Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten für Übersetzung Jobcenter im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe das Forum durchforstet, finde aber keine Frage auf das Problem, ob das Jobcenter eine Übersetzung einer ungarischen ...
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29.01.2017, 19:31 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
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Kosten für Übersetzung Jobcenter
Hallo,
ich habe das Forum durchforstet, finde aber keine Frage auf das Problem, ob das Jobcenter eine Übersetzung einer ungarischen Rentenmitteilung (3 DIN A 4-Seiten) einfach so verlangen kann ? Das kann meine Betreute aus eigener Tasche gar nicht bezahlen. Auch ein Darlehen hierfür, wäre nur ultima ratio. Vielleicht stand jemand schon vor einem ähnlichen Problem ? Grüße Caro |
30.01.2017, 08:43 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es soll ja auch kein Betreuter besser gestellt werden wie der Normalbürger, und der müsste das auch übersetzt vorlegen. Das Ansinnen ist also nicht völlig absurd. Es scheint sich auch was geändert zu haben, ich hatte mal einen Menschen aus Ungarn, alle Paiere, bescheide usw. kamen damals mehrsprachig bei mir an (Rückseite meistens). Ansonsten bleibt dir nur im Interkulturellen Büro eurer Stadt oder bei evtl. Flüchtlingsorganisationen nachzufragen wer hoffentlich übersetzen könnte. Du kannst auch mal bei der Botschaft/Konsulat nachhören. Sei froh wenn keine beglaubigte Übersetzung gefragt ist. Viel Glück
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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30.01.2017, 20:32 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
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Danke Michaela,
ich konnte mich in einer Kommentierung zu § 19 SGB X ein wenig in die Problematik "Amtssprache" einlesen. Die Behörde darf nur in begründeten Fällen beglaubigte Übersetzung verlangen. Wird zudem die Übersetzung nicht in der gesetzten Frist vorgelegt, kann Behörde selbst Übersetzung veranlassen und kann ERsatz der Aufwendungen in "angemessenen Umfang" verlangen. "Die Leistungsfähigkeit des Beteiligten" ist zu berücksichtigen..." (Sozialgesetzbuch X; Diering/Timme).... das ja schon mal etwas... werde aber zunächst deinen Gedanken aufgreifen und interkulturelles Büro o.ä. kontaktieren. Danke dir |
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