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Vermögenssorge - Betreute mit Kind

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge - Betreute mit Kind im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, meine B. (kognitive Beeinträchtigung + schwereSehbehinderung, kann nicht lesen) lebt mit ihrem LG (der nicht betreut ist) und der ...


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Alt 15.02.2017, 22:05   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard Vermögenssorge - Betreute mit Kind

Hallo,

meine B. (kognitive Beeinträchtigung + schwereSehbehinderung, kann nicht lesen) lebt mit ihrem LG (der nicht betreut ist) und der gemeinsamen sieben-jährigen Tochter in einem Haushalt.

Bislang konnte sie mit ihrem Geld einigermaßen haushalten. Sie gibt aber ihrem LG die EC-Karte für Barabhebungen und der LG macht auch Interneteinkäufe über ihre Kontoverbindung. Ihr ist oft nicht erinnerlich, ob sie den Einkäufen und Abhebungen zugestimmt hat. Das Konto ist nun häufig "abgeräumt".

Der LG hat psychische und vermutlich auch Drogenprobleme, hat scheinbar kein Konto mehr, sein ALG2 wurde mehrfach gekürzt, er hat haufenweise Inkassogeschichten, nimmt keine Hilfe an, neigt zum Lügen. Inzwischen betreue ich dadurch fast drei Personen.

Ich werde einen Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge beantragen - und dann wöchentliche Barauszahlungen organisieren.

Bei meiner Planung habe ich noch keine Lösung für die finanziellen Angelegenheiten der Tochter gefunden:
Meine B. bekommt das Kindergeld und auch die Sozialhilfe für die Tochter auf ihr Konto. Ich möchte ungern die finanziellen Angelegenheiten für die Tochter mit erledigen. Auch weiß ich nicht, welche Rechnungen für sie zu bezahlen sind und kann nicht überblicken, welche sonstigen Verträge die Eltern für die Tochter vereinbaren (z.B. Sportverein, Kinderbetreuung etc.)

Auf dieses Problem habe ich die Jugendhilfe (die seit langem im Boot ist) bereits mehrfach hingewiesen. Dort grübelt man noch nach einer Lösung. - Ich grüble ebenfalls.

Fakt ist: beide Eltern können die finanzielle Sorge für sich selbst und ihre Tochter nicht ausführen. Habt Ihr eine Idee wie ich die Jugendhilfe zu einem schnellen Handeln bringen kann?

LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 16.02.2017, 05:04   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Habt Ihr eine Idee wie ich die Jugendhilfe zu einem schnellen Handeln bringen kann?
Die Jugendhilfe wird dich da nicht weiterbringen denn sie haben auf keinen Fall Vollmacht über das Konto.
Das zahlen vom Beitrag fürSportverein usw. bleibt an dir hängen wenn du die Kontobewegungen steuerst.
Man kann ja auch nicht z.B. die Essensgeldanteile der Tochter aus dem gemeinsamen Haushalt rausrechnen und den der Tochter würde dann ein anderer überweisen. Das macht keinen Sinn.
Die Jugendhilfe sollte aber wissen und rauskriegen können welche Zusatzeinrichtungen die Tochter besucht und dir dazu eine Liste geben können welche Beiträge jeweils anfallen und gezahlt werden müssen.

Zitat:
Ich möchte ungern die finanziellen Angelegenheiten für die Tochter mit erledigen.
Das wirst du müssen.

Zitat:
beide Eltern können die finanzielle Sorge für sich selbst und ihre Tochter nicht ausführen.
Hm, der Vater ist nicht betreut. Hat er ein eigenes Konto, zahlt er dazu oder extra/einzeln?

Zitat:
Ich werde einen Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge beantragen
Ob du den bei der Sachlage bekommen kannst steht in den Sternen. Du sagst nichts von Schulden oder existenzgefährdendem Verhalten. Du sagst lediglich, das Konto ist am Monatsende leer. Dafür gibt es keinen EiWi.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.02.2017, 19:00   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

einen EiWi gibt es schon, wenn das Konto am Monatsende leer ist und noch weitere Forderungen bestehen, die nicht beglichen werden können, weil das Konto im Guthaben geführt und deshalb rückgebucht wird. Versuchen kann man den Antrag schon, wenn weitere Forderungen bekannt sind.
Die Suchtgeschichte des Lebensgefährten ist durchaus auch ein Argument, weil die Betreute bzw. deren Vermögen dann besonderen Schutz benötigt.

Ansonsten ist es blöderweise so, dass man bei einer betreuten und alleinerziehenden Mutter sogar eine ganze Großfamilie an der Backe haben kann. Wenn man das Aufdröseln will muss man schon der Mutter das Sorgerecht absprechen und Vormünder für die Kinder (bzw. das Kind) beantragen. Soll hängt den Haussegen aber total schief und sollte nur als ultima ratio laufen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.02.2017, 23:38   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Hm, der Vater ist nicht betreut. Hat er ein eigenes Konto, zahlt er dazu oder extra/einzeln?
Dem Vater wurde das Konto angeblich gekündigt. Sein ALG2 lässt er sich jetzt aufs Konto seiner Eltern auszahlen. Welchen Beitrag er zur Haushaltsführung dazugibt, ist nicht ermittelbar. Vom Konto meiner Betreuten gehen die gemeinsamen Stromkosten, Versicherungen und Telefon ab.

Zitat:
Die Jugendhilfe sollte aber wissen und rauskriegen können welche Zusatzeinrichtungen die Tochter besucht und dir dazu eine Liste geben können welche Beiträge jeweils anfallen und gezahlt werden müssen.
Vieles davon ist sicher rauszukriegen ... aber wenn die Eltern z.B. ein Kinderferienlager für die Tochter buchen oder sonstwas bestellen, landet die Rechnung nicht bei mir. Eine vorausschauende Geldeinteilung ist da schwierig.

Ganz aktuell: Die minderjährige Tochter hat ein Kundenkonto bei Amazon - hat vermutlich der Vater für sie eingerichet. Darüber bestellt er irgendwelche Sachen übers Girokonto meiner B., welche sich nicht mehr erinnern kann, was das war und ob sie zugestimmt hat. Ich habe heute versucht, bei Amazon die Rechnungen dafür anzufordern und wurde abgewiesen: Ich sei nicht die Vertreterin der Tochter, der das Kundenkonto gehört. Die Einzugsermächtigung für das Konto meiner B. konnte ich zwar widerrufen, aber was die Tochter bestellt hat, dürfen nur ihre Eltern wissen.

Zitat:
wenn das Konto am Monatsende leer ist
Nur nochmal zur Klarstellung das Konto ist Mitte des Monats leer. Ob der LG noch Geld hat, um den täglichen Bedarf der Familie zu decken, ist nicht rauszukriegen.

Vielen Dank für eure Antworten! LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 17.02.2017, 00:21   #5
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Leben denn deine Betreute und die gemeinsame Tochter auch von ALG2?
Es wäre seltsam (zumindest nach meinem Kenntnisstand), weil sie doch beim Amt als EINE Bedarfsgemeinschaft eingestuft würden und dort normalerweile KEINE Trennung bei der Auszahlung der Leistung vorgenommen wird.

Käme für dich eine Betreuungserweiterung um den LG infrage?

Wenn bereits Mitte des Monats Ebbe herrscht und elementare Dinge nicht mehr ausreichend finanziert werden können, ist auch imho ein Einwilligungsvorbehalt mit anschliessender Geldeinteilung sinnvoll. Du redest ja sicherlich nicht von einem einmaligen "Engpass" ....

Gruss,
MurphysLaw
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Alt 17.02.2017, 06:15   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

@Annegret, das liest sich jetzt natürlich anders und damit ist der EiWi sicher nahe gerückt.
Wobei Murphys Frage auch ihre Berechtigung hat. Andererseits kannst du froh sein, dass es so ist, sonst hättest du auch noch das Geld des LG zur Verwaltung an der Backe.

Mirr fällt hinsichtlich der Tocher wirklich nichts anderes ein wie das, was ich geschildert habe und möglichst enge Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe.

Hinsichtlich deines Problems
Zitat:
Meine B. bekommt das Kindergeld und auch die Sozialhilfe für die Tochter auf ihr Konto. Ich möchte ungern die finanziellen Angelegenheiten für die Tochter mit erledigen. Auch weiß ich nicht, welche Rechnungen für sie zu bezahlen sind und kann nicht überblicken, welche sonstigen Verträge die Eltern für die Tochter vereinbaren (z.B. Sportverein, Kinderbetreuung etc.)
kann ich mich auch nur nochmal wiederholen. Eine Trennung der Gelder für Mutter und Tochter ist nicht möglich und vor allem auch nicht sinnvoll. Wenn der EiWi durch ist kannst du nur versuchen der Mutter einzuimpfen wie wichtig Planungen im Voraus sind.
Mit EiWi mehr denn je.
Du sagtest ja auch eingangs sie käme eigentlich mit dem Geld gut zurecht- abgesehen von den Problemen die der LG verursacht.

Zitat:
Habt Ihr eine Idee wie ich die Jugendhilfe zu einem schnellen Handeln bringen kann?
Was meinst du damit? Welches Handeln schwebt dir vor?
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.02.2017, 14:48   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Leben denn deine Betreute und die gemeinsame Tochter auch von ALG2?
Es wäre seltsam (zumindest nach meinem Kenntnisstand), weil sie doch beim Amt als EINE Bedarfsgemeinschaft eingestuft würden und dort normalerweile KEINE Trennung bei der Auszahlung der Leistung vorgenommen wird.
Meine Betreute bekommt Grundsicherung auf ihr eigenes Konto.
Vater und Tochter laufen im SGB II. Die Leistungen für die Tochter werden nun aber auf das Konto meiner B. bezahlt, da der Vater kein eigenes Konto mehr hat. Aber die gemeinsamen Kosten (Strom, Telefon, Versicherungen) werden vom Konto der B. abgebucht. Grundsätzlich sehe ich darin kein Problem, da die Familie ja gemeinsam aus einem Topf wirtschaftet.
Zitat:
Käme für dich eine Betreuungserweiterung um den LG infrage?
Wegen zu befürchtender Interessenkonflikte würde ich das nur ungern machen.
Der LG lügt meine B. oft an. Z.B. dass das Jugendamt ihn zwinge, sich von ihr zu trennen und er mit der Tochter ausziehen müsse.

Gestern hat er tränenreich zugegeben, dass er Abhebungen vom Konto meiner B. gemacht hat. Sie gibt ihm die EC-Karte immer gutgläubig.

Es ist seit beinahe einem Jahr der selbe Affentanz. Er lässt sich nicht helfen und lügt. Wenn die Lüge auffliegt, regt er sich furchtbar auf, dass der Helferkreis meiner B. kein Recht hätte, Informationen auszutauschen. Dann bricht er zusammen, weint und will Hilfe annehmen. Lügt, dann wieder, dass er jetzt Hilfe hat (z.B. angeblich bei er Schuldnerberatung war oder therapeutisch wegen bereits längst überwundener Sucht angebunden ist ...) Einen Termin bei der Betreuungsstelle hätte er angeblich nächste Woche. Ich habe noch nicht überprüfen können, ob das zutrifft.

Zitat:
Wenn bereits Mitte des Monats Ebbe herrscht und elementare Dinge nicht mehr ausreichend finanziert werden können, ist auch imho ein Einwilligungsvorbehalt mit anschliessender Geldeinteilung sinnvoll. Du redest ja sicherlich nicht von einem einmaligen "Engpass" ...
Zitat:
Du sagtest ja auch eingangs sie käme eigentlich mit dem Geld gut zurecht- abgesehen von den Problemen die der LG verursacht.
Bislang konnte ich die Probleme mit Rücklastschriften und nicht bezahlten Rechnungen immer wieder geradebiegen. Deshalb sagte ich, sie kommt "einigermaßen" zurecht. Das Zurechtkommen war auch deshalb möglich, weil ich sie bislang mehr als drei Mal in der Woche wortreich erinnere, das Konto nicht leerzuräumen, weil noch der Strom etc. bezahlt werden muss.
Mein Betreuungsziel war, die B. in ihrer Selbständigkeit im Umgang mit Geld zu fördern. Ich habe der Familie einen Haushaltsplan gemacht und der B. immer wieder alle Posten erklärt und sie motiviert mitzudenken. Sie kann sich nicht merken, wie viel sie schon ausgegeben hat und auch meine Belehrungen, dass sie ihre EC-Karte nicht aus der Hand geben soll, blieben ja erfolglos.

Es fällt ihr schwer, finanzielle Angelegenheiten zu verstehen. Ich wollte für sie Assistenz für die Teilhabe am Leben beantragen. Sie wollte das aber nur, wenn sie sich mit diesem Geld ihre Fingernägel machen lassen kann.

Zitat:
Was meinst du damit? Welches Handeln schwebt dir vor?
Eine Vormundschaft für die Tochter!
Die elterliche Sorge ist ein höchstpersönliches Recht und kann nicht vom Betreuer der Eltern ausgeübt werden. Bei geschäftsunfähigen Eltern muss ein Vormund bestellt werden. Falls der LG geschäftsfähig hat er die Rechte und Pflichten der Sorge.
Die Behördenangelegenheiten (Anträge stellen etc) können die Betreuer für die Tochter erledigen, weil beim Amt ja nur der Bedarf angezeigt wird. Aber finanzielle Entscheidungen für die Tochter kann ein Betreuer nicht treffen - und damit auch nicht sicherstellen, ob die Tochter finanziell ausreichend versorgt ist.

Mit der Jugendhilfe arbeite ich bereits sehr eng zusammen. Ich befürchte, dass ohne Vormund die finanziellen Angelegenheiten für die Tochter nicht optimal zu regeln sind. Aktuell z.B. Essengeld für den Schulhort: Der LG hat nun wieder geschwindelt, dass das Geld schon längst bezahlt ist. Oder Kopiergeld für die Schule. Bis der Schlamassel aufgeklärt ist, hat sich das Problem schon vergrößert, obwohl ich ohnehin schon immer als Sofort-Feuerwehr springe.

herzlichen Dank euch und LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 17.02.2017, 15:11   #8
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 432
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Hallo Annegret,

ich sage hier ganz klar:
Anregen einer Betreuung für den Lebensgefährten. Aus Gründen des Interessenskonflikts aber nicht selbst übernehmen.

Für die Tochter eine Vormundschaft durch das Jugendamt anregen. Die Vermögenssorge ist ein Teil der elterlichen Sorge, die einem Vormund zur Wahrung der Interessen des Kindes übertragen werden kann.

Dann könnte jeder Betreuer im Boot ein Konto für seinen Betreuten eröffnen, auf dem seine Leistungen abgezweigt werden.

Viele Grüße,
bt-nrw2010
bt-nrw2010 ist offline  
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Alt 17.02.2017, 15:40   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Annegret

Deine Betreute ist nicht die hellste und Erinnerungslücken hat sie auch. Ihr Lebensgefährte hat ein massives Suchtproblem und trixt alle aus, damit er weiter breit sein kann.
In der Situation als Betreuerin mit Wattebäuschchen zu werfen ist genau das Falscheste, was Du tun kannst. Du unterstützt nur die Sucht des LG und den Notstand für Mutter und Kind.

Die Empfehlungen bzgl. einer Betreueranregung für den LG und der Vormundschaft für das Kind und dann eng mit dem Vormund und anderen Betreuer zusammenarbeiten ist deutlich angezeigt.

ich weiß nicht, wie die Vormünder in Deiner Gegend drauf sind. In meinem Revier würde ich dem Gericht bei der Beantragung deutlich mitteilen, dass kein Amtsvormund ausgewählt werden soll, der womöglich noch im Jugendamt angestellt ist, weil mit Sicherheit intressenkonflikte bzgl. diverser Anträge entstehen werden. So ist zumindest die Erfahrungen mit dem hiesigen JA-Vormündern.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.02.2017, 17:13   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
In der Situation als Betreuerin mit Wattebäuschchen zu werfen ist genau das Falscheste, was Du tun kannst.
Mit der Kuschelpädagogik habe ich wenig helfen können. Das sehe ich nun klar als Fehler.

Sogar die Tochter hat gelernt, dass sie lügen muss. Wenn der Papa lügt, er würde ihr jeden Morgen ein Schulbrot machen, dann bestätigt sie das, damit die Jugendhilfe nicht mit ihm schimpft.

Ob der LG ein Suchtproblem hat, weiß keiner genau. Aber alle vermuten es. Vor zwei Jahren war er in der Klinik - laut seiner Auskunft wegen Tabletten. Neulich hatte er scheinbar einen kleinen Schlaganfall und auch epileptische Anfälle, aber das sind alles ungeprüfte Geschichten.
Annegret ist offline  
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