Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsanwalt im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,ich brauche mal ein offenes Ohr und einen Rat:
Betreuung seit Anfang Januar: Vermögenss.,Gesudheitss.,Rechts-Antrags und Behördenangelegenheiten,Anhalten und öffnen der Amts-undGeschäftspost, ...
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20.01.2017, 20:30 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
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Rechtsanwalt
Hallo,ich brauche mal ein offenes Ohr und einen Rat:
Betreuung seit Anfang Januar: Vermögenss.,Gesudheitss.,Rechts-Antrags und Behördenangelegenheiten,Anhalten und öffnen der Amts-undGeschäftspost, Wohnungsangelegenheiten. Klient,männlich,Anfang 50... Korsakow, nicht abstinent,lebt mit einem mir bisher unbekannten Untermieter in völlig vermüllter Wohnung. Klient hat einen 11.jährigen Sohn aus letzter Ehe. Zum Schluss nur noch zu Hause, keine Post geöffnet, verwahrlost usw. Das gemeinsame Sorgerecht wurde nach der Scheidung allein auf die Mutter übertragen, mein Betreuter wird hier Anwaltlich vertreten. Nun hat der Anwalt der Ex-Frau des Betreuten mich angeschrieben,ich solle meinem Klienten gewisse Verhaltensweisen untersagen....Anrufe bei der Exfrau, Drohungen usw.. Ich weiss, dass meine Aufgabe nicht die Erziehung meines Betreuten ist, aber dieser Anwalt fordert mich ernsthaft auf, für meinen Betreuten die Auseinandersetzung um das Umgangsrecht für seinen Sohn mit seiner Exfrau im schriftlichen Verfahren zu führen, bietet sogar freundlich an, dies durch seine Kanzlei zu begleiten http://www.forum-betreuung.de/images/smilies/motz.gif. Das ist natürlich auch nicht meine Aufgabe. Zumal mein Betreuter diesbezüglich sehr eigene Vorstellungen hat. Aber jetzt meine Frage: der Anwalt setzt mir eine Frist, meine Bestellungsurkunde vorzulegen. Sorry,aber da bin unsicher? Muß ich diese vorlegen. Er droht dem Betreuten mit Unterlassungsklage, wenn dieser sein Verhalten nicht ändert! Das kann ich wohl nicht verhindern. Aber wenn dies der Fall ist, müßte ich die Angelegenheit wohl einem Anwalt übergeben. Aber bin ich verpflichtet, die Bestellung bei Rechtsanwalt der Exfrau bekannt zu geben? Erst mal habe ich in der Angelegenheit doch nichts zu tun.(Natürlich habe ich dem meinem Klienten vorgeschlagen, ihn bei der Wiedereinrichtung seines Umgangsrecht zu unterstützen,in Form von Beratung beim Jugendamt, Anbahnung von begleiteten Kontakten usw.) Für Rat wäre ich dankbar! Gruß S.Iris
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in der Ruhe liegt die Kraft |
21.01.2017, 09:29 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
das mit der Fristsetzung ist natürlich erstmal "klappern mit Säbeln" und nicht sehr freundlich aber naja...... RA halt. Es gibt solche und solche. Worin besteht eigentlich das Problem den Betreuerausweis vorzulegen? Dein Betreuter ist involviert, du bist Vertreter deines Betreuten. Das ist die Sachlage. Mir fallen auf Anhieb mehrere Dinge ein in denen du (z.B. auch vom Familiengericht) zu einem neutralen Sachstand aufgefordert werden könntest.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
22.01.2017, 01:13 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Moin,
Du bist Vertretungsberechtigt und im Rahmen des Umgangsrechts bestehen Forderungen Deines Betreuten. Ich würde die Bestallungsurkunde vorlegen. Ansonsten ist für das Verhalten des Betreuten das Betreuungsrecht nicht anzuwenden ...,den kleinen Wink könnte ich mir da nicht verkneifen. Grüße Der Leuchtturm |
22.01.2017, 07:47 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
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Hallo,vielen Dank für Eure Meinungen. Natürlich würde ich im Falle meiner Antwort einen kleinen Hinweis geben, wofür ich nicht zuständig bin. Jetzt wo Ihr das so einfach beantwortet, frage ich mich auch, warum ich unsicher war. Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Liebe Grüße S.Iris
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