Dies ist ein Beitrag zum Thema Anteilsverkauf GmbH, Tod des Betreuten nach Beschluss?? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
folgender Fall:
Anteilsverkauf einer GmbH von einem Ehepaar. Die Frau ist nicht geschäftsfähig (Dement). Es wird eine Betreuung ...
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05.02.2017, 15:09 | #1 |
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Beiträge: 5
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Anteilsverkauf GmbH, Tod des Betreuten nach Beschluss??
Hallo Zusammen,
folgender Fall: Anteilsverkauf einer GmbH von einem Ehepaar. Die Frau ist nicht geschäftsfähig (Dement). Es wird eine Betreuung für die Ehefrau durch den Ehemann (Betreuer) beantragt. 23.01. Beschluss vom Amtsgericht ohne Rechtsmittelverzicht (Verkauf geht in Ordnung) 25.01. Anruf beim Verfahrenspfleger der sofort auf Rechtsmittel verzichtet und seinen Verzicht per Fax an das AG sendet 26.01. verstirbt die Betreute. Frage: a) Ist der Verkauf durch den Verzicht rechtskräftig geworden? b) Ist der Verkauf erst durch Bestätigung des AG rechtskräftig? c) ist der Verkauf überhaupt noch gültig egal wie a und b ausgeht? Oder müssen die Nacherben dem so oder so zustimmen? Lieben Dank für eure Auskünfte in diesem speziellen Fall. Gruß Calzi |
06.02.2017, 09:42 | #2 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 92
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Die Betreuung endet mit dem Tod der Betreuten. Du kannst jetzt gar nichts mehr tun.
Gruß Manavgat |
06.02.2017, 19:12 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Ich glaube, es geht weniger darum, ob da jemand noch was als Betreuer tun kann oder darf, als vielmehr um die Rechtskraft des Verkaufes selber - das interessiert die Hinterbliebenen und Beteiligten am Verkauf. Auf die Frage von Calzi fällt mir auch keine bessere Antwort ein, als beim Gericht einfach mal nachzufragen, wie es mit der Rechtskraft des Verkaufes aussieht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
07.02.2017, 09:43 | #4 |
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Beiträge: 5
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Frage: kann ein Verfahrenspfleger überhaupt auf Rechtsmittel für den Betreuten verzichten??
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07.02.2017, 10:08 | #5 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Da das Gericht noch keinen Genehmigungsbeschluss gemacht hat erübrigt sich jede weitere Überlegung. Das Betreuungsgericht ist raus, alles weitere müssen nun die Erben regeln.
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