Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialhilfeempfänger hat Schenkungen erhalten. im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein Sozialhilfeempfänger hat Schenkungen von einem Freund erhalten.
Es waren in den letzten Jahren einige 100,- Euro, jeweils über ...
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11.01.2017, 17:22 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 13.08.2016
Beiträge: 12
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Sozialhilfeempfänger hat Schenkungen erhalten.
Hallo,
ein Sozialhilfeempfänger hat Schenkungen von einem Freund erhalten. Es waren in den letzten Jahren einige 100,- Euro, jeweils über das Jahr verteilt Leider über das Girokonto. Nun hat er eine Vorladung zur Vernehmung wegen Sozialbetrug erhalten. Gibt es dort Freigrenzen? Was wäre zu beachten? Ist eine Beratungshilfe angebracht? Danke, viele Grüße, |
11.01.2017, 17:25 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Bei Schenkungen gibt es keine Freigrenzen, lediglich bei Einkommen durch Erwerbstätigkeit.
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