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Antrag auf Unterbringung/Beiwohnen des Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag auf Unterbringung/Beiwohnen des Betreuers im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, habe einen Antrag auf Unterbringung eines Schizophrenen getätigt. Nun soll ich lt. Betreuungsbehörde der Begutachtung beiwohnen. Das musste ...


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Alt 07.02.2017, 12:27   #1
azlem
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Antrag auf Unterbringung/Beiwohnen des Betreuers

Hallo zusammen,

habe einen Antrag auf Unterbringung eines Schizophrenen getätigt. Nun soll ich lt. Betreuungsbehörde der Begutachtung beiwohnen. Das musste ich noch nie. Dazu muss ich sagen, dass ich mit der Person der Behörde schon länger Probleme habe. Sie mag mich wohl nicht und hält mich für inkompetent. Deshalb, weil ich von dieser Person keine neuen Fälle mehr bekomme, musste ich sogar auf andere Landkreise ausweichen.

Nun rief mich diese Person an, und war auch im Ton sehr barsch, was mir nicht gefällt. Diese Person fordert, dass ich alles stehen und liegen lasse, und beim Gesundheitsamt bei der Begutachtung beiwohnen soll.

Ist dies rechtens?
 
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Alt 07.02.2017, 18:51   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin Azlem

Bei einer Begutachtung zur Unterbringung hat die Betreuungsstelle nichts zu melden. Aber auch gar nichts.
Üblicherweise entscheidet der Gutachter, ob er den BEtreuer bei der Begutachtung dabei haben will oder nicht.
Ebenso hat auch der Proband (Betreute) das Recht zu sagen, ob er den Betreuer mit dabei haben will oder nicht.

Wenn Dir die MA der Betreuungsstelle sowieso keine neuen Betreuungen mehr anbietet, kannst Du sie ja mal darauf hinweisen, dass ein etwas freundlicherer und professionellerer Umgangston angezeigt ist und sie ferner doch bitte die Rechtsgrundlage für ihre Forderung mitteilt.
Wenn sie bockig wird, kannst Du die jeweiligen "Missgriffe" sammeln, dokumentieren und im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Du mußt nicht immer nur einstecken, sondern kannst auch verteilen! Das wird von Betreuern durchaus auch erwartet.
Und wenn es bei der MA sowieso nix zu holen gibt, dann verpell' ihr doch eins.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.02.2017, 14:00   #3
azlem
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

das mach ich jetzt auch. Die Dame geht mir mächtig auf den Zeiger. Bei einem Gespräch sagte sie mir, das sie mich für inkompetent hält.

Beim Gutachten war ich dann auch dabei, was mich richtig geärgert hat. Die Dame von der BH verlangte, dass ich 90km über die Autobahn fahre um zum Gutachten zu kommen. Sie verlangte, dass ich deswegen alles stehen und liegen zu lassen habe. Ich saß gerade bei Gericht in einem anderen Landkreis. Ich habe mich darüber sehr geärgert und will mir das nicht länger gefallen lassen.

Wo gibt man denn diese Dienstaufsichtsbeschwerde ab? Und was passiert dann? Ich mein, die gibt mir eh keine Fälle mehr. Aber dort sitzen noch andere Mitarbeiter, mit denen ich es mir nicht verschärzen will, weil ab und an doch noch was kommt. Eben von den Kollegen.
 
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Alt 10.02.2017, 14:03   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Mach's gleich an den Landrat und/oder Kreisrat. Noch weiter oben geht nicht.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.02.2017, 09:16   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.10.2016
Beiträge: 19
Standard

Was sollst du denn bei der Begutachtung machen? Ich wäre nicht hingegangen, theoretisch musst du nichtmal bei der Anhörung dabei sein.

Das Gutachten soll unabhängig erfolgen, da fände ich es besser, wenn der Betreuer generell nicht dabei ist.
Sandmann ist offline  
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Alt 11.02.2017, 11:01   #6
azlem
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Moinsen,

die Tussy von der BH kann micht nicht leiden und macht mir meine Existenz kaputt, bzw. will sie kaputt machen. Ich bin ja schon auf andere Landkriese ausgewichen, weil ich keine Betreuten mehr bekomme. Soll ich nicht erst mal mit ihrem Vorgesetzten sprechen?
 
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Alt 13.02.2017, 12:50   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
Standard

Zunächst darfst du dir der Dame gegenüber auch einen etwas klareren Ton aneignen. Wenn ich bei Gericht sitze, geh ich a) nicht ans Handy und b) fahr ich mit Sicherheit nirgendwo auf Anweisung hin, wo ich nichts zu suchen habe.

Was den Vorgesetzten angeht: Der wird mit Sicherheit schon von dir gehört haben. Solche Mitarbeiter, die einen für Inkompetent halten, sind nicht die schweigsamsten Genossen
Zudem wird der Kreisrat/Landrat die Beschwerde an den Vorgesetzten zur Bearbeitung weiterleiten. Das bekommt durchaus nochmal Gewicht

Wichtig ist für dich nur: klare Sprache, gute Dokumentation und Argumentation und Sachlichkeit. Zuviel Emotionalität lässt dich als Querulanten dastehen.
DannyKasche ist offline  
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Alt 13.02.2017, 13:20   #8
azlem
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

So habe iche s geschrieben:

Sehr geehrter Landrat

seit Juni 2013 bin ich als Dipl. Sozialpädagogin als Berufsbetreuerin im Landkreis xy tätig.

Eine Mitarbeiterin der Betereuungsbehörde, Frau xxx äußerte mir gegenüber in einem Gespräch mehrfach, dass sie mich für inkompetent hält.
Seit geraumer Zeit bekomme ich von Frau xxx keine neuen Betreuten mehr. Sie äußerte ebenso, ich solle an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Ich habe über vier Jahre Sozialpädagogik studiert, und war auch zuvor 15 Jahre im Bereich Betreuung über Festanstellung tätig, insofern ich keine Qualifizierungen in dem Bereich benötige. Dabei gibt sie mir häufiger Arbeitsaufträge, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
So ereignete sich am Dienstag, den 07.02.2017 ein weiterer Vorfall. Ich beantragte bei Gericht eine Unterbringung eines Betreuten, der an einer schizophrenen Erkrankung leidet. Mich ereilte am selbigen Tag ein Anruf von Frau xxx, dass ich gefälligst zum Gesunheitsamt, xy fahren soll, um bei der Begutachtung beizuwohnen. Ich war gerade in xy bei Gericht und vertrat eine andere Betreute. Frau xxx verlangte von mir, dass ich in einer halben Stunde in xy erscheinen soll. Dies allerdings ist gar nicht meine Aufgabe. Mich hierfür zu ordern übersteigt die rechtliche Kompetenz der Frau xxx.

Ich war gezwungen, da keine neuen Fälle mehr von der Betreuungsbhörde kamen auf andere Landkreise auszuweichen. So arbeite ich nun in xy, xy, xy, xy, was mit sehr viel Aufwand verbunden ist. Wenn mir dies nicht gelungen wäre, wäre meine Existenz unlängst zerstört. Von anderen Berufsbetreuern weiß ich, dass diese weiterhin zahreich bestückt werden, eben nur ich nicht.



Aus diesem Grund wende ich mich an Sie. Mir wurde dies von Kollegen so empfohlen. Da ich nicht weiß, damit umzugehen. Ich hatte bereits ein Gespräch mit Frau xxx versucht, was scheiterte. Sie wies mich erneut darauf hin, das sie mich für inkompetent hält und das ich an Weiterbildungen teilnehmen soll.



Mit freundlichen Grüßen

Geändert von azlem (13.02.2017 um 13:39 Uhr)
 
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Alt 14.02.2017, 12:17   #9
azlem
Gast
 
Beiträge: n/a
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ich habe im Gefühl, dass das kein guter Schritt war. Ich werde nun sicherlich gar keine Beteute mehr bekommen.
 
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Alt 14.02.2017, 15:10   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Mh, keiner sagt was also....... mache ich mich eben weiter unbeliebt.
Ich kann echt nicht kapieren warum du uns den Text hier einstellst wenn er doch schon unterwegs ist?

Ich kann dir jetzt nur sagen wo ich Tücken sehe, ob es wirklich welche sind weiss ich nicht. Vielleicht könntest du insofern dann noch was mit anfangen als dass du "vorbereitet" wärst.

Mal ganz zuerst und ich hoffe du nimmst mir die Ehrlichkeit dabei nicht übel. Der Text hört sich für mich unbeholfen/ungelenk an.
Im Forum kann man auch mal flappsig sein und schnell was runterschnoddern aber bei einem solchen Brief muss man sich deutlich mehr Mühe in den Formulierungen geben. Daran fehlt es deutlich.
Wer schreibt der bleibt- und das auch in der Form in der er schreibt.

Evtl. fliegt dir das folgende um die Ohren:
Zitat:
Sie äußerte ebenso, ich solle an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Ich habe über vier Jahre Sozialpädagogik studiert, und war auch zuvor 15 Jahre im Bereich Betreuung über Festanstellung tätig, insofern ich keine Qualifizierungen in dem Bereich benötige.
Wer tatsächlich der Meinung ist wegen einem Studium und seiner Berufstätigkeit keine Weiterbildung zu benötigen der ist echt bißchen irre.
Natürlich brauchen wir alle Weiterbildungen, wie sonst erfahren wir die Neuerungen und deren Auslegungen? Weiterbildung gehört zu jedem Berufsalltag dazu! Sich dagegen zu sperren erscheint mir höchst kontraproduktiv.
Überleg am besten gleich mal wie du aus der Schlinge wieder rauskommst bzw. überdenke dazu nochmal deine Position.

Schade, du hättst DannyKasche`s Empfehlung doch wirklich ernst nehmen sollen. Die war nämlich spitze.
Zitat:
ich habe im Gefühl, dass das kein guter Schritt war.
Es tut mir leid das sagen zu müssen aber ich denke auch dass dieser Brief dich nicht wirklich weiterbringt sondern Wege versperrt. Ich kann nur für dich hoffen, dass du zum Gespräch gebeten wirst und hier und da noch etwas relativieren kannst.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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