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Barbetragsverwaltung durch Pflegeheime Pflichtaufgabe??

Dies ist ein Beitrag zum Thema Barbetragsverwaltung durch Pflegeheime Pflichtaufgabe?? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe immer wieder mit Pflegeheimen Probleme, die die Bargetragsverwaltung von Bewohnern auf den Betreuer abschieben wollen, um selber ...


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Alt 07.02.2017, 19:21   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 07.12.2015
Beiträge: 1
Frage Barbetragsverwaltung durch Pflegeheime Pflichtaufgabe??

Hallo,
ich habe immer wieder mit Pflegeheimen Probleme, die die Bargetragsverwaltung von Bewohnern auf den Betreuer abschieben wollen, um selber Kosten für die Verwaltung zu sparen.
In den einschlägigen Gesetzen habe ich zur Frage, ob die Barbetragsverwaltung Pflichtaufgabe der Pflegeheime ist oder nicht nichts schlüssiges gefunden.
Ich habe nur Gerichtsurteile gefunden, die besagen, dass Pflegeheime keine Gebühren für die Barbetragsverwaltung von den Bewohnern erheben dürfen.
Kann mir jemand evtl. mit einem Urteil aus der aktuellen Rechtsprechung zu der Frage ob die Barbetragsverwaltung eine Pflichtaufgabe der Pflegeheime ist aushelfen?
Ich bedanke mich schon jetzt vielmals.
DannyArcher ist offline  
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Alt 07.02.2017, 20:23   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Schau mal hier:

http://www.forum-betreuung.de/forum-...g-pflicht.html

http://www.forum-betreuung.de/rechts...onto-heim.html

http://www.forum-betreuung.de/rechts...onto-heim.html

und die Suchfunktion hilft noch weiter...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.02.2017, 00:01   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Hallo,

Barbetragsverwaltungen sind keine Pflichtaufgaben der Pflegeheime. Schau mal in den Pflegevertrag des Hauses. Wenn dies darin nicht ausdrücklich zugesichert ist, gibt es auch keinen Anspruch darauf. Es gibt auch kein Gesetz, das Heime dazu verpflichtet werden könnten. Die Frage nach Gebühren ist insofern unerheblich.

Ich bin deshalb froh, dass das Haus meiner Pflegebedürftigen diese Leistung freiwillig erbringt.
Hein Klein ist offline  
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Alt 08.02.2017, 08:07   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Barbetragsverwaltungen sind keine Pflichtaufgaben der Pflegeheime.
Irrtum, siehe hier:

https://www.rechtslupe.de/wirtschaft...ewohner-324761
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.04.2017, 19:38   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich habe mit einem einzigen Heim das Problem, dass die Bargeldverwaltung verweigert wird. Diesbezüglich habe ich das o.g. Urteil dem Heim vorgetragen. Das Heim hat das Urteil nicht akzeptiert, da es sich auf die Eingliederungshilfe behinderter Menschen nach dem SGB XII und nicht auf die vollstationäre Pflege nach SGB XI bezieht.

Im Rahmenvertrag Baden-Württemberg heißt es dazu auch, dass die Bargeldverwaltung eine Zusatzleistung ist, es sei denn, der Bewohner sei nicht geldverständig und habe keinen Betreuer.

Ich bin in dieser Sache bis heute nicht weitergekommen, leider.
MGleiss ist offline  
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Alt 04.04.2017, 20:02   #6
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hm ... Und wenn er eine Betreuer hat - wo soll der das Geld hin packen? Zum Glück hatte ich damit bisher kein Problem. Aber genau die Frage würde ich stellen. Viele haben kein Giro mehr, auf mein Girokonto kann ich es nicht packen , bar im Büro liegen lassen ist zu heikel wegen Einbruchsgefahr und nicht versichert - die Haftung übernehme ich nicht (und wie käme der Barbetrag überhaupt praktisch in mein Büro ohne Konto ...) ....

ich wäre auf konstruktive Lösungsvorschläge des Heimes gespannt.
Boomer ist offline  
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Alt 04.04.2017, 20:23   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Hm ... Und wenn er eine Betreuer hat - wo soll der das Geld hin packen? Zum Glück hatte ich damit bisher kein Problem. Aber genau die Frage würde ich stellen. Viele haben kein Giro mehr, auf mein Girokonto kann ich es nicht packen , bar im Büro liegen lassen ist zu heikel wegen Einbruchsgefahr und nicht versichert - die Haftung übernehme ich nicht (und wie käme der Barbetrag überhaupt praktisch in mein Büro ohne Konto ...) ....

ich wäre auf konstruktive Lösungsvorschläge des Heimes gespannt.
Mein Betreuter hat ja ein Konto. Von dem Konto zahle ich die Heimrechnungen, Friseur, Fußpflege und anderen Kleinigkeiten. Nur kann mein Betreuter nicht mit Geld umgehen. Ich bringe ihn jeden Monat 100 Euro in bar vorbei und kurz danach ist alles weg. Der Betreute braucht Kleinstbeträge die zugeteilt werden müssen (Cafeteria im Heim, Getränkeautomat etc.). Das Heim meint, auch Kleinstbeträge muss der Betreuer regelmäßig zuteilen.

Ich Frage mich, ob man diese Angelegenheit nicht mal einen Rechtsanwalt vorlegen könnte (Fachanwalt für Sozialrecht?).
MGleiss ist offline  
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Alt 04.04.2017, 20:48   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Ich Frage mich, ob man diese Angelegenheit nicht mal einen Rechtsanwalt vorlegen könnte (Fachanwalt für Sozialrecht?).
Das kann man sicherlich, hält uns auf dem laufenden was sich ergibt.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 05.04.2017, 11:21   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Hm ... Und wenn er eine Betreuer hat - wo soll der das Geld hin packen?
...und vor allem was ist bei Leuten, die keinen gesetzlichen Betreuer haben und kein Konto bzw. die Möglichkeit, selbst zur Bank zu gehen?
O.K - Das ist natürlich dann auch ein Grund, eine Betreuung einzurichten.......

mfg
carlos ist offline  
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Alt 05.04.2017, 12:53   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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schau hier auch nochmal:
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michaela mohr ist offline  
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Stichworte
barbetragsverwaltung, pflegeheime, pflicht


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