Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Frage wegen der Rechnungslegung:
1- Die Postbank rückt die Daten mit der Software ..ndata nicht rückgängig( 7 Monate) ...
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17.02.2017, 16:32 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Rechnungslegung
Hallo zusammen,
Frage wegen der Rechnungslegung: 1- Die Postbank rückt die Daten mit der Software ..ndata nicht rückgängig( 7 Monate) her, aber mit der SSK kann man gut arbeiten. Könnt ihr eine Software empefehlen , mit der mann bei der Postbank die Daten für 6-8 Monate zurückrufen kann. 2- Wenn ein Betreuter im Heim lebt aber vermögend ist, reicht es für die RL aus, wenn ich nur die Kontobewegungen dem AG einreiche? Danke euch |
17.02.2017, 18:36 | #2 | ||
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,593
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Moin moin
Zitat:
Zitat:
Gerade, wenn ein Betreuter vermögend ist, dann sieht das Gericht deutlicher hin - es könnten ja Erben gegen das Gericht und wg. mangelhafter Prüfung meckern. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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17.02.2017, 18:47 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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bisher kann man nur bei der Spaßkasse und der Sparda längere Zeit zurück gucken. Alle anderen Banken zeigen normal nur ca 3 Monate zurück an. Egal mit welchem Programm.
Aber für die RL brauchst du doch eh die original Kontoauszüge? Zumindest bei uns werden Ausdrucken aus dem online-banking nicht akzeptiert. |
18.02.2017, 14:24 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Trotz Rechnungslegung per Software die Orig. Kntoauszüge?
Tagchen Boomer,
ich dachte, wenn ich die Kontobewegungen per Software habe, brauche ich die Kontoauszüge nicht! Aus deinem Schreiben ist ersichtlich, dass wir die Kontoauszüge doch miteinreichen müssen? |
18.02.2017, 14:28 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Heinrich
In meinem Revier werden die Online-Ausdrucke auch nicht akzeptiert - es sei denn, es sind Oline-Kontoauszüge. Die sind aber auch was anderes. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
18.02.2017, 15:21 | #6 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 432
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Hallo,
nein, der Ausdruck aus der Software reicht nicht aus, denn ich kann jeden Posten dort manuell verändern, wenn ich möchte. Deswegen ist es unabdingbar, Kontoauszüge zur Rechnungslegung einzureichen. Hier bei uns reichen die Kontoauszüge aus dem Online-Banking. VG bt-nrw2010 |
20.02.2017, 08:58 | #7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.02.2017
Beiträge: 6
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grundsätzlich müsste es doch möglich sein gegen Aufpreis zumindest bestimmte Kontobewegungen aller Jahre zu bekommen.
Also ich bin Kunde bei der Deutschen Bank und dann musste ich vor einiger Zeit Kontoauszüge anfordern die bereits 2 Jahre zurücklagen, das Anfordern hatte zwar eine Gebühr von 15€ gekostet nichts destotrotz war es möglich. Lass dich nochmal von deiner Beraterin informieren. Beste Grüße Tim |
21.02.2017, 13:02 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.08.2015
Ort: Bundesl. Bremen
Beiträge: 15
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Das LG Neuruppin hat entschieden das so fern keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Auszüge nicht richtig erstellt wurden oder das sie manipuliert bzw. gefälscht worden sind, sind Umsatzübersichten die z.B. mit Starmoney erstellt wurden zulässig
(LG Neuruppin 5T80/16 ). Brgerservice Berlin - Brandenburg |
21.02.2017, 23:10 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Rechnungslegung+ Jahresbericht?
Danke euch für die wertvolle Tipps
mich grübelt die nächste Frage: RL ist RL, ist mir klar. Muss neben der RL ein Jahresbericht( :alles auflisten, was man das ganze JAhr für den B. gemacht hat!) mitgeschickt werden? Thanks |
21.02.2017, 23:38 | #10 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Hallo,
ja, der Jahresbericht ist das Gerüst, welches einen Gesamtüberblick gibt. Den müssen sogar "befreite" Betreuer abgeben. Je nach Aufgabenkreis kann es eben auch um mehr als nur das Finanzielle gehen. Gesundheit oder Behörden-, Rechts- und Unterbringungsangelegenheiten sind u.U. auch von Interesse. Dabei aber auf das Wesentliche beschränken. Es müssen keine "wissenschaftlichen Abhandlungen" sein. Gruß Hein Klein |
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