taschengeldkonto: Darf ich ein eigenes Konto eröffnen?

Hallo zusammen,

vorab: ich habe nach dem Thema Taschengeld bereits gesucht, aber leider nichts konkretes gefunden. Falls es diese Fragestellung schon gibt, tut mir das Doppelposting leid.

Mein von mir ehrenamtlich Betreuter lebt in einem Wohnheim, welches seit jeher Taschengeldkonten führt. Bisher war das auch meistens kein Problem, seit geraumer Zeit ist jedoch Derjenige, der die Konten und das Geld verwaltet, erkrankt, so dass es ständig zu Problemen kommt, wenn man Geld braucht, etwas abrechnen möchte usw.. Hinzu kommt, dass das Heim nicht gerade "um die Ecke liegt". In der Regel läuft es so, dass ich die Einkäufe für meinen Betreuten (18 Jahre alt) aus meiner privaten Tasche vorstrecke, dann mit den Quittungen hinfahre und das Geld zurückerhalte. Leider ist es in letzter Zeit gehäuft vorgekommen, dass kein Geld da war, ich vertröstet wurde etc. Das sind für mich jedes Mal zusätzliche Fahrten, völlig umsonst, da ich meinen Betreuten am Wochenende besuche (er ist in der Woche mit Schule, Therapien etc. beschäftigt) und am Wochenende ist generell niemand für Abrechnungen da. Auch ist niemand in der Lage, mir mal einen Kontostand mitzuteilen, niemand fühlt sich zuständig oder vertröstet mich mit Rückrufen, die nicht kommen.
Meine Frage lautet daher: Kann ich den LVR (in diesem Fall) anweisen, das Taschengeld auf ein von mir für meinen Betreuten eröffnetes Konto zu überweisen und der Einrichtung für Ausflüge etc. einen Betrag überweisen?
Es geht mir nicht darum, der Einrichtung kein Geld zu überlassen, aber ich muß alle Einkäufe für meinen Betreuten erledigen, er ist schwerstmehrfachbehindert und kann es nicht.
Ich bedanke mich für eure Tipps und falls noch Fragen offen sind zu der Situation, bitte einfach nachfragen.
Liebe Grüße
Nera
Nera ist offline  
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Alt 05.01.2017, 10:59   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Es geht mir nicht darum, der Einrichtung kein Geld zu überlassen, aber ich muß alle Einkäufe für meinen Betreuten erledigen, er ist schwerstmehrfachbehindert und kann es nicht.
Hallo Nera,

wenn dein Betreuter in einer Einrichtung ist dann wäre es Aufgabe der dortigen Mitarbeiter mit ihm die notwendigen Einkäufe zu erledigen.
Es gehört nicht zu deinen Aufgaben als rechtlicher Betreuer für ihn einzukaufen,wenn du es also tust hat das nichts mit deiner Tätigkeit als Betreuer zu tun.

Prinzipiell kannst du natürlich auch mit der Einrichtung klären den Barbetrag (oder Teile davon) auf ein Konto des Betreuten zu überweisen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 05.01.2017, 14:08   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.01.2017
Beiträge: 11
Standard

Hallo agw,
lieben Dank für deine Antwort. Ich hätte vielleicht das Wörtchen "muß" mit "möchten" ersetzen sollen. Wäre wahrscheinlich verständlicher gewesen. Mein Fehler. Entschuldige bitte.
Ich weiß, dass ich nicht gezwungen bin, die Besorgungen für meinen Betreuten zu übernehmen, in meiner Vorstellung hatte ich kurz angemerkt, dass wir ein festes Team seit seiner Geburt sind und es ist mir persönlich wichtig ist, diese Dinge für ihn zu übernehmen.

Es wäre auch - wenn ein Ende der Erkrankung abzusehen wäre - kein Problem, alles beim alten zu belassen, aber leider hat man mir angedeutet, dass der Mitarbeiter noch über einen längeren Zeitraum fehlen wird, und es geht dort drunter und drüber. Die Sekretärin, die dass jetzt alles machen muß, ist völlig überlastet.
Meinen letzten Einkauf hatte ich eine Woche vorab angekündigt mit der Bitte, dass Geld vor Ort zu haben...es hat nicht geklappt.

Ich hatte den Gedanken, mir und auch der Einrichtung, viel hin und her zu ersparen, ich weiß aber nicht, ob ich das Taschengeld einfach umleiten darf bzw. ob das überhaupt möglich ist, oder ob die Heime so etwas generell nicht gerne sehen.
Daher meine Frage, ob ich das überhaupt darf.

Liebe Grüße
Nera
Nera ist offline  
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Alt 05.01.2017, 14:14   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Wenn Dir die Vermögenssorge obliegt, darfst Du.
Allerdings ist dann auch die Rechnungslegung jedes Jahr zu machen. Das ist wahrscheinlich bisher - wenn es nur das Taschengeldkonto gab - nicht nötig gewesen.
Nach Einrichtung des Girokontos kurze Nachricht ans Gericht und fertig.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 05.01.2017, 18:49   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.01.2017
Beiträge: 11
Standard

Hallo Fara,

vielen Dank für deine Antwort. Mir obliegt alles, einschließlich der Postsache. Bisher habe ich (erst einmal, da ich erst seit der Volljährigkeit die Betreuerin bin - zuvor war es das Jugendamt) an die Vermögensaufstellung für das Gericht einen Jahreskontoauszug aus dem Heim begefügt, sonst existieren keine Konten oder irgendwelche Vermögen.
Ich überlege, ob es vielleicht eine Möglichkeit gäbe, dass das Heim mir quasi einen Zugriff von extern auf das Konto ermöglichen könnte, wenn die im Moment nicht so völlig überlastet wären und man mal in Ruhe darüber sprechen könnte, würde sich sicherlich eine leichtere Lösung finden lassen, als alles umzulenken.

Auf jeden Fall danke ich euch für eure Beiträge, gut zu wissen, dass ich es auf jeden Fall machen kann mit dem Konto, falls es weiterhin diese Probleme gibt.

Liebe Grüße
Nera
Nera ist offline  
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Alt 05.01.2017, 21:48   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Nera

Praktischer Vorschlag wg. des Kontos:

Mach ein Sparbuch auf den NAmen des Betreuten auf.
Nicht wegen der Zinsen, die du vergessen kannst, sondern wg. der Gebühren, die es hoffentlich nicht geben wird. Beim Barbetrag für Heimbewohner macht das schon viel aus.
Dazu eine Dauerfreigabe, weil Du da sonst nicht ohne einzelne Gerichtsbeschlüsse dran kannst.

Dann geht da der Barbetrag drauf und du hebst z.B. 1 x pro Monat das ab, was Du vorgestreckt hast.
Du wirst da zwar auch eine Rechnungslegung machen müssen, aber dann ist das nicht anders als beim Girokonto.

Manche Banken handhaben Sparkonten inzwischen auch wie Girokonten mit Auszügen und nicht mehr als Pappe zum Aufklappen. Da kannst Du dann sogar überweisen und bekommst Kontoauszüge. Das macht die RL übersichtlicher.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.01.2017, 13:39   #7
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo Nera,

die Taschengeldkonten der Heime sind Treuhandkonten, da erhältst du sicherlich keinen Zugang.

Der Vorschlag von Imre ein Sparkonto für den Klienten zu eröffnen ist gut.

Gruß


gabyhp
gabyhp ist offline  
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Alt 09.01.2017, 11:43   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.01.2017
Beiträge: 11
Standard

Ich danke euch für eure Tipps, hab ich mir schon gedacht, dass es keine Zugriffmöglichkeiten gibt auf das Konto. Wäre ja auch ziemliches durcheinander, wenn jeder Angehörige/Betreuer lustig abbucht, einzahlt und erst die Verwaltung...reiner Wahnsinn.

Angeblich soll sich die Situation jetzt doch schneller entspannen, als zunächst angenommen, vorausssichtlich nur noch einen Monat, das kann ich zur Not durch Vorstreckung aus meiner Tasche überbrücken.
Werde mich wegen einem Konto/Sparbuch trotzdem mal beraten lassen. Kann ja nicht schaden.

LG Nera
Nera ist offline  
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Alt 30.04.2020, 10:06   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2020
Beiträge: 15
Standard

Hallo,


ich hab nur eine kurze Frage. Mein Klient lebt in einem Wohnheim und dieses führt ein Taschegeldkonto. Das Heim übersendet mir nunmher immer die einzelnen Buchungen sowie die Quittungen für dieses Treuhandkonto.

Nun zu meiner Frage, ich hab bei meinem Klienten auch die Vermögenssorge, muss ich für die jährliche Rechnungslegung neben dem eigentlichen Konto auch das Taschengeldkonto mit ausführen? Also einfacher gefragt, muss ich eine separate Rechnungslegung für das Taschengeldkonto vollziehen?
Remmos ist offline  
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Alt 30.04.2020, 10:33   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Also einfacher gefragt, muss ich eine separate Rechnungslegung für das Taschengeldkonto vollziehen?

Der Betreuer hat nur über das von ihm verwaltete Geld Rechnung zu legen.

Wenn du an dem Barbetragskonto nichts gemacht hast, also auch nie an Stelle des Betreuten Geld geholt oder sonstige Verfügungen getroffen hast musst du die einzelnen Buchungen in deiner Rechnungslegung nicht aufführen.

Du musst aber auf jeden Fall einmal im Jahr den Kontenstand des Barbetragskontos dem Gericht vorlegen. Das Gericht will ja jährlich wissen über welches "Vermögen" der Betreute insgesamt verfügt. Da gehts dann auch um evtl. Berechnung von Gerichtskosten usw.


Sollte, was auch schon vorkam, das Gericht die einzelnen Verfügungen des Barbetragskontos haben wollen, solltest du das auch im Interesse deines Betreuten verweigern.
uch Altenheimbewohner sind niemand gegenüber verpflichtet offen zu legen was sie mit dem Barbetrag machen, das ist alleine ihre Sache.



Diesen Link lege ich dir mal sehr ans Herz
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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