Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung Mietvertrag + bestehende Untervermietung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
mein Betreute musste von seiner Mietwohnung ins Pflegeheim umziehen. Genehmigung zur Kündigung des Mietvertrages liegt vor. Der Betreute ...
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17.02.2017, 01:13 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Kündigung Mietvertrag + bestehende Untervermietung
Hallo Zusammen,
mein Betreute musste von seiner Mietwohnung ins Pflegeheim umziehen. Genehmigung zur Kündigung des Mietvertrages liegt vor. Der Betreute hat allerdings ein Untermietvertrag mit einer anderen Person geschlossen. Diese Person möchte den Mietvertrag übernehmen, was die Vermieterin ablehnt. Die Untervermietung sei auch der Vermieterin nicht bekannt. Der Untermieter will die Wohnung nicht verlassen und besteht darauf, dass Mietverhältnis zu übernehmen. Die Wohnung kann ich nicht auflösen, da der Untermieter meint, es gehöre alles ihm. Eine weitere Klärung mit dem Untermieter ist nicht möglich, da dieser eine Haftstrafe von 30 Tagen absitzt. Der Untermieter hat seine Mietzahlung mindestens zwei Monate hintereinander nicht gezahlt. Ich habe daher die fristlose Kündigung des Untermietverhältnisses ausgesprochen (§ 543 BGB, schriftlich per Einschreiben). Der Untermieter meint, das könne ich nicht machen. Des Weiteren habe ich das Untermietverhältnis aus wichtigen Grund gekündigt (§ 546 II BGB). Die Vermieterin kann mir dabei nicht behilflich sein. Sie erwartet die Wohnungsübergabe, geräumt und besenrein, zum letzten Tag des Mietverhältnisses. Der Betreute selbst, kann keine Auskunft/Informationen mehr geben. Nun stellt sich für mich die Frage, wie weitermachen. Abwarten? Oder gleich zum Anwalt - Beratungshilfe - Räumungsklage? Wie ist eure Meinung oder Erfahrung? Danke Maren |
17.02.2017, 06:31 | #2 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sind es tatsächlich alles seine Sachen? Das ist kaum vorstellbar wenn doch der Betreute der eigentliche Mieter ist. Nach allem was du schreibst und keinem gültigen Mietvertrag könntest du dem sog. Untermieter jetzt die Rückkehr in die Wohnung versagen/untersagen. Auch darüber würde ich den Sozialdienst der JVA informieren denn damit hat das dortige Entlassmanagement jetzt erst mal ein Problem. Bei der Sachlage brauchst du meiner Meinung nach keine Räumungsklage usw. Es besteht ja gar kein gültiges Vertragsverhältnis. Fremdes Eigentum darf man aber auch nicht einfach entsorgen soweit ich weiss. Am besten fährst du wahrscheinlich mit dem Sozialdienst der JVA. Warte aber auch nochmal was andere hier wissen bitte.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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17.02.2017, 07:05 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das Amt zahlt z.B. keinen Mietanteil bei einer nicht genehmigten Untervermietung.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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17.02.2017, 08:37 | #4 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Du solltest zunächst prüfen, ob wirklich ein Untermietverhältnis besteht oder dieses nur behauptet wird.
Prüf einfach einmal, welcher Verwendungszweck auf den von "sogenannten" Untermieter geleisteten Zahlungen steht. Liegt ein schriftlicher Mietvertrag über die Untervermietung vor? Wenn nicht, müsste der Untermieter den Beweis dafür antreten, dass ein solcher besteht. |
17.02.2017, 16:42 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Ich habe nun den Untermietvertrag erhalten. Dieser wurde 2009 von meinem Betreuten und dessen Untermieter geschlossen. Seltsam ist, dass das Untermietformular erst November 2011 erschien (laut Abdruck auf dem Formular).
Auf dem Konto konnte ich für die Vergangenheit keine Mietzahlungen feststellen. Der Untermieter sagte mir daraufhin er habe die Miete immer Bar bezahlt. Die Januar und Februar 2017 Miete fehlt aber nun definitiv, da ich keine erhalten habe und auf dem Konto meines Betreuten keine Miete einging. Der Untermieter wird nächste Woche aus der Haft entlassen, daher werde ich bis nächste Woche warten. Meine Kündigung ist bereits zugestellt (Einschreiben). Ich vermute der Untermieter hat oder möchte sich bereichern. Die in der Wohnung befindlichen Gegenstände können unmöglich alle ihm gehören. Auch vermute ich, hat er keine Mietzahlungen geleistet (auch nicht bar), was aber von mir nicht bewiesen werden kann. Der Untermieter hat auch Barabhebungen vom Konto meines Betreuten getätigt. Vollmacht lag bei der Bank keine vor. Selbst als mein Betreuter in der Klinik lag, wurden Barabhebungen vorgenommen. Bargeld habe ich beim Betreuten nicht gefunden - keinen Cent. Ich habe den Untermieter gebeten mir nachzuweisen für was er das abgehobene Geld verwendet hat. Dies könne er nicht, er habe keine Quittungen o.ä. Der Untermieter ist mir gegenüber sehr aggressiv. Ich habe immer etwas bedenken mit ihm alleine zu sein (in der Wohnung meines Betreuten). |
17.02.2017, 16:56 | #6 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Du solltest einen Anwalt aufsuchen und dich rechtlich beraten lassen, da du alleine offensichtlich mit der Situation überfordert bist.
Ich würde bestreiten, dass es einen Untermietvertrag gibt und den nunmehr vorgelegten als eine gefälschte Urkunde ansehen. Auch würde ich bestreiten, dass jemals irgendwelche Mietzahlungen geleistet wurden. Hinsichtlich der Einrichtungsgegenstände würde ich den selbsternannten Untermieter auffordern mir nachzuweisen, welche in der Wohnung befindlichen Gegenstände sein Eigentum sind. Weiterhin würde ich das Wohnungsschloss austauschen und den Sozialdienst der JVA den Sachverhalt mitteilen damit man sich dort darauf einstellen kann, dass der Inhaftierte bei seiner Entlassung obdachlos ist. Ein Rechtsanwalt wird dir aber sagen, ob du zu diesen Maßnahmen berechtigt bist. Vielleicht kannst du von anderen Mietern des Hauses noch weitere brauchbare Informationen über den vermeintlichen Untermieter erhalten. Ich wünsche dir viel Erfolg. |
17.02.2017, 17:23 | #7 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Vielleicht ist ja ein mündlicher Mietvertrag durch konkludentes Handeln zustande gekommen?
Der Vermieter hat die Räumlichkeit zur Verfügung gestellt, der Untermieter hat Miete an ihn gezahlt .... |
17.02.2017, 17:45 | #8 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Ich habe die rechtlichen Interessen des zu Betreuenden zu vertreten und nicht die des "selbsternannten" Untermieters.
Der Untermieter muss beweisen, dass ein rechtsverbindlicher Untermietvertrag geschlossen wurde. Hieran bestehen nicht nur aufgrund der Unstimmigkeiten hinsichtlich des verwendeten Mietformulars (steht evtl. auch noch das Datum des Vertragsabschlusses auf dem Vertrag und liegt dies vor dem Druck des Vertragsmusters) handelt es sich eindeutig um ein gefälschte Urkunde. Zum anderen wurde mitgeteilt, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters zu einer Untervermietung berechtigt ist - dies liegt nach Information des Betreuers nicht vor. Welche rechtlichen Konsequenzen sich hieraus im einzelnen ergeben, kann an dieser Stelle offen bleiben. Deshalb mein dringender Rat, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Schlösser auszutauschen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er ihm per einstweiliger Anordnung die weitere Nutzung der Mietwohnung erlaubt wird. Damit bin ich aber auch aus dem Thema raus. |
17.02.2017, 18:29 | #9 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
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Kündigung Mietvertrag
Moin,moin
Anwaltliche Beratung ist denke ich Pflicht,danach erst würde ich handeln. In der Angelegenheit würde ich den Vermieter also den Eigentümer nicht vergessen.Es kann nicht schaden ihm den Sachverhalt zu schildern,und ihm zu zeigen womit du als Betreuer in der Sache zu tun hast. Das sie erwartet das die Wohnungsübergabe für sie unproblematisch abläuft ist klar,aber du musst dich ja erst mal darüber informieren mit welcher Rechtlichen Situation du zu tun hast.Und somit auch die Eigentümerin. Gruß pelotte |
17.02.2017, 19:06 | #10 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Zitat:
Der Satz muss heißen: Ich bin mir ziemlich sicher, dass ihm per einstweiliger Anordnung der Nutzung der Wohnung nicht erlaubt wird. |
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