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Anteilsverkauf GmbH, Tod des Betreuten nach Beschluss??

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anteilsverkauf GmbH, Tod des Betreuten nach Beschluss?? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, folgender Fall: Anteilsverkauf einer GmbH von einem Ehepaar. Die Frau ist nicht geschäftsfähig (Dement). Es wird eine Betreuung ...


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Alt 05.02.2017, 15:09   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.10.2016
Beiträge: 5
Frage Anteilsverkauf GmbH, Tod des Betreuten nach Beschluss??

Hallo Zusammen,

folgender Fall:
Anteilsverkauf einer GmbH von einem Ehepaar. Die Frau ist nicht geschäftsfähig (Dement). Es wird eine Betreuung für die Ehefrau durch den Ehemann (Betreuer) beantragt.

23.01. Beschluss vom Amtsgericht ohne Rechtsmittelverzicht (Verkauf geht in Ordnung)
25.01. Anruf beim Verfahrenspfleger der sofort auf Rechtsmittel verzichtet und seinen Verzicht per Fax an das AG sendet
26.01. verstirbt die Betreute.

Frage:
a) Ist der Verkauf durch den Verzicht rechtskräftig geworden?
b) Ist der Verkauf erst durch Bestätigung des AG rechtskräftig?
c) ist der Verkauf überhaupt noch gültig egal wie a und b ausgeht? Oder müssen die Nacherben dem so oder so zustimmen?

Lieben Dank für eure Auskünfte in diesem speziellen Fall.

Gruß Calzi
Calzi ist offline  
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Alt 06.02.2017, 09:42   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
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Die Betreuung endet mit dem Tod der Betreuten. Du kannst jetzt gar nichts mehr tun.

Gruß

Manavgat
Manavgat ist offline  
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Alt 06.02.2017, 19:12   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin

Ich glaube, es geht weniger darum, ob da jemand noch was als Betreuer tun kann oder darf, als vielmehr um die Rechtskraft des Verkaufes selber - das interessiert die Hinterbliebenen und Beteiligten am Verkauf.

Auf die Frage von Calzi fällt mir auch keine bessere Antwort ein, als beim Gericht einfach mal nachzufragen, wie es mit der Rechtskraft des Verkaufes aussieht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.02.2017, 09:43   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.10.2016
Beiträge: 5
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Frage: kann ein Verfahrenspfleger überhaupt auf Rechtsmittel für den Betreuten verzichten??
Calzi ist offline  
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Alt 07.02.2017, 10:08   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Da das Gericht noch keinen Genehmigungsbeschluss gemacht hat erübrigt sich jede weitere Überlegung. Das Betreuungsgericht ist raus, alles weitere müssen nun die Erben regeln.
__________________
----------------
agw ist offline  
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