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Lebensversicherung soll auf gerichtliche Anordnung gepfändet werden??

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Hallo, ich habe hier im Forum schon eine ähnliche Frage gesehen. Doch der Thread ist uralt. Auf gerichtliche Anordnung soll ...


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Alt 12.02.2017, 07:48   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.11.2013
Beiträge: 24
Standard Lebensversicherung soll auf gerichtliche Anordnung gepfändet werden??

Hallo,

ich habe hier im Forum schon eine ähnliche Frage gesehen. Doch der Thread ist uralt. Auf gerichtliche Anordnung soll die Lebensversicherung gepfändet werden. Was muss ich hier beachten??
Rabera ist offline  
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Alt 12.02.2017, 08:39   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Mit so wenigen Infos zur Sachlage kann keine Antwort gegegeben werden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.02.2017, 23:44   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Um etwas schreiben zu können, wäre es schon wichtig, dass man mehr weiß.

Bist du auf der Seite des Gläubigers oder des Schuldners Betreuerin?
Liegt bereits ein Schuldtitel vor, hat dieser eine Klausel und ist zugestellt?
Besteht bei der Versicherung ein Guthaben und kennst du den Versicherer (falls du Gläubigervertreter bist)?

Dies sind Fragen, die auf die Antwort grundlegenden Einfluss haben.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 26.03.2017, 08:09   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.11.2013
Beiträge: 24
Standard

Zitat:
Zitat von Betreuerwichtel Beitrag anzeigen
Um etwas schreiben zu können, wäre es schon wichtig, dass man mehr weiß.

Bist du auf der Seite des Gläubigers oder des Schuldners Betreuerin?
Liegt bereits ein Schuldtitel vor, hat dieser eine Klausel und ist zugestellt?
Besteht bei der Versicherung ein Guthaben und kennst du den Versicherer (falls du Gläubigervertreter bist)?

Dies sind Fragen, die auf die Antwort grundlegenden Einfluss haben.
Hallo,

ich bin nicht die Partei der Gläubiger. Ich betreue den Schuldner. Einen Titel gibt es noch nicht, doch die Verhandlung ist bald. Eine Klausel ist nicht vorhanden. Bei der Versicherung besteht ein sehr großes Vermögen...ja. Ja ich kenne den Versicherer, da ich Einsicht in die Unterlagen erhalten habe.
Rabera ist offline  
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Alt 27.03.2017, 12:21   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Bevor es keinen Titel gibt, kann überhaupt nicht vollstreckt werden. Da die Verhandlung über den Anspruch erst noch kommen soll, brennt dahingehend vorerst noch nichts an.

Zum zweiten muss die Klausel erteilt werden und alles zugestellt sein. Auch davor geht nichts.

Abschließend muss der Gläubiger die Versicherung und alle genauen Daten wissen, sonst läuft da nichts. Der Vorteil ist, dass der Schuldner nicht verpflichtet ist, dem Gläubiger derartige Informationen zu geben. So lange der Schuldner nicht weiß, wo es wie viel zu holen gibt, macht für ihn auch keine Vollstreckung Sinn.

Andererseits gebe ich zu bedenken, dass wir derzeit ein absolutes Zinstief haben. Da sind die Erträge in den Lebensversicherungen auch nicht besonders hoch. Dagegen liegen die Verzugszinsen bei 5% über Basiszins, was natürlich einen effektiven Jahreszins von mehr als 4% ausmacht. Wenn dein Betreuter also mit der Versicherung die Schulden decken kann, dann sollte man das Tun, auch ohne dass es zur Vollstreckung kommt. Hierdurch entstehen noch einmal ca. 100 € Kosten, die man sich dann auch sparen könnte.
__________________
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Betreuerwichtel ist offline  
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