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Betreuer für Mutter vom Altenheim beantragt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer für Mutter vom Altenheim beantragt im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Mutter ist auf eigenen Wunsch seit 4 Jahren im Heim und ich kümmere mich um alles organisatorische. Weil jetzt ...


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Alt 16.02.2017, 21:04   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 15.02.2017
Beiträge: 2
Frage Betreuer für Mutter vom Altenheim beantragt

Meine Mutter ist auf eigenen Wunsch seit 4 Jahren im Heim und ich kümmere mich um alles organisatorische. Weil jetzt monatelang die Heimrechnung nicht bezahlt wurde, weil meine Mutter diese immer selbst überwiesen hat und ich nicht wusste, daß sie das nicht mehr erledigt, hat das Heim jetzt eine gerichtliche Betreuung beantragt, mit einem Attest vom Arzt ich wäre unzuverlässig. Das Gericht hat das dann auch genehmigt, weil meine Mutter auch gesagt hat, ja ein Betreuer wäre schön. Sie versteht aber garnicht das Ausmass, daß ich also garnichts mehr erledigen darf, obwohl ich immer mein Bestes gegeben habe. Wenn ich nun Einspruch einlege, hat das überhaupt Zweck?
Gerlinde36 ist offline  
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Alt 17.02.2017, 06:37   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Weil jetzt monatelang die Heimrechnung nicht bezahlt wurde, weil meine Mutter diese immer selbst überwiesen hat und ich nicht wusste, daß sie das nicht mehr erledigt,
Hat dich nie einer auf die fehlenden Heimkosten angesprochen wenn du doch bisher alles organisatorische erledigt hast?

Zitat:
mit einem Attest vom Arzt ich wäre unzuverlässig.
Kennt der Arzt dich?

Zitat:
Das Gericht hat das dann auch genehmigt
Dazu muss es einen bericht der Sozialbehörde mit Gespräch gebeben haben, ebenso eine Anhörung vom Gericht.
Hast du von all dem nichts mitbekommen?

Vielleicht setzt du dich jetzt mal mit der Betreuungsbehörde in Verbindung und schilderst dort dein Anliegen und lässt dich beraten.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.02.2017, 08:14   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 15.02.2017
Beiträge: 2
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Nein, der Arzt kennt mich nicht. ICh habe mit ihm jetzt mal ein Gespräch geführt und von deren Seite gab es lediglich Probleme, weil die Krankenkassenkarte bei den Visiten im Heim schonmal unauffindbar waren. ICh habe im vergangenen Jahr mindestens 3 neue bei der KAsse besorgt, sie werden im Schrank im Foyer des Heims hinterlegt. Weil es da immer wieder Probleme gibt, habe ich sogar mal persönlich das Personal aufgefordert, zuschauen, ob die Karte da auch liegt. Meine 90jährige Mutter hat sie natürlich auch mal in der Handtasche, weis es aber garnicht und behauptet sie hat sie nicht. Man teilt mir das seitens des Heim aber erst mit wenn der Arzt sich beschwert und dann dauert es etwas bis die neue Karte kommt. Das wird nun mir als unzuverlässiges Verhalten vorgeworfen. UNd die Rechnungen im Heim, die sich angesammelt haben, wurden mir auch erst nach 5 Monaten mitgeteilt. Erst angeblich per Telefon, aber da sei ich ja nicht erreichbar gewesen. Nein, es sollte bekannt sein, daß ich berufstätig bin. AUsserdem werden im Normalfall bereits nach 14 Tagen bei anderen Unternehmen direkt Mahnungen verschickt. Ich denke es war dort Holland in Not weil die Buchhaltung die Rückstände erst nach 5 MOnaten bemerkt hat. AUch das soll jetzt an meiner Unzuverlässigkeit liegen.
Gerlinde36 ist offline  
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Alt 17.02.2017, 15:45   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Gerlinde

Schildere diese Dinge am besten mündlich und schriftlich in objektiver Form der Betreuungsstelle und frage nach, wie weit das Betreuungsverfahren fortgeschritten ist. Sofern Du Verfahrensbeteiligte bist, kannst Du im Fall, dass ein anderer als Betreuer eingesetzt wurde, Rechtsmittel einlegen und um Prüfung bitten, ob Du nicht doch zur Betreuerin bestellt werden kannst.

Wenn das auch der Wunsch Deiner Mutter ist, wäre es sehr hilfreich.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.02.2017, 17:11   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Da schon ein Betreuer/in bestellt ist, solltest du gegen die Bestellung Beschwerde bei dem zuständigen Betreuungsgericht einlegen.

Die rechtliche Grundlage für deine Beschwerde könnte § 274 FamFG darstellen. Wenn du rechtlich jedoch unerfahren bist, solltest du die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen, der schon einmal etwas mit dem Betreuungsrecht zu tun hatte.

Vielleicht findest du einen RA der selbst auch beruflich Betreuungen führt - die Anwaltskammer hilft dir bei deiner Suche sicherlich gerne weiter.
Schnieder ist offline  
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