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Fahrtkosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrtkosten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, betreue meine Mutter und bin bin gerade bei meiner ersten Rechnungslegung,die ich ein Jahr machen muss. Ich habe den ...


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Alt 09.01.2017, 18:43   #1
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Frage Fahrtkosten

Hallo,
betreue meine Mutter und bin bin gerade bei meiner ersten Rechnungslegung,die ich ein Jahr machen muss.
Ich habe den Aufwendungsersatz gewählt da ich mit der Pauschale nicht hinkomme.
Ich hole meine Mutter zum Haare schneiden und Färben monatlich ab,und fahre zu meiner Lebensgefährtin die ihr die Haare ohne Entgelt macht.
Kann ich die Fahrten als Fahrtkosten anrechnen. Unterm strich ist das mindestens die Hälfte
von den Kosten die sonst im Seniorenheim oder beim Frisör entstehen würden.
Ansonsten rechne ich keine anderen Fahrten ab außer lange strecken die ich machen muss.


Ich hoffe es kann mir jemand eine Auskunft geben.


Bis dann Pelotte
pelotte ist offline  
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Alt 09.01.2017, 18:56   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Ich hole meine Mutter zum Haare schneiden und Färben monatlich ab,und fahre zu meiner Lebensgefährtin die ihr die Haare ohne Entgelt macht.
Kann ich die Fahrten als Fahrtkosten anrechnen. Unterm strich ist das mindestens die Hälfte
Definitiv sind das keine erstattbaren Fahrtkosten. Das hat mit deiner Tätigkeit als rechtlicher Betreuer nichts zu tun.

Beim Aufwendungsersatz geht es nur um Kosten die im Rahmen deiner Tätigkeiten als rechtlicher betreuer entstanden sind und nicht jede Besuchs oder Einkaufsfahrt.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 09.01.2017, 19:10   #3
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Lächeln Fahrtkosten

Hallo,
muss man dann wohl so sehen das es keine Aufgabe des Rechtlichen Betreuers ist.
Ausschließlich ein Besuch ist es aber auch nicht.
Danke


Pelotte
pelotte ist offline  
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Alt 09.01.2017, 19:23   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo pelotte,

wenn du die Suchfunktion nutzt findest du bereits etliche Beiträge dazu.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 09.01.2017, 20:19   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Pelotte

Wenn Du Deine Mutter ein mal im Monat besuchst, dann ist diese Besuchsfrequenz m.E. durchaus statthaft und kann als Auslagen angegeben werden.
Natürlich hast Du da auch Sachen mit ihr besprochen, die Dich als ihr Betreuer etwas angehen. Z.B. die Gesundheitliche Situation, ihre Wünsche/Bedarfe, ihre Finanzen etc.

Bei Besuchen jede Woche würde das Gericht wahrscheinlich kritisch nachfragen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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