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Untermietvertrag mit einer unter Betreuung stehenden Person

Dies ist ein Beitrag zum Thema Untermietvertrag mit einer unter Betreuung stehenden Person im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine gesetzlich betreute Person hat bei mir einen Untermietvertrag unterschrieben ( das die Person einen Gesetzlichen Betreuer hat wusste ich ...


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Alt 04.02.2017, 17:01   #1
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Registriert seit: 04.02.2017
Beiträge: 2
Standard Untermietvertrag mit einer unter Betreuung stehenden Person

Eine gesetzlich betreute Person hat bei mir einen Untermietvertrag unterschrieben ( das die Person einen Gesetzlichen Betreuer hat wusste ich zu dem Zeitpunkt aber nicht). Da das Jobcenter aber nicht die Miete Zahlt die im Vertrag steht, habe ich ihn ihm gesagt das er die Differenz selbst tragen muss , da es ja auch unterschrieben hatte. Plötzlich meldete sich sie die Betreuerin und meinte : da hätte ich aber Pech gehabt das er ja nicht Unterschrift berechtigt gewesen wäre. Welche handhabe habe ich gegen die Betreute Person und evtl. auch gegen den Betreuer???? Man muss dazu sagen: das die Betreute Person Oberhausen ohne dem wissen der Betreuerin verlassen hat, das die Person in Köln harz 4 beantragt hat und das die Person ein Konto eröffnet hat und das alles ohne das der Betreuer mal was gesagt hat und das obwohl der Betreuer das Aufenthalts Bestimmungsrecht hat und für die Finanziellen dinge der Betreuten Person zuständig ist.
Was auch noch wichtig wäre zu wissen ist : der Betreuer wusste seit mitte Dezember vom unterzeichneten Mietvertrag.
Seit Anfang Januar hatte ich auch Kontakt zu Ihr und Sie hatte NIE Einwände geäußert und da auch noch nicht gesagt das er das hätte nicht Unterschreiben dürfen.
das hatte sie erst ende Januar gesagt weil ich da ja dann auf Grund der Zahlung vom Jobcenter das Geld haben wollte.
Das Geld was vom Jobcenter für die Wohnung gezahlt hat , dass hat sie auch geleitet ohne Probleme, sie akzeptiert nur nicht dass der Mietvertrag aber eine höhere Miete vorsieht (das Jobcenter zahlt 45 Euro weniger als vereinbart, das Jobcenter hat auch die Monatliche Abschlagszahlung für Strom in Höhe von 30 Euro nicht berücksichtigt),somit ist die Miete mit 15 Euro zu wenig gezahlt worden und die Nebenkosten mit 30 Euro zu wenig da der Strom nicht berücksichtigt wurde aber das kann ja nicht der Problem von Mir als Vermieter sein sondern von Mieter.
die Betreuerin reagiert auf keine Schreiben mehr und hat zudem meine Handynummer geblockt!!!!!!

Welche Rechtliche Handhabe habe ich gegen beide Personen (ja es ist nicht viel Geld aber es geht mit in dem Fall ums Prinzip).

Geändert von Promedtheus (04.02.2017 um 17:11 Uhr)
Promedtheus ist offline  
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Alt 04.02.2017, 17:14   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin

Ich habe den Beitrag in diesen Bereich verschoben. Da passt er besser hin.

Ob die betreute Person den Untermietvertrag hätte unterschreiben dürfen, hängt davon ab, ob in der Betreuung der Aufgabenbereich der Vermögenssorge mit einem Einwilligungsvorbehalt (EiWi) beschlossen wurde.
Bei einer Vermögenssorge mit EiWi kann die betreute Person keine Verträge abschliessen, ohne dass der Betreuer zustimmt und ebenfalls unterschreibt. die Verträge sind sonst nicht rechtskräftig - also so lange schwebend unwirksam bis der Betreuer auch unterschreibt. Unterschreibt der Betreuer nicht, dann hat es nie einen Vertrag gegeben.

Besteht die Vermögenssorge ohne EiWi ist die Unterschrift des Betreuten rechtskräftig - und er muss zahlen. Problematisch iwrd es, wenn er das Geld nicht hat. Dann hat er Schulden.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.02.2017, 17:24   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 04.02.2017
Beiträge: 2
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Nach meinem Wissen darf die Person NICHTS ohne Betreuerin machen.
Sie musste auch das Überweisen weil der zu betreuende angeblich kein Zugriff mehr auf das Konto hat(nach eigenen Angaben).

Also habe ich keine Handhabe und beleibe auf den Kosten sitzen??
Geld ist da, denn er hat von Dezember Januar und Februar das Harz 4 gezahlt bekommen plus zusätzlich den Mietzuschuss.
Promedtheus ist offline  
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Alt 04.02.2017, 17:40   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nach meinem Wissen darf die Person NICHTS ohne Betreuerin machen.
Dein Wissen ist falsch bzw. völlig veraltet.
Schau dir noch einmal genau an was Imre geschrieben hat!

Zahlungsweise vom Jobcenter ist kompliziert, Strom z.B wird von denen nie übernommen, das muss der Betreute immer selbst aus dem Regelsatz zahlen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.02.2017, 17:40   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin

Ich würde Dir empfehlen, dich mit dem Betreuer zusammenzusetzen und die Frage nach dem EiWi abzuklären. Vielleicht bekommt ihr ja eine brauchbare Lösung hin.

Und - sofern das Geld nicht kommt - das Untermietverhältnis kündigen.
Erst mal die fehlenden Mietbeträge anmahnen, dann die Kündigung ankündigen und dann (wenn in der Summe 2 Mieten fehlen) fristlos kündigen.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.02.2017, 09:48   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
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Ein untermietverhältnis ist leicht zu kündigen. Ich vermute mal, dass die Betreuerin dann ganz ganz schnell in die Gänge kommt...



Gruß

Manavgat
Manavgat ist offline  
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