Dies ist ein Beitrag zum Thema Barbetragsverwaltung durch Pflegeheime Pflichtaufgabe?? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe immer wieder mit Pflegeheimen Probleme, die die Bargetragsverwaltung von Bewohnern auf den Betreuer abschieben wollen, um selber ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
07.02.2017, 19:21 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 07.12.2015
Beiträge: 1
|
Barbetragsverwaltung durch Pflegeheime Pflichtaufgabe??
Hallo,
ich habe immer wieder mit Pflegeheimen Probleme, die die Bargetragsverwaltung von Bewohnern auf den Betreuer abschieben wollen, um selber Kosten für die Verwaltung zu sparen. In den einschlägigen Gesetzen habe ich zur Frage, ob die Barbetragsverwaltung Pflichtaufgabe der Pflegeheime ist oder nicht nichts schlüssiges gefunden. Ich habe nur Gerichtsurteile gefunden, die besagen, dass Pflegeheime keine Gebühren für die Barbetragsverwaltung von den Bewohnern erheben dürfen. Kann mir jemand evtl. mit einem Urteil aus der aktuellen Rechtsprechung zu der Frage ob die Barbetragsverwaltung eine Pflichtaufgabe der Pflegeheime ist aushelfen? Ich bedanke mich schon jetzt vielmals. |
07.02.2017, 20:23 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
|
Schau mal hier:
http://www.forum-betreuung.de/forum-...g-pflicht.html http://www.forum-betreuung.de/rechts...onto-heim.html http://www.forum-betreuung.de/rechts...onto-heim.html und die Suchfunktion hilft noch weiter... MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
08.02.2017, 00:01 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
|
Hallo,
Barbetragsverwaltungen sind keine Pflichtaufgaben der Pflegeheime. Schau mal in den Pflegevertrag des Hauses. Wenn dies darin nicht ausdrücklich zugesichert ist, gibt es auch keinen Anspruch darauf. Es gibt auch kein Gesetz, das Heime dazu verpflichtet werden könnten. Die Frage nach Gebühren ist insofern unerheblich. Ich bin deshalb froh, dass das Haus meiner Pflegebedürftigen diese Leistung freiwillig erbringt. |
08.02.2017, 08:07 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
https://www.rechtslupe.de/wirtschaft...ewohner-324761
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
04.04.2017, 19:38 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
|
Zitat:
Im Rahmenvertrag Baden-Württemberg heißt es dazu auch, dass die Bargeldverwaltung eine Zusatzleistung ist, es sei denn, der Bewohner sei nicht geldverständig und habe keinen Betreuer. Ich bin in dieser Sache bis heute nicht weitergekommen, leider. |
|
04.04.2017, 20:02 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
|
Hm ... Und wenn er eine Betreuer hat - wo soll der das Geld hin packen? Zum Glück hatte ich damit bisher kein Problem. Aber genau die Frage würde ich stellen. Viele haben kein Giro mehr, auf mein Girokonto kann ich es nicht packen , bar im Büro liegen lassen ist zu heikel wegen Einbruchsgefahr und nicht versichert - die Haftung übernehme ich nicht (und wie käme der Barbetrag überhaupt praktisch in mein Büro ohne Konto ...) ....
ich wäre auf konstruktive Lösungsvorschläge des Heimes gespannt. |
04.04.2017, 20:23 | #7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
|
Zitat:
Ich Frage mich, ob man diese Angelegenheit nicht mal einen Rechtsanwalt vorlegen könnte (Fachanwalt für Sozialrecht?). |
|
04.04.2017, 20:48 | #8 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
|
Zitat:
__________________
---------------- |
|
05.04.2017, 11:21 | #9 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
|
...und vor allem was ist bei Leuten, die keinen gesetzlichen Betreuer haben und kein Konto bzw. die Möglichkeit, selbst zur Bank zu gehen?
O.K - Das ist natürlich dann auch ein Grund, eine Betreuung einzurichten....... mfg |
05.04.2017, 12:53 | #10 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
schau hier auch nochmal:
Taschengeld-Verwaltung im Pflegeheim | Rechtsdepesche
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
Lesezeichen |
Stichworte |
barbetragsverwaltung, pflegeheime, pflicht |
|
|