Dies ist ein Beitrag zum Thema Hartz 4 Übergang Sozialhilfe im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgendes hypothetisches Problem
Bin als BerufsBetreuer für eine pflegebedürftige Person Pflegegrad 2 vorgeschlagen, Anhörung steht aber noch aus
Dieser rief ...
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11.01.2017, 18:44 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
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Hartz 4 Übergang Sozialhilfe
Folgendes hypothetisches Problem
Bin als BerufsBetreuer für eine pflegebedürftige Person Pflegegrad 2 vorgeschlagen, Anhörung steht aber noch aus Dieser rief mich heute an, bat um Vorabhilfe. Seine Bewilligung auf Hartz 4 endet am 31.1.17 ( toll), er steht aber aufgrund seiner Erkrankung dem Arbeitsmarkt auch nicht für 3 Stnd zur Verfügung. Ein Weiterbewilligungsantrag hat er vorliegen, traut er sich aber nicht abzusenden, da er weiß, dass er eben dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. Ab nächsten Monat, also in drei Wochen hat er kein Geld mehr auf dem Konto für Miete und Lebenshaltungskosten. Die Betreuung werde ich sicher vor die nächsten 3 Wochen nicht erhalten. Habe ihm geraten den Weiterbewilligungsbescheid mit Angabe der Pflegestufe einzureichen. Wenn das nicht durchkommt, mache ich mir Sorgen, dass die Sozialhilfe nicht nahtlos greift, er wird sicher aufgrund seines Alters einen Antrag auf EU Rente stellen müssen. Aber auch das dauert ewig. Wie geht ihr in so einem Fall vor, um schnellmöglich Leistungen zu erhalten, der Mann hat dann defakto nichts mehr im Kühlschrank. LG Oliveira |
11.01.2017, 18:50 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Zur Weiterzahlung muss er den Weiterbewilligungsantrag jetzt stellen. Die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit muss das Jobcenter erst veranlassen, da reicht kein Bescheid über einen Pflegegrad.
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11.01.2017, 19:15 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Beim WBA ist auch kein Feld, wo man die Pflegestufe angeben muss. Ob und wie er keine 3 Std. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht ist dann erstmal zu klären, aber nicht mit dem WBA (es gibt auch Vollzeitkräfte mit PS 3). Also Antrag stellen.
Da Du noch nicht bestellt wurdest, würde ich die Finger ein wenig still halten. |
11.01.2017, 20:32 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
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Ja AGW das meinte ich natürlich. Hartz ist immer noch in den Köpfen drin.
Ich hänge mich da nur insoweit rein, dass ich bei Übernahme nicht noch größeren Schaden begrenzen muss, wenn er nämlich tatsächlich ohne Leistungen dar stehen sollte. Zumndest habe ich ihm recht geraten, den WBA schnell abzusenden. Danke schön" LG Oliveria |
11.01.2017, 21:33 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
der künftige Betreute kann auch parallel die EU-Rente beantragen (mit Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis etc. belegen). Die Bearbeitung des Rentenantrags dauert zwar einige Monate, er verliert dann aber keine Zeit. Sollte er dann tatsächlich berentet werden genügt eine Mitteilung an das Jobcenter oder die Grusi (die er dann evtl. statt ALG II erhält) und ein neuer Bescheid ergeht über die Einstellung oder die ergänzenden Leistungen, sofern die Rente nicht ausreicht. Für die aktuelle Notlage bez. Miete und Lebenshaltungskosten könnte er wegen eines Darlehens oder Vorschusses beim Jobcenter anfragen. Wenn es bei euch eine "Tafel" gibt kann er dort billig tütenweise Lebensmittel erhalten. Oder es gibt andere Anlaufstellen wie Wärmestuben, Heilsarmee, Bahnhofsmission u. ä. bei denen er sich, teilweise kostenlos, verköstigen kann. Bei uns dauern Weiterbewilligungsanträge nur wenige Wochen, vielleicht klappt es ja auch noch bis Ende Januar. Grüße gabyhp |
11.01.2017, 22:58 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
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EU Rente beantrage ich parallel, das ist schon geplant. Mir geht es eher darum, was passiert, wenn das Jobcenter die Leistungen sofort einstellt, weil der Betreute Pflegegrad 3 hat. Da nützt es für den nächsten Monat eben nichts.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, da wurden die Leistungen sofort eingestellt und derjenige ans Sozialamt verwiesen. Hatte sich dann aber wegen Heimaufenthalt erledigt. Beköstigung durch die Tafel kommt nicht in Frage, er kommt nicht mehr aus dem Haus und ich glaube kaum, dass die Haushalthilfe vom Pflegedienst sich dort anstellt. Ich allerdings auch nicht. Liebe Grüße Oliveira |
12.01.2017, 05:50 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das JC kann selbst keine EU feststellen. Dazu gilt nur die Feststellung des Rententrägrs oder Amtsarztes. Pflegegrad 3 ist nicht exorbitant hoch, mach dirch doch nicht vor dereigentlichen Bestellung sinnlos verrückt. Den WBA sollte er aber unbedingt sofort abschicken! Heute ist schon der 12. Sich um Weiterbewilligung zu sorgen wenn nichts abgegeben wird ist schon bißchen ............Etwas Bearbeitungszeit sollte man bei aller sonstigen Kritik dem JC auch "gönnen".
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