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Kauf einer Wohung über Betreuerin

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kauf einer Wohung über Betreuerin im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, wie fange ich am besten an ? Wir haben einen Kaufvertrag für eine Wohnung unterschrieben, die Verkäuferin lebt ...


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Alt 17.01.2017, 13:54   #1
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Registriert seit: 16.01.2017
Beiträge: 8
Standard Kauf einer Wohung über Betreuerin

Hallo zusammen,


wie fange ich am besten an ?

Wir haben einen Kaufvertrag für eine Wohnung unterschrieben, die Verkäuferin lebt aufgrund eines Schlaganfalls leider in Essen in einem Pflegeheim. Sie hat seit 3 Wochen einen neuen Vormund.


Die Wohnung ist noch Vermietet, wollen nach eintrag ins Grundbuch auf Eigenbedarf kündigen.


Als wir den Notartermin hatten der Schock, der Vormund hatte kein OK vom Betreuungsgericht in Essen, das Sie die Wohnung verkaufen darf, dies muss alles jetzt beantragt werden. Es kann sein, dass das Gericht die Wohnung neu schätzt und der Kaufpreis sich erhöht, der Notar meinte es dauert mindestens 6 Monate bis wir im Grundbuch stehen, da wir aus Wuppertal kommen und dort auch die Wohnung und der Notar ist, konnte er nur den Zeitraum für Wuppertal sagen.


Kennt sich jemand aus oder hatte einen ähnlichen Fall und weiss wie es in Essen läuft `? Haben den Kaufvertrag unterschrieben da wir auch das Darlehen unterschrieben hatten, Miete bekommen wir ja noch nicht, die Bank nimmt nach 6 Monaten Verzugszinsen.


Wie Wissen auch nicht (Da uns dies keiner sagt) ob Ämter oder Familie für die Verkäuferin in Vorkasse gegangen sind und es dadurch vielleicht schneller geht. Wir wissen nur das die Familie verkaufen muss um die Heimkosten zu bezahlen.


Gibt es beim Betreuungsgericht zu sowas auch Eilanträge ?


Bitte um Hilfe.
chris_85 ist offline  
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Alt 17.01.2017, 14:42   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Sie hat seit 3 Wochen einen neuen Vormund.
Sie hat keinen Vormund sondern einen Betreuer. Es gibt in Deutschland keine Vormundschaft für Erwachsene.

Zitat:
Als wir den Notartermin hatten der Schock, der Vormund hatte kein OK vom Betreuungsgericht in Essen, das Sie die Wohnung verkaufen darf, dies muss alles jetzt beantragt werden.
Da seid ihr schlecht beraten worden, das ist nämlich in Betreuungssachen der normale Weg. Das Gericht kann einen notariellen Kaufvertrag natürlich erst genhmigen wenn dieser auch geschlossen wurde. Üblicherweise übernimmt das der Notar.
Benutze bitte die Suchfunktion des Forums, das Thema gab es schon häufig.

Zitat:
Gibt es beim Betreuungsgericht zu sowas auch Eilanträge ?
Nein, das ist ganz klar keine eilige Angelegenheit.

Nach Vorliegen des Kaufvertrages und einer aussagekräftigen Schätzung wird das Gericht prüfen welche Voraussetzungen sie noch für eine Genehmigung benötigen. Die Genehmigung muss dann auch noch rechtskräftig werden.
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agw ist offline  
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Alt 17.01.2017, 14:49   #3
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Registriert seit: 16.01.2017
Beiträge: 8
Standard

Leider wusste das der makler auch nicht. Er dachte es wwäre alles vorhanden. Also kann es wirklich 6 monate dauern ? Wie warscheinlich ist es das der Preis steigt für die wWohnung ? Werden die angehörigen der Verkäuferin dazu auch gefragt ?'Mit denen sind wir uns einig die wollen schnell verkaufen weil sie dringend das Geld brauchen für das Pflegeheim . Hilft es wenn dir bei Gericht vorstellig werden ?
chris_85 ist offline  
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Alt 17.01.2017, 14:51   #4
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Registriert seit: 16.01.2017
Beiträge: 8
Standard

Der Kaufvertrag wurde unterschrieben. Wenn es wichtig ist die betreuerin ist kein Familenmitglied
chris_85 ist offline  
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Alt 17.01.2017, 15:04   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo Chris 85,

der Kaufvertrag ist schwebend unwirksam bis er vom Betreuungsgericht genehmigt wird. Wird keine Genehmigung erteilt ist der Vertrag hinfällig. Das hätte auch dem Makler bekannt sein müssen.

Beim Gericht braucht ihr nicht vorstellig werden, das hätte auf die Genehmigung keinen Einfluss, für das Gericht geht es nur um die Belange der betreuten Person.

Grüße


gabyhp
gabyhp ist offline  
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Alt 17.01.2017, 15:10   #6
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Registriert seit: 16.01.2017
Beiträge: 8
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Wenn es um die Belange geht, dann sollte das Gericht zustimmen.
Die betreute Person sowie Ihre Familie wollen verkaufen.


Wenn der Vertrag unwirksam ist, heisst das dann das die Wohnung nicht verkauft werden darf oder nur das der Preis neu festgelegt wird ?
chris_85 ist offline  
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Alt 17.01.2017, 15:18   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Leider wusste das der makler auch nicht.
Das zeugt nicht gerade von Sachkenntnis der Materie.

Zitat:
Wie warscheinlich ist es das der Preis steigt für die wWohnung ?
Wieso sollte der Preis steigen? Ihr habt einen Kaufvertrag zu einem Preis x unterschrieben.

Üblicherweise holt ein Betreuer vor dem Verkauf ein Wertgutachten ein und kann damit bei Gericht auch schon eine Voranfrage stellen.

Bitte nutze die Suchfunktion, das Procedere eines Verkaufs wird dort ausführlich beschrieben.

Zitat:
Werden die angehörigen der Verkäuferin dazu auch gefragt
Nein, die Meinung von Angehörigen zählt nicht. Es wird lediglich die Betreute gefragt oder ggfls. der Verfahrenspfleger.
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agw ist offline  
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Alt 17.01.2017, 15:21   #8
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Registriert seit: 16.01.2017
Beiträge: 8
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Sollte das heissen, das die Wohnung nicht verkauft werden darf, könnte das Gericht dann wirklich über den Willen des Verkäufers entscheiden ?

Bringt es was dem Gericht einen Kostenvoranschlag zu schicken was alles gemacht werden muss in der Wohnung durch uns ?


Die Wohnung muss kernsaniert werden.

Der Notar meinte wenn man denen das durch einen Kostenvoranschlag mitteilt, dann würden die den Kaufpreis eher durchwinken, aber bin da skeptisch
chris_85 ist offline  
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Alt 17.01.2017, 15:23   #9
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Beiträge: 8
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Das zeugt nicht gerade von Sachkenntnis der Materie.


Wieso sollte der Preis steigen? Ihr habt einen Kaufvertrag zu einem Preis x unterschrieben.



Bitte nutze die Suchfunktion, das Procedere eines Verkaufs wird dort ausführlich beschrieben.



Nein, die Meinung von Angehörigen zählt nicht. Es wird lediglich die Betreute gefragt oder ggfls. der Verfahrenspfleger.


Dies sagte der Makler das wenn ein Wertgutachten erstellt wird, dies auch über dem Kaufpreis liegen kann.


Der Verfahrenspfleger wie auch die Betreute will verkaufen.


Finde in der Suchfunktion nichts
chris_85 ist offline  
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Alt 17.01.2017, 16:13   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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