Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergang in andere Hilfe nach KH im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
und gleich noch eine Anfängerfrage von mir.
Eine Klientin ist vom KH in die Kurzzeitpflege gekommen. Bisher hat sie noch ...
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10.02.2017, 09:43 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 01.11.2016
Beiträge: 14
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Übergang in andere Hilfe nach KH
und gleich noch eine Anfängerfrage von mir.
Eine Klientin ist vom KH in die Kurzzeitpflege gekommen. Bisher hat sie noch keinen Pflegegrad. Vom KH wurde aber eine Schnelleinstufung beantragt. (wird mit ein wenig Glück PG 2) bisher gab es noch keine Pflegeleistungen. Die Entlassung war schon angleihert als ich zum Betreuer bestellt wurde. Wie sieht es nun mit den Kosten für die Kurzzeitpflege aus? Aus eigenen Mitteln kann die Klientin dies nicht leisen. Die Kurzzeitpflege möchte nun, dass ich den Vertrag unterschreibe. Ich habe mit der KK gesprochen, diese meint alles kein Problem. Es erfolgt entweder ein Pflegegrad wenn dieser nicht kommt prüfen sie von amtswegen ob Kurzzeitpflege ohne Pfleggrad möglich ist. Ist dies üblich? Entlassung in neue Hilfeform und die ganzen Bescheide etc. folgen erst danach, ob und wie das ganze finanziert wird. Mit allen Sozialdienst, KK etc. mit denen ich gesprochen habe, sagten dies ist das normale Vorgehen. Ich habe nun ein wenig Sorgen auf den Kosten am Ende sitzen zu bleiben. Viele Grüße und Danke |
10.02.2017, 14:01 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Du kannst Hilfe zur Pflege beim Sozialamt des Landkreises beantragen, wenn die Betreute kein Geld hat. Am besten erst mal sofort und formlos. Bei der Gelegenheit gleich um die Zusendung der notwendigen Formulare bitten. Die Formulare und weiteren Unterlagen können dann nachgereicht werden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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