Dies ist ein Beitrag zum Thema Untergebrachte bewachen sich gegenseitig im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer,
ich habe heute folgende Mitteilung eines Heimbetreibers eines geschlossenen Einrichtungsplatzes erhalten:
meine Betreute, die an einem weit fortgeschrittenem ...
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26.01.2017, 17:08 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Untergebrachte bewachen sich gegenseitig
Liebe Teilnehmer,
ich habe heute folgende Mitteilung eines Heimbetreibers eines geschlossenen Einrichtungsplatzes erhalten: meine Betreute, die an einem weit fortgeschrittenem Korsakov-Syndrom leidet und erheblich desorientiert ist, sei heute nacht aus der geschlossenen Einrichtung entflohen. Bei -13° C wurde sie von der Polizei 9 km Luftlinie entfernt der Einrichtung aufgegriffen, nachdem sie bei einem Haus um 2:30 Uhr geläutet hatte. Die Einrichtung ist sehr abgelegen, das war eines der nächsten Häuser, das sie auf ihrer Tour erreichen konnte. Bei meiner Frage an die Wohnbereichsleiterin der Einrichtung, wie es zum Verschwinden kommen konnte, gab diese an, meine Betreute sei durch das Fenster ihres Zimmers im EG ausgestiegen. Ich fragte, ob das Fenster denn nicht gesichert sei. Die Wohnbereichsleiterin antwortete, dass das Problem gewesen sei, dass es Streit mit der Zimmermitbewohnerin gegeben habe und meine Betreute deshalb allein sich im Zimmer aufgehalten habe. Ansonsten hätte ja die Mitbewohnerin Alarm geschlagen. Ich fragte nach Konsequenzen für diese Nacht: ja, die Mitbewohnerin müsse jetzt eben im Zimmer bleiben. Ich kann das alles nicht recht glauben und frage nun mich bzw. Euch: wie sollte ich auf diesen Vorfall reagieren? Die Polizei habe ich bereits angeschrieben und um Schilderung der Aufgriffssituation gebeten. Schöne Grüße Klima |
26.01.2017, 20:47 | #2 | ||
Einsteiger
Registriert seit: 25.11.2016
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 14
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Zitat:
Zitat:
Würde mir das Sicherheitskonzept der Einrichtung ansehen und im Heimvertrag nachlesen weshalb das Heim sich geschlossene Einrichtung nennen darf. Und Beschwerde einlegen beim Heimbeirat. Ajazi |
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27.01.2017, 04:50 | #3 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Gleich auch noch anfügen, dass in solchen Fällen natürlich ein Zwischenbericht an das Gericht und an den Kostenträger gehen wird. Welche vorgescpräche hattest du denn mit der Einrichtung geführt bzw. aus welchem Grund diese gewählt zur Unterbringung? @Ajazi..... Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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30.01.2017, 09:51 | #4 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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@Michaela
Zitat:
Bei Betreuungsübernahme hätte die betreute Dame schon längst entlassen werden sollen. Das ganze verzögerte sich dann eben noch durch das Einholen des Unterbringungsbeschlusses. Da die Wartelisten im Großraum Stuttgart für den benötigten speziellen Unterbringungsplatz sehr lang sind, stimmte ich der Verlegung in eine 250 km entfernt liegende Einrichtung zu. Grüße Klima |
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30.01.2017, 12:03 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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30.01.2017, 22:04 | #6 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
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Zitat:
So wie ich gelesen habe, hast Du aus der Not heraus der Aufnahme zugestimmt, ohne das Haus zu kennen. Ich würde auch sofort nach einer neuen Einrichtung suchen. Und ebenfalls dorthin fahren, durchaus mit der betreuten Person, wenn realisierbar, weil es schliesslich um sie geht. Ggf. würde ich von der neuen Einrichtung auch eine schriftliche Stellungnahme einfordern, dass sie sich in der Lage sieht, den Anforderungen an die Unterbringung der Betreuten gerecht zu werden. Dazu natürlich der Einrichtung zum Krankheitsbild und den Gefährungen entsprechend aussagekräftige Unterlagen zur Verfügung stellen. Gruss, Volker |
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31.01.2017, 11:05 | #7 | ||
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Zitat:
Gut, ich muss dann konkreter kommunizieren: Die Dame befand sich vor dem Wechsel in die geschlossene Wohneinrichtung in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses. Aus dem Krankenhaus sollte sie entlassen werden. Zitat:
Na ja, kurz nach dem Wechsel in die Einrichtung besuchte ich meine Betreute dort. Eine Begehung der Einrichtung vor einem Wechsel hatte ich nicht erwogen. Ich vertraute darauf, dass es sich bei der Größe (hohe Bewohnerzahl, zahlreiche Häuser) und dem Umstand, dass es die Einrichtung seit Jahrzehnten gibt, um eine professionell geführte Einrichtung handelt. Bei meinem Besuch vor Ort kam ich auch nicht auf die Idee zu fragen, ob denn die Fenster in der geschlossenen Einrichtung gesichert sind. Das war/ist für mich nur zwingend logisch. Eine Stellungnahme der Einrichtungsleitung habe ich angefordert, einen Einrichtungswechsel plane ich. Dies wird aber sicherlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Mal schaun, wie es dort so lange weitergeht... Beste Grüße Klima |
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31.01.2017, 11:58 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Eine Stellungnahme wollte ich auch aber als allererstes sofortige Abhilfe!
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