Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer ist zuständig für Suche nach Einrichtung? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Betreuter befindet sich in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe.
Wer ist zuständig für die Suche nach einer neuen/"geeigneteren" Einrichtung? Ich, ...
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17.01.2017, 16:28 | #1 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 55
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Wer ist zuständig für Suche nach Einrichtung?
Hallo,
Betreuter befindet sich in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe. Wer ist zuständig für die Suche nach einer neuen/"geeigneteren" Einrichtung? Ich, als Beteuer (AK: Aufenthalt)? Oder die abgebende Einrichtung? Oder der Kostenträger? Ich sehe das so, dass es nicht meine Aufgabe als Betreuer ist, wüsste aber gern einen § dazu! Liebe Grüße, tervall19 |
17.01.2017, 16:33 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zuständig ist hier unsere Suchfunktion
Bitte mal bemühen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
17.01.2017, 16:36 | #3 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 55
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Habe ich bereits und leider nicht fündig geworden...
Beim Krankenhaussozialdienst ist es mir klar, aber bei Wechsel von Heim zu Heim eben nicht. Und es fehlt mir der Paragraf. Vielleicht hilfst du mir auf die Sprünge, gern auch per PN. |
17.01.2017, 18:26 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Wenn ein Heim einen Bewohner los werden will, dann soll es auch eine Alternative suchen. Wenn der BEtreute das Heim wechseln will, dann sollte er sich ebenfalls an der Suche beteiligen. Grundsätzlich will ich als Betreuer ebenfalls mindestens informiert werden oder ich habe selber eine Vorstellung, was besser paßt. Den Kostenträger würde ich ggf. wg Vorschlägen anfragen. Dort sind viele Einrichtungen bekannt und es kann durchaus eine Hilfe sein. Sollte ein Kostenträger allerdings auf den Trichter kommen, eine Einrichtung oder einen Dienstleister vorzuschreiben, gibt es massiven Gegenwind. Zumindest hat es einmal ein MA des Kostenträgers gewagt, mir vorzuwerfen, dass ich den Dienstleister schon mal bei einem Betreuten bekannt gemacht habe (um zu sehen, ob denn die Chemie stimmt). Dem habe ich sehr eindeutig mitgeteilt, dass seine Vorstellung, der Kostenträger habe den Dienstleister zu bestimmen, das Allererste sein sollte, was seiner dienstlichen Demenz anheimfallen sollte. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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