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Untergebrachte bewachen sich gegenseitig

Dies ist ein Beitrag zum Thema Untergebrachte bewachen sich gegenseitig im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer, ich habe heute folgende Mitteilung eines Heimbetreibers eines geschlossenen Einrichtungsplatzes erhalten: meine Betreute, die an einem weit fortgeschrittenem ...


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Alt 26.01.2017, 17:08   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard Untergebrachte bewachen sich gegenseitig

Liebe Teilnehmer,

ich habe heute folgende Mitteilung eines Heimbetreibers eines geschlossenen Einrichtungsplatzes erhalten:

meine Betreute, die an einem weit fortgeschrittenem Korsakov-Syndrom leidet und erheblich desorientiert ist, sei heute nacht aus der geschlossenen Einrichtung entflohen.

Bei -13° C wurde sie von der Polizei 9 km Luftlinie entfernt der Einrichtung aufgegriffen, nachdem sie bei einem Haus um 2:30 Uhr geläutet hatte. Die Einrichtung ist sehr abgelegen, das war eines der nächsten Häuser, das sie auf ihrer Tour erreichen konnte.

Bei meiner Frage an die Wohnbereichsleiterin der Einrichtung, wie es zum Verschwinden kommen konnte, gab diese an, meine Betreute sei durch das Fenster ihres Zimmers im EG ausgestiegen.
Ich fragte, ob das Fenster denn nicht gesichert sei. Die Wohnbereichsleiterin antwortete, dass das Problem gewesen sei, dass es Streit mit der Zimmermitbewohnerin gegeben habe und meine Betreute deshalb allein sich im Zimmer aufgehalten habe. Ansonsten hätte ja die Mitbewohnerin Alarm geschlagen.

Ich fragte nach Konsequenzen für diese Nacht: ja, die Mitbewohnerin müsse jetzt eben im Zimmer bleiben.

Ich kann das alles nicht recht glauben und frage nun mich bzw. Euch: wie sollte ich auf diesen Vorfall reagieren?

Die Polizei habe ich bereits angeschrieben und um Schilderung der Aufgriffssituation gebeten.


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 26.01.2017, 20:47   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 25.11.2016
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 14
Standard

Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen

......sei heute nacht aus der geschlossenen Einrichtung entflohen.
...Ich fragte, ob das Fenster denn nicht gesichert sei.
Das ist doch ein Widerspruch in sich. Aus Klinken kenne ich es nur so, dass Fenster und Türen durch eine Alarmanlage gesichert sind oder durch Fenstergitter.
Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen

Ich fragte nach Konsequenzen für diese Nacht: ja, die Mitbewohnerin müsse jetzt eben im Zimmer bleiben.
Zu dieser menschlichen Alarmanlage fällt mir nix ein

Würde mir das Sicherheitskonzept der Einrichtung ansehen und im Heimvertrag nachlesen weshalb das Heim sich geschlossene Einrichtung nennen darf. Und Beschwerde einlegen beim Heimbeirat.

Ajazi
Ajazi ist offline  
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Alt 27.01.2017, 04:50   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich kann das alles nicht recht glauben und frage nun mich bzw. Euch: wie sollte ich auf diesen Vorfall reagieren?
Natürlich sofort das Gespräch mit der Heimleitung suchen und fragen wieso man sich als geschlossene Einrichtung ausgibt?
Gleich auch noch anfügen, dass in solchen Fällen natürlich ein Zwischenbericht an das Gericht und an den Kostenträger gehen wird.

Welche vorgescpräche hattest du denn mit der Einrichtung geführt bzw. aus welchem Grund diese gewählt zur Unterbringung?

@Ajazi.....
Zitat:
Und Beschwerde einlegen beim Heimbeirat.
Meinst du nicht eher die Heimaufsicht?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.01.2017, 09:51   #4
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard

@Michaela

Zitat:
Welche vorgescpräche hattest du denn mit der Einrichtung geführt bzw. aus welchem Grund diese gewählt zur Unterbringung?

Bei Betreuungsübernahme hätte die betreute Dame schon längst entlassen werden sollen. Das ganze verzögerte sich dann eben noch durch das Einholen des Unterbringungsbeschlusses.
Da die Wartelisten im Großraum Stuttgart für den benötigten speziellen Unterbringungsplatz sehr lang sind, stimmte ich der Verlegung in eine 250 km entfernt liegende Einrichtung zu.


Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 30.01.2017, 12:03   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Bei Betreuungsübernahme hätte die betreute Dame schon längst entlassen werden sollen. Das ganze verzögerte sich dann eben noch durch das Einholen des Unterbringungsbeschlusses.
Ich verstehe den Beitrag nicht, wenn sie hätte entlassen werden sollen warum dann die Unterbringung?
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 30.01.2017, 22:04   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
Standard

Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen
@Michaela
Da die Wartelisten im Großraum Stuttgart für den benötigten speziellen Unterbringungsplatz sehr lang sind, stimmte ich der Verlegung in eine 250 km entfernt liegende Einrichtung zu.
Ich denke, Du solltest Dir die Mühe machen und vor Ort mit der Einrichtung reden. Dir persönlich ein Bild machen.
So wie ich gelesen habe, hast Du aus der Not heraus der Aufnahme zugestimmt, ohne das Haus zu kennen.

Ich würde auch sofort nach einer neuen Einrichtung suchen. Und ebenfalls dorthin fahren, durchaus mit der betreuten Person, wenn realisierbar, weil es schliesslich um sie geht. Ggf. würde ich von der neuen Einrichtung auch eine schriftliche Stellungnahme einfordern, dass sie sich in der Lage sieht, den Anforderungen an die Unterbringung der Betreuten gerecht zu werden. Dazu natürlich der Einrichtung zum Krankheitsbild und den Gefährungen entsprechend aussagekräftige Unterlagen zur Verfügung stellen.

Gruss, Volker
VSchmidt ist offline  
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Alt 31.01.2017, 11:05   #7
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard

Zitat:
Ich verstehe den Beitrag nicht, wenn sie hätte entlassen werden sollen warum dann die Unterbringung?

Gut, ich muss dann konkreter kommunizieren:
Die Dame befand sich vor dem Wechsel in die geschlossene Wohneinrichtung in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses. Aus dem Krankenhaus sollte sie entlassen werden.



Zitat:
Ich denke, Du solltest Dir die Mühe machen und vor Ort mit der Einrichtung reden. Dir persönlich ein Bild machen.
So wie ich gelesen habe, hast Du aus der Not heraus der Aufnahme zugestimmt, ohne das Haus zu kennen.

Na ja, kurz nach dem Wechsel in die Einrichtung besuchte ich meine Betreute dort. Eine Begehung der Einrichtung vor einem Wechsel hatte ich nicht erwogen. Ich vertraute darauf, dass es sich bei der Größe (hohe Bewohnerzahl, zahlreiche Häuser) und dem Umstand, dass es die Einrichtung seit Jahrzehnten gibt, um eine professionell geführte Einrichtung handelt.

Bei meinem Besuch vor Ort kam ich auch nicht auf die Idee zu fragen, ob denn die Fenster in der geschlossenen Einrichtung gesichert sind. Das war/ist für mich nur zwingend logisch.


Eine Stellungnahme der Einrichtungsleitung habe ich angefordert, einen Einrichtungswechsel plane ich. Dies wird aber sicherlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Mal schaun, wie es dort so lange weitergeht...



Beste Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 31.01.2017, 11:58   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
einen Einrichtungswechsel plane ich. Dies wird aber sicherlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Bei solchen Verhältnissen hätte ich- dann auch noch mit scheinbar geduldetem Wissen- grosse Probleme damit die Betreute dort zu lassen. Das ist keine Unterbringung nach dem Gesetz.
Eine Stellungnahme wollte ich auch aber als allererstes sofortige Abhilfe!
__________________
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michaela mohr ist offline  
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