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Schenkung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hab ein kleines Problem, und zwar, meine Schwester hat für ihren Sohn Geld zu Seite Gelegt damit er sein Führerschein ...


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Alt 07.01.2017, 19:57   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 11
Standard Schenkung

Hab ein kleines Problem, und zwar, meine Schwester hat für ihren Sohn Geld zu Seite Gelegt damit er sein Führerschein machen kann.
Jetzt ist meine Schwester Pflegefall geworden und das Gericht sagt, ich als Betreuer darf keine Schenkungen machen und das Geld, was für sein Führerschein vorgesehen war, nicht ihm geben.

Meine Schwester ist im Kopf noch ganz gut klar, leider funktioniert bei ihr das Kurzzeit Gedächtnis nicht so richtig. Gibt vielleicht eine Möglichkeit, ihm das Geld doch noch für den Führerschein zu geben, wenn ja, welche???
Pirat75 ist offline  
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Alt 07.01.2017, 20:54   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

das Gericht hat dir ja schon mitgeteilt, dass du als Betreuer keine Schenkungen für deine Schwester machen darfst.

Deine Schwester könnte ihrem Sohn evtl. auch selbst Geld schenken, aber nur dann wenn sie noch geschäftsfähig ist. Ob deine Schwester geschäfstfähig ist oder nicht steht im psychiatrischen Gutachten.

Grüße

gabyhp
gabyhp ist offline  
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Alt 07.01.2017, 23:47   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

MOin Pirat

Erst mal ist die Antwort von Gaby ok.
Du solltest aber auch daran denken, das vorher mit dem Gericht abzusprechen, damit von derSeite hinterher keine Probleme kommen.
Ferner steht auch die Frage im Raum, wie viel Geld Deine Schwester hat. Wenn sie für ihre eigenen Kosten früher oder später nicht mehr selber aufkommen kann und das Sozialamt mitmachen muss, dann mußt Du die Schenkung zurückfordern. Das wäre auch nicht toll.
Die Frist für die Rückforderung liegt bei 10 Jahren.

...10 Minuten später:
Habe gerade noch mal deinen anderen Thread angesehen. Sie lebt ja schon von Sozialhilfe...

Das Geld, dass Deine Schwester zurückgelegt hat:
Ist das noch innerhalb der Freigrenze von 2600,00 €, die sie insgesamt besitzen darf, oder ist das noch anderes Geld, wodurch die Freigrenze überschritten wird.
Im letzeren Fall würdest Du dich durchaus strafbar machen, wenn du es nicht dem Gericht und Sozialamt angeben und für ihren Sohn verwenden würdest. Also schön aufpassen und nix falschen tun.


MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.

Geändert von Imre Holocher (07.01.2017 um 23:56 Uhr)
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.01.2017, 12:20   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 11
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen

Das Geld, dass Deine Schwester zurückgelegt hat:
Ist das noch innerhalb der Freigrenze von 2600,00 €, die sie insgesamt besitzen darf,
JA, das Geld ist innerhalb von den 2600€.
Ich habe bereits das Ganze vermögen bis auf die 6600€ was von Sozialamt geschont bleibt für das Pflegeheim ausgegeben.
Pirat75 ist offline  
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