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Betreuungskonto - welche Rechte hat die Betreute?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungskonto - welche Rechte hat die Betreute? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie ist der Zugriff auf ein Betreuungskonto geregelt? Es besteht eine Betreuung u.a. mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge ohne Einwilligungsvorbehalt. Da ...


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Alt 03.02.2017, 18:22   #1
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard Betreuungskonto - welche Rechte hat die Betreute?

Wie ist der Zugriff auf ein Betreuungskonto geregelt?

Es besteht eine Betreuung u.a. mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge ohne Einwilligungsvorbehalt. Da die Betreute aber unter Impulskontrollstörungen leidet und mitunter zu Spontankäufen via Internet neigt, hatte sie den Zugriff auf ihr Girokonto komplett der Betreuerin übergeben und die EC-Karte sperren lassen. Damit sie aber an Bargeld kommt, wurde von der Betreuerin ein "Taschengeldkonto" eingerichtet. Dieses hatte logischerweise keinen Dispo und durfte nicht überzogen werden.

Aufgrund technischer Pannen und weiterer Probleme kam es aber doch zur Überziehung. Die Betreute hat sich selbst darum gekümmert und mit der Bank eine Absprache getroffen, das Konto einmal monatlich auszugleichen, diese Summe dann wieder fast komplett abzuheben und so das Konto in kleinen monatlichen Raten auszugleichen. Das funktionierte drei Monate lang.

Dann griff die Betreuerin ein und untersagte die Abhebung. Darf sie das? Ihre Begründung war, dass es sich um ein Betreuungskonto handele und dass das gilt, was sie verfügt. Auch wenn Betreute und Bank sich einig wären, könnten die das nicht ändern.

Habe ich da was verpasst? Das ist doch m.E. ein normales Girokonto. Natürlich eines, auf das die Betreuerin mit der Vermögenssorge zugreifen kann, aber darf sie die geschäftsfähige Betreute ohne Einwilligungsvorbehalt in dieser Weise "überstimmen"?

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 03.02.2017, 18:29   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ihre Begründung war, dass es sich um ein Betreuungskonto handele und dass das gilt, was sie verfügt. Auch wenn Betreute und Bank sich einig wären, könnten die das nicht ändern.
Frag sie doch spasseshalber mal nach der Rechtsgrundlage für ihre Meinung und mache dich auf ein langes verlegenes Schweigen gefasst.

Nix: nur was ich als Betreuerin sage gilt1992 ist lange vorbei.

Zitat:
aber darf sie die geschäftsfähige Betreute ohne Einwilligungsvorbehalt in dieser Weise "überstimmen"?
darf sie natürlich nicht!
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.02.2017, 18:41   #3
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Danke, Michaela!

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Frag sie doch spasseshalber mal nach der Rechtsgrundlage für ihre Meinung und mache dich auf ein langes verlegenes Schweigen gefasst.
Schade nur, dass die Bank so brav gehorcht und derweil das Geld nicht rausrückt.

Es wird aber hoffentlich nur noch um ein paar Tage gehen, die Aufhebung der Betreuung ist beantragt. Wegen anderer, schwerer Versäumnisse der Betreuerin ist ein Anwalt eingeschaltet worden zwecks Schadenersatzforderungen. Die Betreuerin möchte darob mit ihrer Betreuten nur noch via Anwalt kommunizieren... Müsste die Betreuerin nicht eigentlich von sich aus wegen des Interessenkonflikts das Amtsgericht informieren?
Janina ist offline  
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Alt 03.02.2017, 21:49   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin Janina

Stell Dir vor, Dir geht Dein Nachbar auf die Nerven und Du fackelst sein Haus ab. Gehst Du dann selber zum Gericht und sagst: Ich war's????

Wenn sowieso gerade geprüft wird, ob die Betreuungaufgehoben oder die Betreuerin gewechselt werden soll, dann sollte die Betreute dem Gericht mitteilen, dass die Betreuerin nur noch über Anwalt mit ihr kommunizieren will.
Das wird das Verfahren am Gericht durchaus beschleunigen, wenn es merkt, dass es bei der Betreuten brennt. - und das ist im Interesse der Betreuten.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.02.2017, 22:31   #5
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Wenn sowieso gerade geprüft wird, ob die Betreuungaufgehoben oder die Betreuerin gewechselt werden soll, dann sollte die Betreute dem Gericht mitteilen, dass die Betreuerin nur noch über Anwalt mit ihr kommunizieren will.
Das wird das Verfahren am Gericht durchaus beschleunigen, wenn es merkt, dass es bei der Betreuten brennt. - und das ist im Interesse der Betreuten.
Ja, ist schon unterwegs.

Planmäßig würde die Betreuung noch ein halbes Jahr laufen, aber da es der Betreuten nach einem stationären Aufenthalt wieder besser geht und sie sich sowieso seit ca. drei Monaten wieder selbst um alles kümmert bzw. kümmern muss (und das wegen der Verfahrensordnung nicht so richtig geht), hat sie jetzt schon die Aufhebung beantragt. Und aktuell noch ein Schreiben zu obigem Sachverhalt nachgereicht.

Ich finde es von der Betreuerin nur nicht besonders clever. Sie ist Berufsbetreuerin und ihr Verhalten ist nicht gerade eine Empfehlung für sie. Die Versäumnisse wären eine Sache für die Haftpflicht, das hätte ich an ihrer Stelle erst gar nicht so hochkochen lassen. Die Betreute ist ja nicht als erstes zum Anwalt gerannt, sondern hat die Betreuerin mehrfach kontaktiert und auf die Probleme angesprochen, zumal erst noch nicht klar war, ob die Betreuerin oder das Jobcenter Mist gebaut hatten. Berufsethisch finde ich das Verhalten indiskutabel, denn die Betreuerin ist noch voll in der Verantwortung und die Betreute hat nach wie vor keinen Zugriff auf ihre Kontoauszüge und auch keine Möglichkeit, beim Jobcenter bspw. ihre Angelegenheiten wahrzunehmen.

Am schlimmsten finde ich, dass solche Sachen ja bestens dazu geeignet sind, eine Betreute, die sich gerade mit viel Arbeit/Therapie stabilisiert hatte, wieder voll reinzureißen. Oder jemanden, der die Betreuung an sich noch ganz gut gebrauchen könnte, nicht nur ohne Betreuung, sondern sogar mit der Betreuung als Gegner auflaufen zu lassen. Erschreckend, wenn es da keine Verpflichtung für den Betreuer gibt, dem Gericht mitzuteilen, dass ein Interessenkonflikt besteht.

Lieben Gruß, Janina
Janina ist offline  
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