Dies ist ein Beitrag zum Thema Auskunftspflicht des Psychiaters im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
kurz zum Fall. Ich habe die Betreuung mit den Aufgabenkreisen Arbeitsangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten und Vertretung gegenüber Behörden u.Sozialversicherungsträgern. Mein ...
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08.02.2017, 20:41 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.06.2015
Ort: Bergischen Land
Beiträge: 19
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Auskunftspflicht des Psychiaters
Hallo,
kurz zum Fall. Ich habe die Betreuung mit den Aufgabenkreisen Arbeitsangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten und Vertretung gegenüber Behörden u.Sozialversicherungsträgern. Mein Betreuter hat eine schwere depressive Erkrankung und verminderten IQ. Er hat seine Arbeit selber fristlos gekündigt, hat von der Agentur für Arbeit eine Sperrfrist bekommen und ist innerhalb der Sperrfrist wegen Depressionen ins Krankenhaus gekommen. Zusätzlich zur Agentur f. Arbeit ist er beim Jobcenter gemeldet, da er und seine Lebensgefährtin in einer Bedarfsgemeinschaft leben und dort Ansprüche haben. Alle Leistungen sind ihm im Moment gestrichen worden, da er die Behördengänge nicht leisten kann und seine Pflichten versäumt. Bei den Behörden bin ich im Gespräch und die Sachen am regeln, das ist nicht mein Problem. Meine eigentliche Frage, er hat mich gebeten mit zu seinem Psychiater zu kommen. Habe ich gemacht, damit ich die Krankmeldungen zukünftig direkt vom Arzt erhalte um den Ämtern die Bescheinigung auch zeitnah einreichen zu können. Habe dem Arzt vorab meine Urkunde zugefaxt und ihn in meinem Schreiben gebeten mich zukünftig zu informieren. Bei unserem Besuch beim Psychiater hat der Arzt mich erstmal sauber zusammen gefaltet, so nach dem Motto -> Sie bekommen von mir auch mit Einwilligung des Betreuten zukünftig keine Auskünfte und auch keine Krankmeldungen, scheinbar machen sie ihren Job noch nicht lange. Frage: Kann ich darauf bestehen das auch mir per Fax eine Kopie der Krankmeldung zugeht ? Danke schon mal vorab für die Info´s
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Grüße aus dem Oberbergischen Geli Humor ist der Knopf der verhindert, das uns der Kragen platzt |
09.02.2017, 00:21 | #2 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo!
Wie sah denn dein Schreiben an den Psych konkret aus bzw. was für Vorstellung hattest du bezg. künftiger Auskünfte? Wenn diese reine "initiativ"-Auskünfte nach jedem Patientenbesuch vorsahen, fände ich die Reaktion des Psychiaters nachvollziehbar. Meines Erachtens ist er da in keiner "Bring-Schuld", sondern du vielmehr in einer "Hol-Schuld". Als Betreute, die das Betreuungsgesetz diesbezüglich aber NICHT kennt, lasse ich mich gerne von deinen Kollegen hier aufklären :-) Hast du ihn gefragt, in welcher Form er denn gedenkt, mit einem Berufsbetreuer bei Gesundheitssorge, zusammen zu arbeiten? Gruss, MurphysLaw, die von ihrer Betreuerin zu allen Psychiaterterminen begleitet wird (etwa alle 6 Wochen) so dass sich beide Seite da intensiv austauschen können :-) Allerdings ist mein Psych auch an einer harmonischen und effizienten Zusammenarbeit interessiert. (und er hasst alle schriftlichen Arbeiten ;-) |
09.02.2017, 06:11 | #3 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Was sagt dein Betreuter dazu der ja wollte dass du mitkommst? Zitat:
Einen Psychiater der jede Zusammenarbeit verweigert, auch gegen die Wünsche seines Patienten, kann man wahrscheinlich nur auswechseln.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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09.02.2017, 23:12 | #4 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Zitat:
Wenn der Betreute den Arzt (egal ob Psychiater oder Proktologe) Dir gegenüber von der Schweigepflicht entbindet, dann ist er verpflichtet, Dir Informationen zu geben. Da reicht üblicherweise sogar schon der einfache Aufgabenkreis Gesundheit aus. (Die Schweigepflichtentbindung ist da nur das Sahnehäubchen oben drauf.) Bis hier hin ist es eine Holschuld des Betreuers. Sofern der Betreute nicht mehr einwilligungsfähig ist, MUSS der Arzt Dich über die Krankheiten und die angedachten Behandlungen nebst Kosten und Risiken informieren, weil Du derjenige bist, der dann die Einwilligung zu unterschreiben hat. Hier beginnt die Bringschuld des Arztes. Will der Arzt trotz alledem nicht mit dem Betreuer kooperieren, isgt nicht nur ein Wechsel, sondern auch eine Information an die kassenärztliche Vereinigung angezeigt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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10.02.2017, 22:51 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.06.2015
Ort: Bergischen Land
Beiträge: 19
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Danke für eure Antworten. Habe nicht geschafft vorher zu antworten. Da ich erstmal drüber geschlafen habe und dann noch mit Kollegen gesprochen habe die schon erfahrener sind als ich. Habe mich wieder abgeregt. Unverschämt und frech und ein extrem sicheres Auftreten hattestiert sie ja. Habe echt erst kurz gedacht es könnte sein das sie recht hat.
Ich denke auswechseln ist das beste, aber ich werde meinen Betreuten entscheiden lassen . Er muss mit ihr ja klar kommen , die Au bekomme ich auch von ihm .Werde aber das Amtsgericht anschreiben und informieren. Tschüüss
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