Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer "verbrennt" Geld im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag, mein Vater hatte einen gesetzlichen Betreuer vom Amtsgericht, nun ist mein Vater im Heim verstorben. Mein Vater war ...
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28.01.2017, 19:56 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 24.02.2015
Ort: Bayern
Beiträge: 2
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Betreuer "verbrennt" Geld
Guten Tag, mein Vater hatte einen gesetzlichen Betreuer vom Amtsgericht, nun ist mein Vater im Heim verstorben. Mein Vater war seit 11.08.2016 im Heim. Der Betreuer hatte Vollmacht über alles.
Ich habe den Herrn schon während der Betreuung immer wieder darauf hingewiesen, daß er doch mal Telefon, Strom, GEZ, Tageszeitung, Hausratvers. und Verkehrsrechtschutz kündigen soll. Er fühlte sich natürlich gemassregelt von mir. Dieser Herr hat nichts getan und wir mussten einfach die Füße still halten. Nun sind wir ihn endlich durch den Tod meines Vaters los. Er will uns noch eine Abschlussrechnung stellen. Nun werde ich ihm die Beträge die durch seine Inkompetenz (da nicht gekündigt) in Rechnung stellen. Wie muss ich vorgehen. Kann mir jemand zeigen wie ich das verfassen muss und worauf muss ich achten. Besten Dank, Anza |
28.01.2017, 22:27 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Hallo Anza
Ich habe mal Deinen Beitrag nach hier verschoben. (ist ja keine Vorstellung...) Sofern Du Erbin bist, wirst Du vom Betreuungsgericht angeschrieben und bzgl. des Vergütungsantrages um Stellungnahme gebeten. Da kannst du reinschreiben, was vom Betreuer trotz der Bitten darum nicht erledigt wurde und entsprechend den Nachlass gemindert hat. Das solltest Du aber auch genau belegen können. Wie weit das Wirkung zeigt, kann ich Dir nicht sagen. Die Vergütung von Betreuern ist gesetzlich festgelegt.
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
28.01.2017, 22:47 | #3 |
Neuer Gast
Registriert seit: 24.02.2015
Ort: Bayern
Beiträge: 2
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Hallo Imre, danke für Deine Nachricht.
Ich kann alles genau anhand der Kontoauszüge und Rechnungen belegen. Das sollte kein Problem darstellen Gruß Anza |
29.01.2017, 07:28 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Der Vergütungsanspruich ist gesetzlich geregelt und das, unabhängig von der Art der Betreuungsführung. Grob betrügerische Dinge mal ausgenommen.Unabhängig von der Art und Weise der Betreungsführung entsteht zunächst zweifelsfrei ein Vergütungsanspruch. So ist nun mal die Rechtslage. Das Betreuungsgericht ist mit dem Tod des Betreuten "draussen", der Vergütungsbeschluss wird deshalb in der beantragten Höhe ergehen. Der Betreuer kann sich sogar eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses geben lassen und damit pfänden. Fehlerhafte (im Bereich der Finanzen) Handlungen des vorherigen Betreuers müssen im Rahmen einer Zivilklage geklärt werden.Natürlich besteht auch die Möglichkeit das zuvor zuständige Betreuungsgericht zu verklagen wenn der Aufsicht nicht ausreichend nachgekommen wurde.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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29.01.2017, 11:37 | #5 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Den Vergütungsantrag des ehemaligen Betreuers wirst du nur dann erhalten, wenn dein Vater vermögend war. Wenn der Vergütungsantrag gegen die Staatskasse gerichtet ist, wirst du diesen nicht erhalten.
Was aber viel wichtiger ist, der Betreuer ist bei Versterben des zu Betreuenden verpflichtet eine Schlussrechnung gegenüber dem Betreuungsgericht zu erstellen - es sei denn, die Erben/alle Erben erklären schriftlich, dass sie auf eine Schlussrechnung verzichten und dem Gericht Entlastung erteilen. Da du der Meinung bist, der Betreuer habe seine Pflichten verletzt - hieran habe ich noch meine Zweifel - wirst du diese Erklärung ja nicht abgeben. Du kannst dann dem Gericht mitteilen, in welchen Punkten der Betreuer seine Pflichten verletzt hat. Wenn du Schadensersatz gegenüber dem Betreuer geltend machen willst, musst du bzw. aller Erben diesen Anspruch zivilrechtlich geltend machen. Dafür musst du beweisen, dass z. B. die Verkehrsrechtsschutzversicherung und/oder das Telefon bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätte gekündigt werden können., wurde die Tageszeitung in das Pflegeheim geliefert oder wer hat sie erhalten? Du schriebst nichts davon, ob die Wohnung deines Vaters gekündigt wurde - besteht das Mietverhältnis noch? Befindet sich der Hausrat noch in der (ehemaligen) Wohnung deines Vaters? Hat dein Vater alleine in der Wohnung gelebt? Erst wenn du diese Fragen eindeutig geklärt hast, kannst du beurteilen ob der Betreuer verpflichtet gewesen wäre hier tätig zu werden. |
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