Dies ist ein Beitrag zum Thema Lebensversicherung soll auf gerichtliche Anordnung gepfändet werden?? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe hier im Forum schon eine ähnliche Frage gesehen. Doch der Thread ist uralt. Auf gerichtliche Anordnung soll ...
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12.02.2017, 07:48 | #1 |
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Registriert seit: 26.11.2013
Beiträge: 24
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Lebensversicherung soll auf gerichtliche Anordnung gepfändet werden??
Hallo,
ich habe hier im Forum schon eine ähnliche Frage gesehen. Doch der Thread ist uralt. Auf gerichtliche Anordnung soll die Lebensversicherung gepfändet werden. Was muss ich hier beachten?? |
12.02.2017, 08:39 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Mit so wenigen Infos zur Sachlage kann keine Antwort gegegeben werden.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
12.02.2017, 23:44 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Um etwas schreiben zu können, wäre es schon wichtig, dass man mehr weiß.
Bist du auf der Seite des Gläubigers oder des Schuldners Betreuerin? Liegt bereits ein Schuldtitel vor, hat dieser eine Klausel und ist zugestellt? Besteht bei der Versicherung ein Guthaben und kennst du den Versicherer (falls du Gläubigervertreter bist)? Dies sind Fragen, die auf die Antwort grundlegenden Einfluss haben.
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26.03.2017, 08:09 | #4 | |
Gesperrt
Registriert seit: 26.11.2013
Beiträge: 24
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Zitat:
ich bin nicht die Partei der Gläubiger. Ich betreue den Schuldner. Einen Titel gibt es noch nicht, doch die Verhandlung ist bald. Eine Klausel ist nicht vorhanden. Bei der Versicherung besteht ein sehr großes Vermögen...ja. Ja ich kenne den Versicherer, da ich Einsicht in die Unterlagen erhalten habe. |
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27.03.2017, 12:21 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Bevor es keinen Titel gibt, kann überhaupt nicht vollstreckt werden. Da die Verhandlung über den Anspruch erst noch kommen soll, brennt dahingehend vorerst noch nichts an.
Zum zweiten muss die Klausel erteilt werden und alles zugestellt sein. Auch davor geht nichts. Abschließend muss der Gläubiger die Versicherung und alle genauen Daten wissen, sonst läuft da nichts. Der Vorteil ist, dass der Schuldner nicht verpflichtet ist, dem Gläubiger derartige Informationen zu geben. So lange der Schuldner nicht weiß, wo es wie viel zu holen gibt, macht für ihn auch keine Vollstreckung Sinn. Andererseits gebe ich zu bedenken, dass wir derzeit ein absolutes Zinstief haben. Da sind die Erträge in den Lebensversicherungen auch nicht besonders hoch. Dagegen liegen die Verzugszinsen bei 5% über Basiszins, was natürlich einen effektiven Jahreszins von mehr als 4% ausmacht. Wenn dein Betreuter also mit der Versicherung die Schulden decken kann, dann sollte man das Tun, auch ohne dass es zur Vollstreckung kommt. Hierdurch entstehen noch einmal ca. 100 € Kosten, die man sich dann auch sparen könnte.
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