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2. Rechtsanwalt beauftragen zum vorhandenen Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema 2. Rechtsanwalt beauftragen zum vorhandenen Betreuer im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, wenn man schon einen Rechtsanwalt als Betreuer hat, aber den Eindruck hat, dass die Kompetenzen nicht so herausragend sind ...


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Alt 17.01.2017, 20:26   #1
White Rabbit
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Beiträge: n/a
Standard 2. Rechtsanwalt beauftragen zum vorhandenen Betreuer

Hallo,

wenn man schon einen Rechtsanwalt als Betreuer hat, aber den Eindruck hat, dass die Kompetenzen nicht so herausragend sind und er mit einem kniffligen Rechtsstreit überfordert scheint, darf man sich dann einfach einen anderen Rechtsanwalt nehmen?

Wenn ja, wer bezahlt ihn dann? Geht dann Prozesskostenhilfe?

Muss der vorige Anwalt dazu erst seinen Segen geben?

Viele Grüße,

White Rabbit
 
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Alt 17.01.2017, 20:53   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,589
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Moin White Rabbit

Wer den Anwalt bestellt, der zahlt auch. Wobei Du einen weiteren Anwalt ebenfalls bezahlen müßtest, falls die bisherige Betreuerin einen für Dich mandatiert.

An der Betreuerin vorbei einen Anwalt zu mandatieren dürfte Dir aber nichts als Ärger einbringen, da sich Anwälte üblicherweise erst mal kurzschließen - und sei es auch nur um die Bezahlung abzusichern.

Es ist durchaus üblich, dass ein Anwalt als Betreuer auch einen anderen Anwalt mandatiert, wenn der in einer anderen fachlichen Ausrichtung spezialisiert ist und dieses Wissen gerade benötigt wird.

MfG

Imre
__________________
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Alt 17.01.2017, 21:07   #3
White Rabbit
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Danke für die Antwort, Imre!

Das heißt, ich muss dann den Anwalt nehmen, den meine jetzige Anwältin mir vorschlägt?
 
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Alt 17.01.2017, 21:52   #4
White Rabbit
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Nächste Frage: Wenn ich einem Anwalt Geld auf den Tisch lege, darf ich dann, unabhängig von der jetzigen Betreuer-Anwältin, jeden x-beliebigen Anwalt mandatieren?
 
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Alt 18.01.2017, 20:46   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,589
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Moin White Rabbit

Du kennst Dich doch aus in juristischen Sachen. Auch mit Anwälten?
Wenn Du genug Geld auf den Tisch legst bekommst Du immer einen Anwalt. Er wird Dich vertreten, egal ob Du gewinnst oder nicht.

Aber Du solltest schon mehr Geld haben, als nur das Seepferdchen darin schwimmen zu können.

Ansonsten: Wie kommst Du darauf, dass Dein betreuernder Rechtsanwalt sich nicht so gut auskennt? Weißt Du es besser oder hast Du nur eine andere Meinung?

MfG

Imre
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Alt 18.01.2017, 21:15   #6
White Rabbit
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hi Imre,

keine Angst, in meinem Geldregen hat wenigstens ein Karpfen Platz zum Baden. Nur ein Scherz!

Meine Frage geht dahin, ob ich erst meinen Betreuer um Erlaubnis fragen muss, wenn ich einen Anwalt mit einem Rechtsfall beauftrage.

Zur Frage zur Qualität der RA: Jepp, ich weiß es besser! Und ich glaube, auch jeder, der Zeitung liest.

Es geht darum, dass ich ein Zimmer zur Untermiete mietete für drei Monate mit der Option, die Wohnung danach übernehmen zu können. Solches stand in der Anzeige und die Vermieterin bestätigte das einem Freund, der mir beim Wohnungssuchen half und sie anrief. Davon wollte die Vermieterin nichts mehr wissen, als ich herausfand, dass die Miete ungerecht aufgeteilt ist. Ich zahle 430 € für ein 20-qm-Zimmer, die Wohnung ist 43 qm groß und kostet 470 €.

Ich erhielt binnen zwei Wochen eine Kündigung wegen Eigenbedarf, weil die Vermieterin ganz urplötzlich zum 1. Oktober eine Neuanstellung in Marburg gefunden haben will und die Wohnung wieder benötigt.

Vorher gab es komische Sachen. Die Vermieterin wohnte fast drei Monate in Sachsen-Anhalt. Sie rief mich plötzlich an und verlangte, dass ich ihre Post öffnen und ihr vorlesen soll. Ich tat es, es waren abgelehnte Bewerbungen von Firmen. Dabei beichtete sie mir, dass sie von Arbeitslosengeld lebt.

Ich rief dann mal bei der Arbeitsagentur an, weil ich den Verdacht hatte, dass sie mich möglicherweise für Sozialbetrug einspannt. Sie wohnt in Sachsenanhalt, vermietet mir ein Zimmer in Mittelhessen zum saftigen Preis und ich soll plötzlich auf ihre Post aufpassen ...

Die Dame bei der Arbeitsagentur verplapperte sich und erzählte, dass die Vermieterin in Sachsen-Anhalt Arbeitslosengeld bezieht, und zwar noch am 10. Oktober!!

Folglich gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Vermieterin hat der Arbeitsagentur den Jobantritt verspätet mitgeteilt.
2. Der Eigenbedarf ist gelogen!
In dem Fall könnte ich mich ganz entspannt zurücklehnen.
Es läuft nämlich eine Räumungsklage gegen mich.
Gottlob habe ich eine Wohnung gefunden zum 1.4., aber die Kostenfrage ist ja auch interessant, gelle.

Nun ist die Frage doch sehr interessant: Hat die Dame der Arbeitsagentur inzwischen den Arbeitsantritt mitgeteilt oder lebt sie immer noch von Arbeitslosengeld?

Ich als Privatperson kriege hier nichts heraus. Die erste Information war schon Zufall. Ein Anwalt erhält aber Auskunft von der Behörde, wenn es um eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf geht.

Meine Betreuerin macht es nicht! Begründung: Die Vermieterin lebt von Arbeitslosengeld I. Dann muss man sich nicht an seinem Wohnsitz aufhalten. Es genügt, wenn man jemanden hat, der auf die Post aufpasst und einem mitteilt, wenn ein Jobangebot im Briefkasten landet.

Sie erzählte das mit solcher Überzeugungskraft, dass ich es ihr erst geglaubt habe. Später las ich im Internet nach und rief bei zwei verschiedenen Arbeitsagenturen nach. Fakt ist, Arbeitslose, egal ob Arge 1 oder sonstwas, dürfen maximal 3 Wochen im Jahr sich von ihrem Wohnsitz entfernen - das auch nur nach voriger Mitteilung.

2.) Einen Teil meiner Akte, den ich der RA gab, erhielt ich nicht zurück.
Das ärgert mich, es hat mich einen Tag Arbeit gekostet, die vielen Emails der Vermieterin zusammenzusuchen und auszudrucken.

Nun bin ich ganz gespannt, auf deine Meinung, Imre, und die der anderen!

Viele Grüße, White Rabbit
 
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