Dies ist ein Beitrag zum Thema Riestervertragsabschluss für Betreute mit Grundsicherung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich möchte für meine Betreute und ihre zwei Kinder einen Riestervertrag abschliessen. Sie erhält Grundsicherung, UVG und Betreuungsgeld.
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17.02.2017, 16:37 | #1 |
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Registriert seit: 21.10.2016
Beiträge: 6
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Riestervertragsabschluss für Betreute mit Grundsicherung
Hallo,
ich möchte für meine Betreute und ihre zwei Kinder einen Riestervertrag abschliessen. Sie erhält Grundsicherung, UVG und Betreuungsgeld. 1. ist für den Abschluss eines Bausparvertrages mit Riesterförderung eine Genehmigung vom AG notwendig? 2. darf ich den Vertrag trotz Grundsicherung abschliessen? |
17.02.2017, 18:42 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Hat die Betreute denn eine Chance von der Grundsicherung mal wegzukommen? Wenn nein, dass ist die Riesgterei unsinnig. Wenn es denn mal ausgezahlt wird, wird der Gegenwert vom Sozialamt gleich einbehalten. Es ist also keine sinnvolle Vorsorge , weil die Betreute selber nichts davon haben wird. Sofern Du den Vertrag abschließt und nicht die Betreute selbst, ist eine Genehmigung notwendig. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
18.02.2017, 15:41 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
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ich hatte so eine ähnliche Konstellation, dazu noch Einwilligungsvorbehalt..es ging um eine Altersvorsorge für eine 21jährige. Ich habe den Vertrag NICHT abgeschlossen und gebe daher meine damaligen Bedenken weiter:
die Betreute ist mittellos, bei Abschluss des Vertrages wird Geld angespart, sodass sie irgendwann nicht mehr als mittellos gilt..was im Umkehrschluss zu einer höheren Betreuer-Vergütung führen könnte (wenn Betreuung weiterhin besteht) im Grunde "wirtschaftet" man mit dem Abschluss des Vertrages früher oder später in "seine eigene" Tasche (durch eventuell höhere Vergütung)..daher sollten kapitalbildende Verträge immer sehr gründlich durchdacht werden...ohne EV hat der Betreute natürlich mehr Entscheidungsmöglichkeiten, ich halte es trotz allem für riskant. |
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