Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Riestervertragsabschluss für Betreute mit Grundsicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Riestervertragsabschluss für Betreute mit Grundsicherung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich möchte für meine Betreute und ihre zwei Kinder einen Riestervertrag abschliessen. Sie erhält Grundsicherung, UVG und Betreuungsgeld. 1. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 17.02.2017, 16:37   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.10.2016
Beiträge: 6
Standard Riestervertragsabschluss für Betreute mit Grundsicherung

Hallo,

ich möchte für meine Betreute und ihre zwei Kinder einen Riestervertrag abschliessen. Sie erhält Grundsicherung, UVG und Betreuungsgeld.

1. ist für den Abschluss eines Bausparvertrages mit Riesterförderung eine Genehmigung vom AG notwendig?
2. darf ich den Vertrag trotz Grundsicherung abschliessen?
Flicka ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2017, 18:42   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin

Hat die Betreute denn eine Chance von der Grundsicherung mal wegzukommen?
Wenn nein, dass ist die Riesgterei unsinnig. Wenn es denn mal ausgezahlt wird, wird der Gegenwert vom Sozialamt gleich einbehalten. Es ist also keine sinnvolle Vorsorge , weil die Betreute selber nichts davon haben wird.

Sofern Du den Vertrag abschließt und nicht die Betreute selbst, ist eine Genehmigung notwendig.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2017, 15:41   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
Standard

ich hatte so eine ähnliche Konstellation, dazu noch Einwilligungsvorbehalt..es ging um eine Altersvorsorge für eine 21jährige. Ich habe den Vertrag NICHT abgeschlossen und gebe daher meine damaligen Bedenken weiter:
die Betreute ist mittellos, bei Abschluss des Vertrages wird Geld angespart, sodass sie irgendwann nicht mehr als mittellos gilt..was im Umkehrschluss zu einer höheren Betreuer-Vergütung führen könnte (wenn Betreuung weiterhin besteht) im Grunde "wirtschaftet" man mit dem Abschluss des Vertrages früher oder später in "seine eigene" Tasche (durch eventuell höhere Vergütung)..daher sollten kapitalbildende Verträge immer sehr gründlich durchdacht werden...ohne EV hat der Betreute natürlich mehr Entscheidungsmöglichkeiten, ich halte es trotz allem für riskant.
Manu2211 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39