Dies ist ein Beitrag zum Thema Zutritt zum Haus im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin noch recht neu dabei und habe daher ein paar Anfängerfragen.
Ich habe eine Klientin die vom KH ...
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10.02.2017, 10:38 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 01.11.2016
Beiträge: 14
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Zutritt zum Haus
Hallo,
ich bin noch recht neu dabei und habe daher ein paar Anfängerfragen. Ich habe eine Klientin die vom KH jetzt in die Kurzzeitpflege kommt. Sie war ein paar Wochen im KH. Zu meinen Angelegenheiten gehören auch die Wohnungsangelenheiten. Die alte Dame möchte mir nicht den Schlüssel für ihr Haus geben. Nachbarn die sich um das Haus kümmern etc. gibt es nicht. Welche Möglichkeiten habe ich nun mich um das Haus zu kümmern. Ich würde gerne nach dem Rechten sehen, läuft die Heizung, alles Einbruchsicher etc. Welche Möglichkeiten habe ich? Vielen Dank |
10.02.2017, 15:05 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Frage doch mal die Betreute, ob sie Verwandte oder Freunde hat, die Du bzw. sie bitten kann, mal nach dem Rechten zu sehen. Wenn nicht, dann frage sie, wie sie denn selber sicherstellen will, das in der Wohnung alles ok ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
10.02.2017, 15:11 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 01.11.2016
Beiträge: 14
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Hallo Imre,
Danke für die Antwort. Ist bereits erfolgt. Mit den Nachbarn ist das Verhältnis zerstört. Da hat sie alle Schlüssel eingesammelt. Die Klientin selbst sieht da kein Problem. |
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