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Meine rechtliche Betreuung funktioniert nicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Meine rechtliche Betreuung funktioniert nicht im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 27.01.2017, 07:23   #1
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Standard Meine rechtliche Betreuung funktioniert nicht

Guten Tag,

ich habe trotz Eilverfahrens sechs Monate auf eine rechtliche Betreuung im Bereich Behörden/Wohnungsangelegenheiten gewartet. Nun habe ich seit zwei Monaten eine rechtliche Betreuerin, die bislang nichts für mich getan hat. Wenn ich sie anrufe oder ihr eine E-Mail schicke (es waren insgesamt ein Anruf und vier E-Mails) antwortet sie grundsätzlich nicht. Sie behauptet dann, sie hätte versucht mich zu erreichen, mein Telefon hätte eine Störung. Das Telefon funktioniert jedoch einwandfrei. Sie ist Rechtsanwältin. Ich bin physisch und psychisch schwer erkrankt und sitze seit 14 Monaten in der Wohnung fest, da ich keine Treppen mehr steigen (nur mit Hilfe, da die Treppe ganz unten kein Treppengeländer hat) und nicht mehr laufen kann (Spinalkanalstenose, Herzinsuffizienz, Asthma und COPD). Ich habe keinerlei Sozialkontakte (mehr). Bis Juni 2017 bin ich befristet berentet. Seit Januar bekomme ich 316 Euro Pflegegeld, die mir das Grundsicherungsamt nun vorschreiben will für die Einkaufs- und Haushaltshilfe zu benutzen, die es bislang finanziert hat. Dies obwohl ich für die Pflege eine Pflegeperson benannt habe. Die Betreuerin tut nichts dagegen. Die 316 Euro benötige ich jedoch für die Taxifahrten zu den behandelnden Ärzten und zur Physiotherapie. Die Betreuerin hat eine andere Klientin, die das Pflegegeld nutzen darf (das selbe Amt erlaubt das), um sich von Freunden zu Ärzten begleiten zu lassen (lediglich weil sie sich unsicher fühlt, sie kann laufen). Fahrten zu Ärzten und zur Physiotherapie werden mir anderweitig (Krankenkasse) nicht finanziert, da ich "nur" Pflegruppe 2 und kein aG im Schwerbehindertenausweis habe. Deshalb kann ich auch den Individualisierten Beförderungsdienst unserer Stadt nicht nutzen. Die rechtliche Betreuerin hat keinerlei Interesse an mir und meiner Situation, sie hört mich auch nicht an, erfragt nicht meine Bedürfnisse und macht keinerlei Lösungsvorschläge. Ich kann nicht mehr, ich werde irgendwann hier in der Wohnung versterben. Ich müsste mal raus, woandershin als zu Arztterminen, würde gern mal mit jemandem reden, in irgendeiner Form am Leben teilhaben. Kann mir jemand helfen? Darf das Grundsicherungsamt von mir verlangen das Pflegegeld für die Einkaufs- und Haushaltshilfe einzusetzen (ich habe fünf Stunden pro Woche bewilligt, zwei Mal eine Stunde einkaufen, drei Stunden Haushalt, auch laut MdK-Gutachten)? Dafür werden bereits die 125 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen verwendet. Wie finde ich einen Betreuer, der bereit ist sich mit meiner unerträglichen Lebenssituation auseinanderzusetzen und mir zu helfen eine barrierearme Wohnung zu finden, damit ich wenigstens meinen Rollator benutzen und nach draußen kann? Ich würde gern eine medizinische Reha machen, zuständig ist der Rentenversicherungsträger, die Betreuerin sagt jedoch, dass ich über die Rentenversicherung keine Reha bekommen würde und über die Krankenkasse sei das schwierig, da müsse der Arzt gut begründen. Sie verrät mir jedoch nicht, wie ich eine Reha bekommen kann, und wie bzw. was meine Ärztin begründen soll. Welche Möglichkeiten gibt es noch? Ich habe gehört, dass es auch Personen geben würde, die zu mir nach Hause kommen könnten, da ich die Wohnung nicht verlassen kann, um mit mir zu kochen, zu spielen, Handarbeiten zu machen etc. Wie wird das finanziert? Viele Grüße, Nono

Geändert von Nono (27.01.2017 um 07:52 Uhr)
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Alt 27.01.2017, 07:37   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Guten Morgen,

Zitat:
eine rechtliche Betreuung im Bereich Behörden/Wohnungsangelegenheiten gewartet. Nun habe ich seit zwei Monaten eine rechtliche Betreuerin, die bislang nichts für mich getan hat.
Wenn das die bisherigen/jetzigen Aufgabenkreise sind dann konnte die Betreuerin auch erst mal inicht viel zu deinen Wünschen tun, dazu fehlte (zunächst) die Berechtigung- nämlich der passende Aufgabenkreis.

Zitat:
ch habe trotz Eilverfahrens sechs Monate (gewartet)
Das kann daran liegen, dass das für dich zuständige Gericht heillos überlastet ist oder dass zwar du Eile hattest, das Gericht diese aber nicht erkennen konnte.
Es ist ja nicht so, dass nur Gericht und der Betreuer damit befasst sind sondern zuallerers mus ein ärztliches Attest oder auch ein Gutachten vorliegen damit es losgehen kann. Je nachdem was im Gutachten steht vergibt das Gericht die passenden Aufgabenkreise.

Zitat:
Seit Januar bekomme ich 316 Euro Pflegegeld, die mir das Grundsicherungsamt nun vorschreiben will für die Einkaufs- und Haushaltshilfe zu benutzen, die es bislang finanziert hat.
Das ist gesetzlich so vorgesehen/vorgeschrieben, aussuchen kann man sich die Verwendung da nicht.

In deinem Beschluss sollte drinstehen für welche Bereiche die Betreurin für dich tätig werden soll. Versuche doch noch einmal sie anzurufen.
Wenn alles nichts hilft dann kannst du natürlich das Betreuungsgericht anschreiben, die Vorgänge schildern und um Abhilfe bitten.
Der Betreueri wird dein Schreiben dann zur Stellungnahme vorgelegt und man kann weitersehen.

Grundsätzlich musst du wissen und bedenken, dass eine Betreuung bei bestimmten Dingen zwar behilflich sein kann aber letztendlich auch nicht die Welt aus den Angeln heben und rechtliche Vorgaben umändern kann.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.01.2017, 08:01   #3
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"Wenn das die bisherigen/jetzigen Aufgabenkreise sind dann konnte die Betreuerin auch erst mal inicht viel zu deinen Wünschen tun, dazu fehlte (zunächst) die Berechtigung- nämlich der passende Aufgabenkreis."

Der Aufgabenkreis umfasst meine Belange: Ämter/Behörden/Wohnungsangelegenheiten. Den Bereich Gesundheit wollte die Betreuerin nicht übernehmen. Inzwischen verstehe ich auch weshalb nicht.

"Das kann daran liegen, dass das für dich zuständige Gericht heillos überlastet ist oder dass zwar du Eile hattest, das Gericht diese aber nicht erkennen konnte.
Es ist ja nicht so, dass nur Gericht und der Betreuer damit befasst sind sondern zuallerers mus ein ärztliches Attest oder auch ein Gutachten vorliegen damit es losgehen kann. Je nachdem was im Gutachten steht vergibt das Gericht die passenden Aufgabenkreise."

Im Gutachten meines behandelnden Arztes stand, dass ich mich in einer hilflosen Situation befinde.

"Das ist gesetzlich so vorgesehen/vorgeschrieben, aussuchen kann man sich die Verwendung da nicht."

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass das Pflegegeld für Köperpflege eingesetzt werden soll, nicht für einkaufen und putzen. Ich verstehe deine Antwort nicht. Kennst du dich aus?

"Grundsätzlich musst du wissen und bedenken, dass eine Betreuung bei bestimmten Dingen zwar behilflich sein kann aber letztendlich auch nicht die Welt aus den Angeln heben und rechtliche Vorgaben umändern kann."

Ich habe doch ganz sachlich geschrieben und ganz klare Fragen gestellt, wieso dann solch eine Antwort? Es kann doch rechtlich nicht angehen, dass ich hilflos und alleine in meiner Wohnung sitze und versterbe, ohne dass mir Möglichkeiten zum Recht auf Teilhabe eingeräumt werden, nur weil das Grundsicherungsamt sagt: "sie sitzt das nun seit vierzehn Monaten, es geht doch also." Ich bin 48 Jahre und dir als Betreuerin müssten die fatalen Folgen von Dauerisolation eigentlich bekannt sei. Wo bleibt deine Empathie mit meiner Lebensituation? Nono
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Alt 27.01.2017, 08:26   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Danke für die Reaktion.

Genau das
Zitat:
Den Bereich Gesundheit wollte die Betreuerin nicht übernehmen. Inzwischen verstehe ich auch weshalb nicht.
meinte ich damit wenn als ich sagte, dass wir als Betreuer keine Rechtslage umändern können so wie es uns gefiele.

Ein Betreuer kann sich nie selbst aussuchen: den Aufgabenkreis Behörde übernehme ich, aber auf den AK Gesundheit habe ich keine Lust.
So etwas gibt es einfach nicht!
Man übernimmt eine Betreuung und muss dann alle gerichtlichen Festlegungen, zuerst die Aufgabenkreise, wahrnehmen.
Das hat mit Empathie nichts zu tun.

Zitat:
Im Gutachten meines behandelnden Arztes stand, dass ich mich in einer hilflosen Situation befinde.
Das Gericht stellt vor Einrichtung einer Betreuung selbst Ermittlungen an.
Dazu gehört, das ist vorgeschrieben, der Sozialbericht der Betreuungsbehörde. Die eigenen Ermittlungen werden evtl. etwas ernster genommen oder objektiver gesehen wie ein Attest von einem Hausarzt.

Zitat:
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass das Pflegegeld für Köperpflege eingesetzt werden soll, nicht für einkaufen und putzen.
Das ist nicht richtig. Im Pflegegeld ist auch ein Anteil z.B. für Hauswirtschaft vorgesehen. Letztendlich ist dir das auch bekannt denn du selbst schreibst ja:
Zitat:
Die 316 Euro benötige ich jedoch für die Taxifahrten zu den behandelnden Ärzten und zur Physiotherapie.
Taxifahrten sind keine Körperpflege.

Dafür gäbe es die Möglichkeit bei der Krankenkasse nachzufragen ob evtl. eine generelle Fahrtkostenbfreiung in Frage kommen könnte? Bei bestimmten Krankheitsbildern ist das möglich.

Zitat:
Es kann doch rechtlich nicht angehen, dass ich hilflos und alleine in meiner Wohnung sitze und versterbe, ohne dass mir Möglichkeiten zum Recht auf Teilhabe eingeräumt werden, nur weil das Grundsicherungsamt sagt: "sie sitzt das nun seit vierzehn Monaten, es geht doch also."
Nein, das soll niemand, natürlich nicht aber beim Lesen deines Beitrags fällt auf, dass du selbst deine Krankheit scheinbar völlig anders beurteilst als die offiziellen Stellen.

Versuch doch einmal die für dich zuständige Betreuungsstelle zu erreichen und dort deine Klagen vorzubringen. Vielleicht könnte dir mit einer Erweiterung der Aufgabenkreise weitergeholfen werden. Das müsste von dort beurteilt werden können. Aber ohne diese Beurteilung geht eher gar nichts.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 27.01.2017, 09:28   #5
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Ich fühle mich gerade sehr schlecht von Ihnen behandelt. Die Betreuerin durfte ich durchaus selbst aussuchen. Sie wurde mir von einer Bekannten empfohlen. Bevor der Richter zu mir in die Wohnung kam (extreme Fuß- und Beinödeme, Füße passen in keinen Schuh, wegen Herzinsuffizienz, insulinpflichtiger Diabetes, Bandscheibenvorfall, Spinalkanalstenose, Asthma, COPD, Schizophrenie, emotional-instabile Persönlichkeitsstörung, schwere Depression), hatte ich bei Beantragung des Eilverfahrens mit der damals noch potentiellen Betreuerin telefoniert und sie teilte mir mit, dass sie aber nur den Bereich Behörden übernehmen möchte. Als der Richter mich beim Ortstermin in meiner Wohnung später fragte, für welche Bereiche ich eine rechtliche Betreuung benötige, habe ich auch nur diesen genannt, da ich ja wusste, dass sie nur diesen übernehmen möchte. Frau Mohr, ich würde gern wissen was Sie mir unterstellen oder weshalb Sie mir nicht glauben was ich schreibe? Oder weshalb Sie mir keine Frage stellen? Für mich bleibt die Frage offen, wie ich zu Internistin, Psychiater, Orthopäde, Kardiologe, Pneumologe, Schmerztherapeut (ich nehme bereits opiathaltige Schmerzmittel u.a.) und zur Physiotherapie kommen soll, wenn ich nicht laufen kann? Aktuell hat mich die Internistin für kommende Woche ins Krankenhaus eingewiesen, da sie meine lebensbedrohliche Situation erkennt und mir gesagt hat, dass ich sofort handeln muss, da das Wasser bereits bis in die Lunge steigt und herausgefunden werden muss was die Ursache für die Herzinsuffizienz ist.
Nono ist offline  
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Alt 27.01.2017, 14:40   #6
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Was vielleicht eine Idee wäre und was die Betreuerin als
RAin mit AK Behörden erledigen können sollte, wäre die
beantragung eine Persönlichen Budgets (sofern es dieses in Deiner Stadt gibt)? Kann man beim Sozialamt erfragen.

Beim persönlichen Budget erhalten kranke Menschen einen "Assistenten" (oft sozialpädagogen oder heilerziehungspfleger), der dann auch mit jemandem sich trifft in der woche, gemeinsamt treffen. Wäre sowas vielleicht etwas für Dich? Wenn es sowas in der Stadt gibt bei Dir, dann müsste es für Deine Betreuerin leicht
sein es zu beantragen? Du kannst aber auch selber beim Sozialamt anrufen. COPD ist eigentlich neben Deinen andere Krankheiten eine schwere Lungenkrankheit, bei der sowas möglich sein sollte. Eine Heilung gibt es nicht wirklich, nur eine Linderung soweit ich weiß.

Persönliches Budget - einfach teilhaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Amtsgerichte sind leider oft überlastet, also da kann man denen auch kein Vorwurf machen. Da ist dann die Politik mit verantwortlich, dass genügend Richter gibt.

gruesse, katie.
katja30031983 ist offline  
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Alt 27.01.2017, 15:26   #7
"Nervensäge" vom Dienst
 
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Hallo nono,

kurz vorab, ich bin KEINE Betreuerin, sondern werde, wie du, gesetzlich betreut!

Es ist, wie Michaela richtig schrieb, das Pflegegeld ist (auch) für hauswirtschaftliche Dienstleistungen wie eben Haushalt und Einkauf einzusetzen!
Wenn du z.B. einen Pflegedienst hättest, könnte dieser (im begrenzen Zeitrahmen), Einkäufe und Reinigungsarbeiten abrechnen!
Ich spreche da aus eigner Erfahrung (könnte dir das auch mit einem aktuellen Leistungsbogen meines Pflegedienstes und den dafür anfallenden Werten "beweisen" ).

Das Pflegegeld ist NICHT dazu gedacht, um notwendige Fahrten zu Therapeuten und Ärzten zu finanzieren. Die Ärzte könnten z.B. eine "Fahrdienst"-Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen, welche du VOR Fahrtantritt bei der KK einreichen und genehmigen müsstest!

Welche Pflegestufe hast du aktuell? Seit wann hast du diese? Wurde eine sog. "eingeschränkte Alltagskompetenz" mit bescheinigt vom medizinischen Dienst?

Hast du einen Schwerbehindertenaus? Wenn ja, welchen GDB und welche Merkzeichen? Wie alt ist die letzte Einstufung?

Das generelle Problem ist, dass du bei der richterlichen Anhörung dem Richter gesagt hast, dass du nur Betreuung für Behörden brauchst. Daran hat sich der Richter orientiert. Du hast sicherlich NICHT vom vorangegangen Gespräch mit der Betreuerin berichtet und ihrer Aussage, nur diesen einen Aufgabenkreis zu übernehmen.

Generell kann ich eher abraten, einen Rechtsanwalt als Betreuer zu nehmen. Diese sind tendenziell nur mit dem Allternötigsten tätig und eher auf Masse denn "Klasse" bedacht.

Ich vermute übrigens, dass es deiner Persönlichkeitsstörung "geschuldet" ist, dass du Michaela als ungläubig, vorwerfend und schlecht behandelnd wahrnimmst.
Sie antwortet dir professionell, und das solltest du nach Möglichkeit ohne Emotionen wahrnehmen (ist schwer, weiss ich!)

Ich schreibe später noch mehr, wenn du möchtest, antworte vielleicht derweil auf meine Fragen, um mich mit "Input" zu füttern :-)

Viele Grüsse,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 27.01.2017, 15:32   #8
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Liebe Katja, herzlichen Dank für deine Antwort. Ein Persönliches Budget hat die Mitarbeiterin vom Grundsicherungsamt, die von den Sachbearbeitern beauftragt wird, die Klienten zuhause zu besuchen der Rechtlichen Betreuerin vorschlagen. Die Betreuerin sit darauf nicht eingegangen. Heute morgen habe ich der Betreuerin (nach acht Tagen, die ich zunächst auf Antwort gewartet habe) nochmals eine E-Mail mit meinen konkreten Fragen geschrieben und sie darauf hingewiesen, dass sie bereits meine vierte E-Mail (innerhalb von sechs Monaten, ich schreibe sie natürlich nicht dauernd an) nicht beantwortet hat, dass ich finde, dass dies keine Art sei miteinander umzugehen. Ich habe so sachlich geschrieben wie jetzt gerade. Inzwischen habe ich eine Antwort per E-Mail bekommen, dass eine vertrauensvolle Arbeit unter diesen Voraussetzungen nicht möglich scheint (sie schrieb, ich würde ihr Vorwürfe machen und Behauptungen aufstellen). Ich werde zunächst einmal kommende Woche ins Krankenhaus gehen und übernächste Woche eine Beratung bei der Betreuungsbehörde erfragen bzw. einen Betreuerwechsel beantragen. Dann werde ich mich auch zum Persönlichen Budget beraten lassen. Ich vermute, dass die Betreuerin sich das Prozedere mit mir einfacher vorgestellt hat, beim Termin mit dem Richter in meiner Wohnung hatte sie das Medizinische Gutachten noch nicht gelesen. Ich bin heute auch mit telefonischen Anfragen ein bisschen weitergekommen, sodass mir zumindest ein paar zuständige Stellen (z.B. für barrierearme Wohnungen) genannt wurden. Ich hatte eben sehr gehofft, dass ich ein wenig Verantwortung an die Betreuerin abgeben kann und mich nicht weiterhin um alles selbst kümmern muss. Viele Grüße, Nono
Nono ist offline  
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Alt 27.01.2017, 15:36   #9
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Moin Nono

Zitat:
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Die Betreuerin durfte ich durchaus selbst aussuchen. Sie wurde mir von einer Bekannten empfohlen.
... hatte ich bei Beantragung des Eilverfahrens mit der damals noch potentiellen Betreuerin telefoniert und sie teilte mir mit, dass sie aber nur den Bereich Behörden übernehmen möchte. Als der Richter mich beim Ortstermin in meiner Wohnung später fragte, für welche Bereiche ich eine rechtliche Betreuung benötige, habe ich auch nur diesen genannt...
Das sieht schon anders aus. Die Betreuerin hat die Aufgabenbereiche nicht ausgesucht. Das darf sie wirklich nicht.
Von Dir ist der Vorschlag ohne die Gesundheitssorge (oder evtl. auch anderer Bereiche) gekommen. Da hat sich ein Gericht allerdings.daran zu halten.

Du kannst das Problem dadurch lösen, dass Du einen Antrag auf Erweiterung der Betreuung um die Gesundheitssorge stellst.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 27.01.2017, 15:41   #10
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Zitat:
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Inzwischen habe ich eine Antwort per E-Mail bekommen, dass eine vertrauensvolle Arbeit unter diesen Voraussetzungen nicht möglich scheint (sie schrieb, ich würde ihr Vorwürfe machen und Behauptungen aufstellen).
Na wunderbar, dann soll sie dich abgeben, dann bekommst du wen Neues und kannst mit dem Betreuungsverein in deiner Stadt z.B. gewisse "Parameter" abklopfen. Meine "Parameter" vor Festlegung des Betreuers waren "weiblich", "möglichst nichtkonfessionell" "älter als ich" und mehr weiss ich nicht mehr.

Sag denen auch ganz deutlich, wo du sonst noch künftig Unterstützung brauchst!! Damit die Betreuung entsprechend erweitert werden kann!

MurphysLaw
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arzttermine, betreuung, isolation, pflegegeld, wohnung

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