Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung für Immobilie der Betreuten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe für eine demente Betreute alle Aufgabenkreise erhalten. Die Dame ist noch Eigentümerin eines Hauses, das verkauft werden soll. ...
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13.01.2017, 10:38 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Haftung für Immobilie der Betreuten
Ich habe für eine demente Betreute alle Aufgabenkreise erhalten. Die Dame ist noch Eigentümerin eines Hauses, das verkauft werden soll. Notartermin war bereits, wir warten nur noch auf die Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Problem ist, dass das Haus 40 Jahre alt ist, leer steht, jemand im Sommer die Heizung abgeschaltet hat und niemand von den wenigen Angehörigen weiß, wie man diese wieder hoch fährt. Ich weiß es auch nicht und bin da auch nicht so glücklich, an der Heizung irgendetwas zu machen. Durch die Minusgrade in den letzten Tagen mache ich mir aber schon Sorgen um die Wasserleitungen. Also bin ich hingefahren und habe das Wasser vorsorglich abgestellt. Ein Kontrollbesuch gestern zeigte, dass alles ok ist. Die Käuferin hat allerdings Bedenken, denn in den Heizkörpern dürfte noch Wasser sein. Ich kann diese Bedenken verstehen. Ich frage mich nur, ob ich als Betreuerin tatsächlich verantwortlich dafür bin, mehrmals pro Woche nach dem Zustand des Hauses zu schauen? Dies wird ja auch nicht vergütet. Natürlich werde ich jetzt einen Installateur beauftragen, der hoffentlich die Heizung zum Laufen bringt, zumal die Käufer nicht vor Ort sind. Wie seht Ihr das? Wer muss eigentlich Schnee räumen? Die Betreute hat kein Barvermögen. Das geht für die Heimkosten drauf. Ich kann nicht für alles einen Dienstleister beauftragen. Sozialamt springt nicht ein, weil das Haus verwertet werden kann. Problem ist, dass die Genehmigung vom Gericht noch nicht da ist und somit noch kein Kaufpreis bezahlt wurde. |
13.01.2017, 12:25 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
mit dem Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten" bist du bis zum Eigentumsübergang für das Haus und die damit verbundenen Pflichten (z. B. Schneeräumen, Heizen) zuständig. Du könntest einen Hausmeister- oder Winterdienst beauftragen und mit diesem die Zahlung nach Geldeingang des Verkaufspreises vereinbaren, oder das Heim erhält einmal einen geringeren Betrag überwiesen der später nachgezahlt wird. Gruß gabyhp |
13.01.2017, 15:38 | #3 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Ansonsten hat gabyhp ja bereits etwas dazu geschrieben. Ein Haus des Betreuten ohne Heizung Bzw. Leerung aller Leitungssysteme im Winter leerstehen zu lassen halte ich jedoch schon für grob fahrlässig. Vom Sommer bis jetzt wäre ja genügend Gelegenheit gewesen die Heizung instand zu setzen. Zitat:
Das diese nicht ausreichend ist wäre ein anderes Thema.
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13.01.2017, 18:23 | #4 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Deine Kontrollbesuche und das Abstellen des Wasser reichen nicht aus.
Es gibt reichlich Rechtsprechung zu dem Thema, welche Maßnahmen ein Hauseigentümer ergreifen muss, um ab längerer Abwesenheit Schäden zu vermeiden. Wenn ein Schaden entsteht - z. B. weil du das Wasser nicht aus der Heizung abgelassen hast - kommen schnell einige tausend Euro Schaden zusammen. Mein Rat: beauftrage einen Klempner/Heizungsbauer damit, dass Haus winterfest zumachen. Dann brauchst du auch nicht mehr wöchentlich zu kontrollieren, ob alles in Ordnung ist. |
19.01.2017, 15:22 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Danke Euch. Der Klempner war da, die Heizung läuft jetzt wieder.
Mittlerweile ist die Genehmigung zum Verkauf vom Gericht da, sodass die Käufer ohnehin bald rein können. |
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