Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauerauftrag gegen den Willen des Betreuten? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin seit ca. einem halben Jahr ehrenamtlicher gesetzl. Betreuer. Bisher war es mir immer möglich die Angelegenheiten einvernehmlich ...
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16.01.2017, 22:36 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.01.2017
Beiträge: 5
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Dauerauftrag gegen den Willen des Betreuten?
Hallo,
ich bin seit ca. einem halben Jahr ehrenamtlicher gesetzl. Betreuer. Bisher war es mir immer möglich die Angelegenheiten einvernehmlich mit meinem Betreuten zu regeln. Jetzt stehe ich vor Folgendem Problem: Dem Betreuten ist Demenz attestiert. Bisher hat er es aber immer hinbekommen, die Überweisung des Eigenanteils an das Heim selbst auszuführen. Mir wäre es lieber einen Dauerauftrag über die Summe einzurichten, damit die sichere Zahlung gewährleistet ist. Der Betreute möchte diese Aufgabe aber selber wahrnehmen. Letzten Monat hat der Betreute eine mündliche Abrede über die Höhe der Überweisung vergessen und zu wenig überwiesen. Dies konnte zwar durch mich korrigiert werden, aber ich habe nun die Befürchtung, dass die nächste Überweisung an einen falschen Empfänger geht oÄ. Wie soll ich verfahren? Auf der einen Seite will ich die Selbstständigkeit des Betreuten nicht unnötig gegen seinen Willen beschneiden, auf der anderen Seite will ich keine Kündigung riskieren. Die Einrichtung eines Dauerauftrags wäre unter den geschilderten Umständen zulässig, oder? |
17.01.2017, 00:05 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
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Hallo Hubert,
ich würde die Selbständigkeit des Betreuten als Priorität ansehen. Und die Kontobewegungen weiter eng beobachten. So lange solche Dinge gut gehen ist es doch auch ein Aspekt von Lebensqualität. Du sprichst von Einvernehmen. Vielleicht kannst Du mit ihm eine Vereinbarung treffen. Zum Beispiel: Er gibt Dir den Überweisungsträger & Du reichst ihn bei der Bank ein. Ist es eine lokale/kleine Bank kannst Du vielleicht auch dort eine Verabredung treffen. Gruss, Volker |
17.01.2017, 06:04 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Bei alleine einer Betreuung kann man vielleicht den Vorschlägen des Vorschreibers noch nachkommen aber letztendlich heisst das, täglich das Konto zu kontrollirenen welche Überweisungen getätigt wurden. Man sollte trotzdem nicht vergessen, dass nicht alles was überwiesen wird rückholbar ist. Dies ist erstens mit der Gefahr verbunden dass andere nötige Dinge dann manchmal nicht zur Verfügung stehen aus evtl. Geldmangel und dass ein Betreuer mit Vermögenssorge für die Vorgänge und evtl. Fehlhandlungen auf dem Konto haftet.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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17.01.2017, 15:44 | #4 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.01.2017
Beiträge: 5
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Zitat:
Ich würde ihm gerne diese Freiheit belassen, da ich glaube, dass die Selbstständigkeit ihm gut tut und den Verlauf verlangsamt. Auf der anderen Seite befürchte ich, dass es trotz allem nur eine Frage der Zeit ist, bis der erste irreversible Fehler eintritt und möglicherweise Probleme mit dem Heim zur Folge hat. Immerhin ist unsere letzte Abrede zur Höhe der Zahlung bereits in Vergessenheit geraten. Eine Lösung wie von der ersten Antwort vorgeschlagen finde ich zwar durchaus gut, ist aber leider nicht wirklich praktikabel und würde vom Betreuten wohl auch abgelehnt werden. Das Thema der Haftung schwirrt mir natürlich auch im Kopf herum. Ich bin noch immer unentschlossen. |
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17.01.2017, 20:00 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo Hubert 1990,
wäre es denn vielleicht eine Lösung wenn das Heim den Eigenanteil per Lastschrift einzieht ? Viele Heime bestehen auf einem LS-Mandat was auch nachvollziehbar ist. Das könnte man dem Betreuten evtl. so erklären. Über kurz oder lang wirst ohnehin du dich um die Zahlung der Heimkosten kümmern müssen da die Demenz fortschreitet. Und wenn der Betreute demenzbedingt nicht mehr geschäfstfähig ist darf er ohnehin keine Überweisungen mehr tätigen. Gruß gabyhp |
17.01.2017, 20:08 | #6 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.01.2017
Beiträge: 5
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Zitat:
Er verschliesst sich der Tatsache, dass er die Krankheit hat und will sich denke ich auch selbst beweisen, dass er solche Tätigkeiten noch wahrnehmen kann. Langfristig wird es auf jeden Fall umgestellt werden müssen. Die Frage ist, ob dies nun schon aufgrund des Vergessens der Abrede zur Höhe der Zahlung gemacht werden kann oder ob ich noch weiter abwarten sollte. Eigentlich will ich verhindern, dass etwas drastischeres passiert. Das ist aber bisher noch nicht der Fall gewesen. |
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17.01.2017, 20:18 | #7 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Das Problem das ich sehe: du bist schon bestellt . Und somit bist du verantwortlich.
Ich habe auch Leute, die ihr Konto komplett selbst verwalten. Ich beobachte nur. Die haben in anderen Bereichen Probleme aber beim Umgang mit Geld könnte ich mir noch von manchen eine Scheibe abschneiden . Die sind fit und ich weiß, die können das. Dann dürfen sie auch. Aber bei Demenz bin ich da echt vorsichtig . Ich würde das Wohl des Betroffenen ( Gefahr von falschen Überweisungen und somit Probleme mit dem Heim / Wohnraum) und auch mein eigenes Wohl ( meine Absicherung weil ich nimmst dafür Verantwortung trage ) über den durchaus nachvollziehbaren Wunsch nach Selbstständigkeit stellen. Man kann es ja anders verpacken. Sagen, dass man das in die Hand nehmen muss weil man eben Verantwortung trägt und auch dem Gericht gegenüber er zur Rechenschaft verpflichtet ist. Weniger nach dem Motto "du hast Demenz, du kannst das nicht mehr " sondern mehr alla "ja das ist tatsächlich blöd. Aber ich muss das leider übernehmen." |
17.01.2017, 20:36 | #8 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.01.2017
Beiträge: 5
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Das ist eine gute Anregung. Hatte ich auch ähnlich überlegt und das trifft den Nagel auch letztendlich auf den Kopf, da die potentielle Haftung für mich ein wichtiger Grund ist. Danke.
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17.01.2017, 20:47 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,600
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Moin Hubert
Bis dein Betreuter einsieht, dass Du die Überweisungen besser ganz übernimmst kannst du ihm ja vorschlagen, dass Du ihm die Überweisungsträger schon mal ausfüllst, und er sie dann untershreibt und einreicht. Wenn die Heimkosten immer gleich bleiben, kannst Du auch den Betrag schon reinschreiben. Vielleicht gibt ihm das ein wenig Sicherheit, selber noch was zu übernehmen und gleichzeitig eventuelle Fehler (z.B. falsches Konto) mit Deiner Hilfe verringert werden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
17.01.2017, 20:56 | #10 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.01.2017
Beiträge: 5
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Zitat:
Das ist eine sehr gute Idee! Danke. |
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