Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrtkosten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
betreue meine Mutter und bin bin gerade bei meiner ersten Rechnungslegung,die ich ein Jahr machen muss.
Ich habe den ...
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09.01.2017, 18:43 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
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Fahrtkosten
Hallo,
betreue meine Mutter und bin bin gerade bei meiner ersten Rechnungslegung,die ich ein Jahr machen muss. Ich habe den Aufwendungsersatz gewählt da ich mit der Pauschale nicht hinkomme. Ich hole meine Mutter zum Haare schneiden und Färben monatlich ab,und fahre zu meiner Lebensgefährtin die ihr die Haare ohne Entgelt macht. Kann ich die Fahrten als Fahrtkosten anrechnen. Unterm strich ist das mindestens die Hälfte von den Kosten die sonst im Seniorenheim oder beim Frisör entstehen würden. Ansonsten rechne ich keine anderen Fahrten ab außer lange strecken die ich machen muss. Ich hoffe es kann mir jemand eine Auskunft geben. Bis dann Pelotte |
09.01.2017, 18:56 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Beim Aufwendungsersatz geht es nur um Kosten die im Rahmen deiner Tätigkeiten als rechtlicher betreuer entstanden sind und nicht jede Besuchs oder Einkaufsfahrt.
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09.01.2017, 19:10 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
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Fahrtkosten
Hallo,
muss man dann wohl so sehen das es keine Aufgabe des Rechtlichen Betreuers ist. Ausschließlich ein Besuch ist es aber auch nicht. Danke Pelotte |
09.01.2017, 19:23 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo pelotte,
wenn du die Suchfunktion nutzt findest du bereits etliche Beiträge dazu.
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09.01.2017, 20:19 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Pelotte
Wenn Du Deine Mutter ein mal im Monat besuchst, dann ist diese Besuchsfrequenz m.E. durchaus statthaft und kann als Auslagen angegeben werden. Natürlich hast Du da auch Sachen mit ihr besprochen, die Dich als ihr Betreuer etwas angehen. Z.B. die Gesundheitliche Situation, ihre Wünsche/Bedarfe, ihre Finanzen etc. Bei Besuchen jede Woche würde das Gericht wahrscheinlich kritisch nachfragen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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