Dies ist ein Beitrag zum Thema ohne Wohnungsangelegenheiten für leer stehendes Haus verantwortlich? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
seit 09/16 Betreuung für einen jungen Mann, nur Vermögenssorge. Der B ist noch Eigentümer eines Hauses, dieses steht zur ...
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17.01.2017, 07:43 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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ohne Wohnungsangelegenheiten für leer stehendes Haus verantwortlich?
Hallo
seit 09/16 Betreuung für einen jungen Mann, nur Vermögenssorge. Der B ist noch Eigentümer eines Hauses, dieses steht zur Zeit leer. War schon verkauft, komplizierte Geschichte, die gerade am LG verhandelt wird. Er ist noch Eigentümer. Der junge Mann ist nicht immer ehrlich . Nun erfahre ich gestern zufällig, dass ihm bereits 05/16 Strom und Gas in dem Haus abgestellt wurde. Am Anfang sagte er auf Nachfrage, in dem Haus wäre alles ok, außerdem war zu der Zeit eigentlich schon die neue Eigentümerin für Renovierungsarbeiten drin. Ich hatte also keinen Grund, Verdacht zu schöpfen. Erst jetzt kam das durch die Jahresabrechnung des Energieversorgers raus. Draußen herrschen seit Wochen Minusgrade. Ich ahne schlimmes. Dazu kommt, dass ich keinen Zugang zum Haus habe (Schlüssel bis zur Klärung durchs Gericht hinterlegt) und auch kein Geld da ist, um eine Klempnerfirma zu beauftragen. Mittellos, hoch verschuldet, Insolvenz ist schon angeleiert. Bin ich auch mit reiner Vermögenssorge ggf verantwortlich? Sollte ich besser schon mal meine Versicherung informieren? Immerhin ist das Haus noch sein Vermögen und jetzt vermutlich kaputt und wertgemindert. Oder bin ich da ein bisschen aus dem Schneider, da keine Wohnungsangelegenheiten? edit: hier stehen die Hintergründe zu diesem Fall falls relevant. http://www.forum-betreuung.de/forum-...anzierung.html Die Grunderwerbssteuer konnte nicht gezahlt werden und die Käuferin klagt derzeit auf Rücktritt vom Kaufvertrag (bescheuert, da wir ihr das außergerichtlich angeboten hatten. Aber sie will noch Schadenersatz raus hauen). Im Grundbuch steht also immer noch die ehemalige Eigentümerin von meinem B. drin. Geändert von Boomer (17.01.2017 um 07:57 Uhr) |
17.01.2017, 08:29 | #2 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Bei Deinert findest du zu deiner Frage folgende Antwort:
Zitat:
Zitat:
Stelle wenigstens dazu eine Anfrage. Falls du ihn nicht bekommst wärst du "raus". Falls du ihn aber bekommst weiss ich auch nicht weiter.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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17.01.2017, 09:42 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Die Sachlage hat sich gerade geändert. Habe soeben das Urteil vom LG aus dem Briefkasten geholt.
Der Kaufvertrag mit der Käuferin wurde für ungültig erklärt, Rücktritt stattgegeben, Schadenersatz festgelegt. Somit bekomme ich nun wieder die Schlüssel. Nur wie es jetzt weitergeht.... keine Ahnung. Aber eine Frage: Da er die Grunderwerbsteuer beim Kauf nie gezahlt hat, wurde er nie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Dort steht noch die Eigentümerin, von der er das Haus abgekauft hat. D.h. es gibt einen gültigen Kaufvertrag von Voreigentümerin (A) auf meinen Betreuten (B), der Kaufpreis wurde von B an A gezahlt. Im Grundbuch steht aber noch A (da die Grunderwerbssteuer nie bezahlt werden konnte). Der Kaufvertrag zwischen B und neuer Käuferin (C) ist aufgehoben, ein Kaufpreis von C an B wurde nie gezahlt. Ist nicht rein formal jetzt immer noch A die Eigentümerin und B der Besitzer? Eigentümer im Grundbuch wurde er ja nie. Und wer hat nun das Problem mit der Heizung: A als Eigentümerin oder B. als Besitzer? Ihr merkt ... ich suche dringend ein Schlupfloch |
17.01.2017, 10:43 | #4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Mich verwundert aber schon wie jemand ein Haus verkaufen kann bei dem er nicht im Grundbuch steht??
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17.01.2017, 12:26 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Der B hat momentan vermutlich nur ein Anwartschaftsrecht auf Übertragung des Grundeigentums, solange er noch nicht im Grundbuch steht. Ich gehe davon aus, dass seine Stellung durch eine Vormerkung gesichert ist?
Lass Dich bitte anwaltlich beraten. |
17.01.2017, 13:27 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Anwälte sind drin. Allein schon wegen dem Prozess. Aber aufgrund des ganzen Sachverhaltes komplett ratlos. Habe heute mindestens schon 10 Telefonate mit beiden Anwälten geführt (einer wegen der Haussache an sich, einer zur Abwehr ungerechtfertiger Ansprüche, auch schon alles vor meiner Bestellung gelaufen).
Habe nun privat jemanden aufgetan, der mit mir heute in das Haus fährt und kostenlos die Heizung leer laufen lässt (sofern noch nichts passiert ist). Gebäudeversicherung existiert zum Glück aber auch noch. Schlüssel hole ich heute nachmittag ab. agw: das frage ich mich auch schon seit September . M. E. hat auch der Notar hier Mist gebaut. IM Vertrag steht nichts über das Risiko drin, dass die neue Käuferin eingegangen ist. Es steht drin, dass B. noch nicht im Grundbuch steht. Aber nicht, was das bedeutet und auch kein Hinweis dazu, dass die Käuferin darüber aufgeklärt worden wäre. Da es mich zu der Zeit noch nicht gab, weiß ich dazu nichts. Fakt ist: es gab einen Hausverkauf von meinem B. auf C. , Notarvertrag gültig, keine Kaufpreiszahlung wegen fehlendem Grundbucheintrag (wegen fehlender Zahlung der Grunderwerbssteuer). Und nun wurde dieser Kaufvertrag vom LG per Rücktritt aufgehoben. Im Grundbuch steht immer noch A als Eigentümerin, B. ist aber Besitzer und ab heute mittag durch mich wieder im Besitz der Schlüssel. Daher muss ich jetzt erstmal so gut handeln, wie ohne finanzielle Mittel möglich. Wie es dann weitergeht, steht in den Sternen. Ansätze gäbe es viele, aber kaum einer davon wird realisierbar sein, da irgendeine Stelle (Finanzamt, Bank, Schuldnerberatung, ehemalige Eigentümer, .... ) nicht mitspielt. Ich habe keine Ahnung. |
19.01.2017, 14:29 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Dafür gibt es die Anwälte. Ist natürlich blöd, wenn die auch ahnungslos sind. Ich würde prüfen lassen, ob der Notar haftbar gemacht werden kann.
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