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gesetzliche Betreuung

 

Messie Wohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Messie Wohnung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe eine Betreute (Wohnungsangelegenheit und außergerichtlich und gerichtliche Vertretung), die wohnt in einer zugemüllten stinkenden Wohnung. Jetzt läuft ...


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Alt 16.01.2017, 16:16   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 09.02.2016
Beiträge: 28
Standard Messie Wohnung

Hallo,
ich habe eine Betreute (Wohnungsangelegenheit und außergerichtlich und gerichtliche Vertretung), die wohnt in einer zugemüllten stinkenden Wohnung. Jetzt läuft die Räumungsklage, weil sie monatelang keine Miete mehr bezahlt hat. Der Vermieter will sie auch nicht mehr haben, da habe ich schon probiert. Ein Wohnung bekomme ich nicht für sie; hatte schon mehrere Absagen. Sie arbeitet, bekommt ca. 1000 netto.
Was mache ich denn mir der? Ich soll eine Wohnung herzaubern...
Sie muss irgendwann aus der Wohnung; ein Termin bei Gericht ist schon angesetzt.
Hat jemand einen Rat für mich?
Tingeltangel ist offline  
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Alt 16.01.2017, 22:03   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,589
Standard

Moin Tingeltangel

In Ruhe abwarten und eine Wohnung suchen.
Falls Du ihr eine anbieten kannst, die sei akzeptiert ist es ok.
Wenn nicht, dann lehn Dich zurück und warte den Rauswurf ab. Das geht nicht so ganz schnell. Erst mal die Klage, dann Räumungstermin. Dafür muss ein Gerichtsvollzieher herabgezogen werden. Und wenn keine Alternative zur Verfügung steht, dann weist der GV sie wieder in die Wohnung ein.
Du solltest aber schon nachweisen können, Dich um Alternativen gekümmert zu haben.

So oder so wird die Betreute Rechnungen bekommen undeine Portion Schulden machen. Aber das ist dann eben so.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.01.2017, 23:39   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
Standard

Hallo Tingeltangel,

ich hatte im Mai 2015 eine Betreuung bei laufender Räumungsklage bekommen. Der Betreute wohnte gemeinsam mit seiner Mutter in einer Wohnung ohne Mietvertrag, der Eigentümer wollte den Auszug.
Wir haben endlich zum Januar 2017 eine Wohnung gefunden, die die beiden akzeptieren konnten.
In der Zwischenzeit lief die Räumungklage. Gerichtstermine bei denen ich brav meine Bemühungen geschildert habe. Berufung. Wiedereinweisung in die Wohnung Ende 2016.

Also erst mal entspannt bleiben ;-)

Gruss,
Volker
VSchmidt ist offline  
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Alt 17.01.2017, 06:21   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Als Erstes müsstest du dir überlegen wohin die Fahrt gehen soll.

Ich frage mich aus welchem Grund diese Betreuung eingerichtet wurde? Vielleicht sagst du dazu noch mal was Näheres.
Was ist das Ziel? Soll sie in der Wohnung bleiben oder soll sie zukünftig mit einer anderen Wohnung anders umgehen?

Zitat:
Jetzt läuft die Räumungsklage, weil sie monatelang keine Miete mehr bezahlt hat.
Dazu könnte es ein Darlehen der Wohnungssicherungsstelle geben- aber nur wenn das Sinn macht.

Wenn die Betreute schon länger keine Miete zahlt dann müsste das Gründe haben? Welche? Krankheit? Sturheit? Unverstand?
Egal was vorliegt, an der Stelle sollte man als Betreuer evtl. darüber nachdenken die Vermögenssorge zu beantragen.

Herrscht bei euch Wohnungsnot oder Überfluss? Ist die Betreute beim Amt für Wohnugswesen gemeldet damit ein Anspruch auf eine Sozialwohnung besteht?
Kannst du deine Bemühungen um eine grundsätzliche Änderung der Situation nachweisen?
Ist besprochen ob evtl. eine Grundreinigung und die Nachzahlung der fehlenden Mieten etwas an der Situation dauerhaft etwas ändern könnten?
Ist sie wirklich Messie und wen hast du dazu dann eingeschaltet?

Du sieht, von meiner Seite aus kommen massenhaft Fragen. Bei mir wäre es noch nicht so weit Abzuwarten oder mich zurückzulehnen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.01.2017, 22:20   #5
White Rabbit
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Beiträge: n/a
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Hallo,

genau, Michaela!

Ich wäre gar nicht entspannt und würde mich nicht darauf verlassen, dass der Gerichtsvollzieher sie in die bestehende Wohnung zurückweist. Wenn es an ihrem Wohnsitz in der Gemeinde eine Notunterkunft oder Notwohnung gibt, ist sie draußen! Dann darf der GV sie nicht zurückweisen.

Die Berufung hält übrigens die Räumung nicht auf, wenn die Räumungsklage durch ist. Das wissen viele nicht!

Zitat:
Jetzt läuft die Räumungsklage, weil sie monatelang keine Miete mehr bezahlt hat. Hat jemand einen Rat für mich?
Ja, habe ich! Den Zahlungsverzug heilen!

So nennt sich das im Juristenjargon. Die Dame soll unverzüglich anfangen, die Mietschulden zurückzuzahlen. Der Zahlungsverzug "heilen" lässt sich noch bis zum Güteverhandlungstermin. Wenn man dann das Geld bar auf den Tisch legt, wird die Räumungsklage abgewiesen, es sei denn, es wurde einem schonmal wegen Zahlungsverzug gekündigt seit den letzten drei Jahren.

Ist auf jeden Fall die bessere Strategie, als die Lawine "ganz entspannt" auf sich zurollen zu lassen.

Grüße, White Rabbit
 
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Alt 18.01.2017, 19:37   #6
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 09.02.2016
Beiträge: 28
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Sie hat sich im Januar aus der Wohnung ausgesperrt und seitdem im Auto gewohnt (!). Und dann auch keine Miete mehr bezahlt. Jetzt sind über 5000 aufgelaufen, die sie nicht zahlen kann. Ich bin erst seit November im Spiel. mittlerweile ist sie wieder in der Wohnung - aber diese ist vermüllt. Mir dem Vermieter habe ich schon gesprochen wg grundreinigung etc. Der hat die Wohnung bereits einmal entmüllt und will jetzt nicht mehr. Es ist auch kein heruntergekommenes Haus, sondern eine gute Wohngegend. Sie hat nur ein geringes Einkommen. Wohnungen gibt's so gut wie nicht und bei Rückfragen beim jetzigen Vermieter wird das nichts. Ein guter Tipp mit dem Darlehen - das werde ich probieren.eine notunterkunft gibt es nicht, das habe ich schon erfragt. Wohnungssuche habe ich dokumentiert und mache ich auch weiterhin. Bin für jeden Tipp dankbar.
Tingeltangel ist offline  
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Alt 18.01.2017, 20:25   #7
White Rabbit
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Beiträge: n/a
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Hast du nicht oben geschrieben, sie habe immerhin ein Einkommen von 1000,- € netto? Das ist doch recht ordentlich. Davon müssten sich die Mietschulden abstottern lassen, sei's auch nur in kleinen Raten von 50 oder 100 €.

Kannst du versuchen, die Betreuung auszudehnen auf Finanzen?
Wenn ja, lass dir ihren Lohn überweisen und zahle davon die Mietschulden in Raten ab. Das ist kein Dauerzustand, auch nicht für den Vermieter. Der kann durch so eine Frau in seinem Haus die ordentlichen Mieter verlieren, wenn der Gestank aus ihrer Wohnung durch das Haus dringt. Ich will wirklich nicht zu bieder klingen, aber ich finde, an den Vermieter sollte man auch denken.

Dann habe ich gelesen, du hast die Betreuung auch für außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Ich war nicht auf deinem Profil, weiß also nicht, was du beruflich machst. Aber eins kann ich dir mit Brief und Siegel geben, da ich recht firm im Mietrecht bin und Fälle kenne, die trotz akuter Krebserkrankung auf die Straße gesetzt wurden vom netten Rechtspfleger:
Ich würde mich nie und nimmer darauf verlassen, dass die Frau vom GV in ihre Wohnung zurückgewiesen wird, wenn der Räumungstitel vorliegt!

Wenn der gegnerische Anwalt herausbekommt, dass sie sowieso schon im Auto wohnt, obwohl sie noch ihre Wohnung hat, hat sie weder Chancen auf Räumungsschutz noch Zurückweisung in die alte Wohnung.

Grüße, White Rabbit
 
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Alt 18.01.2017, 20:41   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin

Tingeltangel hat zwar was von 1000,00 € Einkommen geschrieben, aber nichts von Vermögenssorge. Sofern die nicht beschlossen sein sollte, wäre es Zeit für einen entsprechenden Antrag. Un wenn die Betreute ihr Geld anderweitig verbrät und deshalb auch noch Schulden hat, dann wäre auch ein Einwilligungsvorbehalt angesagt.

Allerdings sollte Tingeltangel das Einkommen der Betreuten nicht auf ihr eigenes Konto sondern schön nach wie vor auf das Konto der Betreuten gehen lassen. Das ist ein ablsoutes NoGo für Betreuer - es sei denn, sie suchen von heute auf morgen einen neuen Job.

Ebenso vertreten Betreuer ihre Betreuten grundsätzlich gerichtlich und aussergerichtlich. Das ist vollkommen unabhängig von der Ausbildung der Betreuer und vom Gesetz her so vorgesehen.

Und zu dem Beitrag von Michaela:

Sie hat vollkommen recht, wenn sie schreibt, dass da auch noch mal überprüft werden muss, was da sonst noch im Busch ist. Diesbezüglich würde ich mich auch nicht zurücklehnen.

Aber ich würde erst prüfen, was sonst los ist und notwendig zu tun ist, bevor ich losrenne.
Die reine Wohnungskündigung ist für mich erst mal nichts, weshalb ich in Aufregung gerate.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.01.2017, 06:04   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Mir dem Vermieter habe ich schon gesprochen wg grundreinigung etc. Der hat die Wohnung bereits einmal entmüllt und will jetzt nicht mehr.
Jesses, Du solltest nicht mit dem Vermieter wegen Grundreinigung sprechen sondern natürlich mit dem Sozialamt. Wieso sollte der Vermieter das machen, das ist doch völlig absurd?

Zitat:
Ein guter Tipp mit dem Darlehen - das werde ich probieren.eine notunterkunft gibt es nicht,
Das Darlehen gibt es nur wenn sich zukünftig an der Zahlungsmorla etwas änedrt, bitte unbedingt also die Vermögenssorge beantragen damit der Vermieter wenigstens für die Zukunft eine Art von Garantie hätte dass er seine Miete bekommt.

Eine Notunterkunft muss es geben, die muss jede Stadt/Gemeinde für Obdachlose vorhalten. Also bitte sich auf jeden Fall nochmal ernsthaft an die Obdachlosenbehörde eurer Stadt/Gemeinde wenden!
Zitat:
Bin für jeden Tipp dankbar.
Du bist zwar erst seit November im Fall drin abr jetzt mach bitet schnell und handle vor allem zielgerichtet- auch zu deinem Besten. Räumungsklagen sind teuer.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 19.01.2017, 11:26   #10
White Rabbit
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Hallo,

ich kenne mich mit dem Betreuungsgesetz kaum aus, deswegen bin ich ja hier, weil ich selbst Hilfe suche als frischgebackene Betreute.

Bei meinem Vorschlag, dass der Betreuer sich den Lohn von der Messiefrau überweisen lassen soll, dachte ich an ein geschütztes, extra eingerichtetes Konto und natürlich nicht, dass der Betreuer möglicherweise das Geld verjubelt. Vermögenssorge ist dann das, was ich meine.

Bei 1000 € Nettolohn und da die Frau im Auto wohnt, also keine Mietnebenkosten verbraucht, müssten doch Monatsraten von 200 € bis 300 € an den Vermieter möglich sein.

Bei einer Räumungsklage wird bei uns in Hessen ein Gerichtstermin sehr schnell angesetzt, in 2-3 Monaten. Geht die Klage durch, dann kann der Vermieter einen Räumungstitel beantragen. Den Räumungstitel hat er in 3 Wochen!

Zur Notunterkunft muss ich sagen, dass zwar die Gemeinden und Städte gesetzlich verpflichtet sind, Obdachlosigkeit zu verhindern und Notunterkünfte oder eine Notwohnung bereit zu halten. In der Praxis sieht es leider so aus, dass das auf dem Papier steht. Viele Städte haben einfach keine Notwohnung und die Notunterkünfte sind schon alle seit langem belegt, selbst Frauenhäuser.

Es ist ein Mythos, dass in Deutschland niemand auf der Straße zu landen braucht, wenn er sich nur rechtzeitig bemüht. Das wird erzählen zwar die zuständigen Verwaltungsangestellten gern, es stimmt aber einfach nicht.

Damit die Räumungsklage abgewiesen werden kann, müssen zwei Voraussetzungen bestehen:
1) Es darf kein Zahlungsverzug mehr bestehen.
2) Die Wohnung darf nicht mehr verwahrlost sein.

Zahlungsverzug heißt Rückstand von zwei Monatsmieten, da muss man drunter liegen. Wenn man es schafft, mit etwa 100 € drunter zu beim Gütetermin und nachweisen kann, dass seit der Betreuung regelmäßig Raten gezahlt wurden, besteht m.E. auf Abweisung der Klage.

Zum Saubermachen der Wohnung ist mir eingefallen: Wurde der Frau schon eine Therapie vorgeschlagen?
Ich denke an eine Verhaltenstherapie, bei der Hausaufgaben gegeben werden. Die wären, dass sie die Wohnung aufzuräumen hat, sei's auch nur jede Woche ein Quadratmeter, der aber nicht mehr zugemüllt wird. Ich kenne einige Messies und weiß, dass sie gerne sagen, sie würden ja so gern aufräumen, aber es ist zu viel geworden. Hier kann eine unterstützende Therapie vielleicht helfen und wenn zusätzlich der Betreuer jede Woche in die Wohnung kommt und sich das Ergebnis anschaut.

Viele Grüße,
White Rabbit
 
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