Dies ist ein Beitrag zum Thema Miete oder Heimkosten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
meine Betreute lebt nach einer Erkrankung im Heim. Die bisherige Wohung hat sie schweren Herzens gekündigt, Bestätigung zum ...
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16.01.2017, 12:02 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 50
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Miete oder Heimkosten
Hallo Zusammen,
meine Betreute lebt nach einer Erkrankung im Heim. Die bisherige Wohung hat sie schweren Herzens gekündigt, Bestätigung zum 28.02. liegt vor. SGB XII ist beantragt und noch in Bearbeitung. Die Rentenüberleitungen dauern ja immer, daher wurde aus der letzten Rentenzahlung die Miete für die Wohnung abgebucht. Meine Frage hierzu, muss ich die zurück holen und ans Heim überweisen. Gilt auch hier Heim vor Miete? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung? Danke für Eure Hilfe. Gruß Gebbi |
16.01.2017, 13:05 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das würde nämlich bedeuten, dass die Miete vom Amt gezahlt wird und bei dir eingeht zum Ausgleich. Offiziell aussprechen würde ich das aber nicht da dabei der Satz gilt: was gezahlt ist, ist gezahlt. Heimrechnungen als die Kosten für den persönlichen Daueraufenthalt sind natürlich vorrrangig zu betrachten. Der Rest, nämlich das unschöne Wort: Vermieterrisko darf nicht für das Heim gelten da damit evtl. eine Kündigung verbunden wäre.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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