Dies ist ein Beitrag zum Thema Versicherungen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wir alle haben ja irgend wann einmal mit Versicherungen zu tun, sei es persönlich, sei es ihm Rahmen der ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
|
Hallo,
wir alle haben ja irgend wann einmal mit Versicherungen zu tun, sei es persönlich, sei es ihm Rahmen der Betreuungen. Ich bin auf dieser Seite Prüfung Rechnungslegung - Seite 2 - rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger auf einen recht interessanten, aber auch merkwürdigen Satz gestoßen (Zitat): "Die notwendigen Gebäudeversicherungen sind ebenfalls in das Ermessen des Betreuers gestellt, selbst wenn dieser nicht die preiswerteste in Anspruch nimmt, kann der Rechtspfleger hieran nicht viel ändern. Fraglich ist ohnehin, wieweit der Betreuer da zu ermitteln hat." Ähem ? Ich denke doch, ich soll als Betreuer finanziellen Schaden vom Betreuten abwenden. Und wenn ich merke, dass eine Versicherung richtig teuer ist, dann suche ich doch eine, die bei vergleichbaren Konditionen weniger kostet. Gut, das ist vielleicht kein absolutes "Muß". Aber grade in Zeiten des Internets ist es doch kein Problem, entsprechende Versicherungen zu vergleichen. Und bei Sachversicherungen ist es ja auch nicht schwer, zu kündigen oder zu wechseln. Bei dem o. g. Zitat tue ich mich ausgesprochen schwer. Nach meiner Erfahrung neigen Rechtspfleger dazu, wegen Kleinigkeiten nachzufragen und etwas zu beanstanden, aber wenn über Jahre das Geld für zu hohe Versicherungsbeiträge verbraten werden, dann interessiert das keinen Menschen ? Wer versteht das ? Ich nicht. Gruss Andreas |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
|
Hallo!
Das sehe ich genauso. In puncto Versicherungen werden viele Leute - und nicht nur Betreute; vermutlich auch der eine oder andere Betreuer - finanziell geschädigt.Manchmal tut es mir richtig weh, wenn ich sehe, wie manche Betreute (vor der Betreuung) von Versicherungsvertretern, Bankern und Bausparheinis über den Tisch gezogen werden. Des öfteren habe ich dabei schon festgestellt, dass die Betreuten sich hierbei gegen ein Einmischen wehren; nach dem Motto: "Den freundlichen Herrn Kaiser von der XY-Bank kenne ich schon so lange, ne, ich will nicht wechseln." Daher verfahre ich grundsätzlich - nachdem ich dem Betreuten meine Meinung kundgetan habe- wie folgt: Sofern der Betreute es sich noch leisten kann, er also keine Sozialleistungen bezieht und kein Einwilligungsvorbehalt besteht, lass ich ihm seinen Willen -auch wenn es billigere Anbieter gibt. Schließlich dürften wohl 90% der Bevölkerung zu teuer bzw. unnötig versichert sein. Ansonsten kündige ich die Versicherungen - ggf. mit Genehmigung des VG - oder schließe günstigere ab. Allerdings ist dies nicht unbedingt unproblematisch, da das Kleingedruckte auch für Betreuer nicht immer unmißverständlich erscheint. Man stelle sich nur vor, der Betreuer wechselt die Versicherung und die neue Versicherung zahlt - im Gegensatz zu der alten Versicherung - nicht. Also ist hier Vorsicht geboten. Jeder "unvernünftige" Betreute genießt ja die "Freiheit auf Krankheit" - dann hat er wohl auch ein "Recht auf überteuerte Versicherungen." ![]() mfg |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Ich schließe mich dem Satz im Rechtspflegerforum vollumfänglich an. Wichtig ist doch, dass das Gebäude überhaupt versichert ist. Wenn es pfiffige Betreuer gibt, die bei gleicher Leistung oder besserer Leistung einen günstigeren Vertrag abschließen können, dann ist das doch gut so! Und im Übrigen sollte man sich bewußt sein, dass seinerzeit der Betreute selber diesen Vertrag geschlossen und für gut befunden hat.
Lieber Andres, es gibt ja noch einen weiteren Punkt im Betreuungsverfahren zu beachten in puncto Vermögenssorge. Sie wissen, dass Sie nicht vorhandenes Sparvermögen mündelsicher anlegen sollen, jedoch sind Sie als Betreuer nicht verpflichtet den größtmöglichen Zinsgewinn zu erwirtschaften. Der Rechtspfleger wird wohl kaum ein Sparbuch mit 2 % Zinsen beanstanden obwohl er weiß, dass es günstigere Zinsangebote gibt. Schönen Abend noch Stracciatellamaus |
|
|
|
#4 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
|
Hallo Straciatellamaus,
schön, dass Sie wieder mitmachen. Als Betreuer sehe ich es als meine Pflicht an, das Bestmögliche für einen Betreuten "herauszuholen". Oder auch, Schaden von ihm abzuwenden. Aber manchmal ist mir die Denkweise eines Rechtspflegers nicht so ganz nachvollziehbar. Wenn ich Geld in Bundesschatzbriefen anlege, dann ist die Verzinsung nicht grade üppig. Trotzdem wird dies immer wieder empfohlen. Wir leben aber in Zeiten des Internets. Und ich wette, dass ich es innerhalb einer halben Stunde schaffe, im Internet ein mündelsicheres Wertpapier zu finden, dass mindestens 4 % Zinsen abwirft. Man müsste allerdings unterscheiden, ob sich der Betreute mit Internet und PC auskennt, oder ob das jemand ist, der selbst schon älter ist und es grade noch auf die Reihe bekommt, Bundesschatzbriefe zu ordern. Das ist natürlich nicht einfach, die Rechtspfleger müssten dazu ihre Beteuer genau kennen. Also bleibt nur: jeder so gut, wie er kann. Aber die Zeche zahlt oft der Betreute. Und das finde ich schade. Gruss Andreas |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Andreas,
es ist kein Schaden, wenn der Betreute überversichert oder ungünstig versichert ist. Hauptsache er ist überhaupt versichert. Wie gesagt, wenn Sie als Betreuer pfiffig sind und versuchen das bestmögliche für den Betreuten herauszuholen, so ist das sicherlich löblich, aber das sieht so der Gesetzgeber nicht vor. Auch auf einem gesunden Mittelweg läßt es sich gut wandern. Abgesehen davon erlaube ich mir die Bemerkung, dass es gar nicht sicher ist, ob die von Ihnen eingeholten Angebote soooo günstig sind. Es gibt sicherlich immer eine bessere Alternative und dies können weder Sie noch ich als Rechtspfleger beurteilen. Nur weil wir uns einbilden, es geht auch günstiger, so muß das nicht zwangsläufig tatsächlich so sein. Mit freundlichem Gruß Stracciatellamaus |
|
|
|
#6 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
|
Überteuert darf es aber auch nicht sein. Von einem Berufsbetreuer darf erwartet werden, dass er soweit informiert ist, zu hohe Kosten zu erkennen und entsprechend die Verträge umzustellen. Sonst ist er schlicht nicht geeignet.
Geändert von Roy (23.02.2008 um 11:12 Uhr) |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
|
Hallo,
diesmal muss ich Roy voll zustimmen. In der heutigen Informationsgesellschaft ist es sehr einfach, sich über Versicherungen schlau zu machen. Kostenlose Versicherungsvergleiche gibt es im Internet zuhauf. Und die teuren Versicherungen existieren doch nur, weil viele Kunden nicht in der Lage oder zu bequem sind, die Preise zu vergleichen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Versicherungen nur deshalb abgeschlossen wurden, weil der Vertreter so nett war und auch mal hilft, und man wohnt ja in einem Viertel, und und und.... Wenn wir uns darauf zurückziehen, nur zu tun, was der Gesetzgeber vorschreibt, dann gäbe es auch keine ehrenamtlichen Betreuer bzw, nur mit Druck. Als Verwaltungsangestellter mit fast 30 Jahren Berufserfahrung stelle ich aber fest, dass immer mehr Prinzipien vor die Hunde gehen, viele Einstellungen werden über Bord geworfen. Nicht alles ist gut. Als ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber anfing, da war ein Abschnittsleiter eine richtige Respektsperson. Heute geht alles nach dem Motto "nur keinem Wehtun". Personalführung ? Ein Fremdwort. Die Abschnittsleiter sagen, dafür ist der büroleitende Beamte zusändig, und der verweist auf die Abschnittsleiter. Was hat dies aber mit Betreuungen zu tun ? Ich finde, man kann als RechtspflegerIn einfach nicht so tun, als ob wir noch 1975 haben, ohne Internet und Infos aus der Tagesschau oder der Zeitung. Menschenskinder, Rechtspfleger sind studierte Menschen und keine Klippschüler. Sie müssen doch mitbekommen haben, wie der Hase läuft. Ich erwarte einfach von einem deutschen Beamten bzw Beamtin, der/die den Beruf des Rechtspflegers ausübt, dass er/sie genau hinsieht. Liebe RechtspflegerInnen, Sie schaffen es doch auch, wegen eines fehlenden Beleges über 5 Euro zu meckern. Aber gleichzeitig übersehen Sie, dass ein Betreuter viel zu viel Geld für eine Versicherung bezahlt ? Oder es wird empfohlen, Geld auf ein Sparbucheinzuzahlen. Wo es überall bessere Anlageformen gibt. Kann doch nicht sein. Gruß Andreas |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
|
Hallo,
zum Thema "Versicherungen" würde ich gerne nochmal nachhaken - ob hierzu bereits eine Foren-Diskussion geführt wurde, kann ich momentan nicht erkennen. Und zwar stelle ich mir die Frage, ob es überhaupt sinnvoll erscheint, für einen Betreuten, der Grundsicherungsleistungen bezieht oder dessen Einkommen - vermutlich lebenslang - unter der Pfändungsfreigrenze liegt, Versicherungen abzuschließen. Gut, Privathaftpflicht- und Hausratversicherungen werden ja im Rahmen der Grundsicherungsgewährung nach dem SGB XII grundsätzlich als Bedarf berücksichtigt, wobei bei Haftpflichtschäden bei dem "Armen" eh nichts zu holen ist. Ein Betreuter von mir - Monatseinkommen ca. 1.000,- Euro - würde gerne eine Rechtsschutzversicherung abschließen bzw. ein Versicherungsfuzzi will ihm eine (überteuerte) andrehen. Grundsätzlich halte ich Rechtsschutz-, aber auch Unfallversicherungen für eine sinnvolle Sache, aber bei finanzschwachen Betreuten, die z.B. bei rechtlichen Auseinandersetzungen noch Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben? Die gleiche "Problematik" ergibt sich - man beachte die aktuelle sozialpolitische Diskussion - bei Riester-Sparverträgen. Insgesamt neige ich eher dazu, dem "armen Betreuten" keine Versicherungen zu empfehlen - wobei dies natürlich immer einzelfallbezogen betrachtet werden muss. Meinungen hierzu? mfg |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Also ihre Einstellung, dass bei "Armen" nichts zu holen ist, finde ich absolut daneben!
Auch "Arme" können Schaden anrichten, der bezahlt werden muß oder liegt es im Interesse des Geschädigten, dass dieser auf seinen Kosten sitzen bleibt? PKH gibt es übrigens nur für gerichtsanhängige Verfahren! Viele Sachen kann man aber auch außergerichtlich regeln. Dafür gibts die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. Unter diesem Aspekt ist eine Rechtsschutzversicherung für "arme" Betreute nicht unbedingt nötig. Wenngleich es sich auch empfiehlt, weil ich denke (und das ist meine persönliche Ansicht), dass sich ein Rechtsanwalt mehr Mühe bei Selbstzahlern gibt, als wenn er von vornherein weiß, dass er nur einen bestimmten Vergütungssatz über die Beratungshilfe abrechnen darf, egal wie hoch sein Aufwand ist. Riestersparverträge sind genau zu prüfen, wenngleich auch als Geldanlage nicht uninteressant. Zu beachten ist dabei aber, ob es sich der Betreute auf lange Sicht leisten kann einen solchen abzuschließen und die erforderlichen Beiträge regelmäßig einzuzahlen. zu Andreas: Eigentlich wollte ich zu Ihrem Beitrag nix schreiben, aber wo ich schonmal dabei bin.... Als Rechtspfleger sieht man schon genau hin! Unterlassen Sie bitte künftig solche Unterstellungen! Jedoch ist der Rechtspfleger nur Kontrollorgan und es ist nicht Aufgabe des Rechtspflegers die vorhandenen Geldanlagen und Versicherungen des Betreuten auf ihre Rentabilität hin zu überprüfen. Wie ich bereits schrieb, wenn sie als Betreuer so pfiffig sind, bessere Anlageformen und Versicherungen zu wählen, steht ihnen der Rechtspfleger sicherlich aufgeschlossen gegenüber und wird ihr Anliegen genauer prüfen und gegebenenfalls auch genehmigen. Nur lösen sie sich bitte von dem Gedanken, dass das Maximum für den Betreuten erwirtschaftet werden muß. Ein gesunder Mittelweg ist ebenso vertretbar.
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| betreueraufgaben, betreuerpflichten, versicherung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|