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Haftpflichtversicherung und Heimunterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftpflichtversicherung und Heimunterbringung im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht bin ich im Moment auch nur blockiert. Aber macht eine private Haftpflichtversicherung für Heimbewohner Sinn ...


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Alt 22.02.2017, 15:59   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.01.2016
Ort: Stolberg (Rhld.)
Beiträge: 33
Standard Haftpflichtversicherung und Heimunterbringung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht bin ich im Moment auch nur blockiert. Aber macht eine private Haftpflichtversicherung für Heimbewohner Sinn oder sind die Bewohner irgendwie über die Einrichtung abgesichert?

Danke für eure Rückmeldungen.

Viele Grüße

Dieter
DieterT. ist offline  
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Alt 22.02.2017, 16:46   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

auch Heimbewohner können im und außerhalb des Heimbereichs Schäden verursachen, z. B. mit dem Rollator oder Rollstuhl ein parkendes Auto anschrammen.

Die Beiträge müssen von den Versicherungsnehmern selbst gezahlt werden, jedenfalls kenne ich das nicht anders.

Gruß

Gaby
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 22.02.2017, 17:30   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
Standard

1. Heimbewohner sind (oft) über das Heim für Schäden abgesichert, die im Heimbetrieb passieren (das Radio des Zimmernachbarn vom Tisch gefegt...). Die Verwaltung sollte dazu Auskunft geben können.

2. Heimbewohner sind nicht automatisch für Schäden abgesichert, die außerhalb des Heims passieren (mit dem Rollator ein Auto zerschrammt...)

3. Eine private Haftpflicht tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer auch haftbar ist.

In meinem Fall bei einer chronisch an paranoider Schizophrenie erkrankten Person hat die Versicherung eine Haftungsübernahme ausgeschlossen. Die hätten mir für den bescheidenen Beitrag von ca. 100,-€ jährlich die Unterstützung bei der Forderungsabwehr angeboten. Ich habe dann gekündigt.

4. Beiträge für private Haftpflicht (u.a. Versicherungen) sind von Sozialamt einkommensmindernd zu berücksichtigen, sofern angemessen (ca. 5€ pro Monat), sind bei Rentenempfängern also kostenneutral.
__________________
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K.Wagner ist offline  
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Alt 22.02.2017, 17:46   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
3. Eine private Haftpflicht tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer auch haftbar ist.
Wobei es auch Versicherungen gibt die bei Deliktunfähigkeit leisten.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 22.02.2017, 17:54   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Die Versicherungen ziehen sich bei bestimmten Personengruppen gern auf § 827 S. 1 BGB zurück. Das ist für mein Dafürhalten problematisch, hat aber bereits häufig den Versicherern die Kosten erspart. Es ist aber nicht so, dass sie es deswegen ablehnen würden, eine solche Person zu versichern. Für die Entgegennahme der Beiträge zeigen sie sich gern als willige Empfänger.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 22.02.2017, 19:49   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Die leidvolle Erfahrung habe ich auch mit einer hochdementen Betreuten machen dürfen, die ihrer Heimmitbewohnerin das Hörgerät entwendet und aufgegessen hatte...
Geld war glücklicherweise kein Problem.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.02.2017, 16:49   #7
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Wobei es auch Versicherungen gibt die bei Deliktunfähigkeit leisten.
Die meiner Betreuten gehörte nicht dazu.

Die mangelnde Delikt- oder Schuldfähigkeit reichte aber auch aus, die Rechnung für den xten unnötigen Feuerwehreinsatz (durch Falschausösung des Alarms) in der Versenkung verschwinden zu lassen
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K.Wagner ist offline  
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Alt 23.02.2017, 19:42   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Hallo,
wenn eine erheblich, im Heim wohnende, demente und unter Alzheimer leidende Betreute noch ihre alte Haftpflichtversicherung beibehalten hat, kann es sein, dass diese ggf. im Schadensfall nicht mehr eintritt? Muss ich die Versicherung über den gesundheitlichen Zustand informieren, auch auf die Gefahr hin, dass die Versicherung ihre Beiträge anhebt? Oder ist da vielleicht Schweigen Gold?

Gruß
Hein Klein

Geändert von Hein Klein (23.02.2017 um 20:16 Uhr)
Hein Klein ist offline  
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Alt 23.02.2017, 20:00   #9
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Die Versicherung wird die Beiträge nicht anheben, sondern die Versicherung rückwirkend auflösen. Alles ab PS 2 (jetzt nach Pflegegrade weiß ich es nicht mehr - ich vermute ab PG 3) ist in normalen Policen nicht mehr versicherbar. Aber die geleisteten Beiträge werden dann auch bis zu diesem Zeitpunkt (= Feststellung der PS) zurück erstattet

Schaut euch dazu die AHB an. Ich behaupte, 90% aller Versicherer haben die Klausel drin.
Boomer ist offline  
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Alt 23.02.2017, 21:19   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Danke Boomer,
die Betreute hat 1012 einen "Seniorentarif Komfort" abgeschlossen. Da ging es ihr gesundheitlich wesentlich besser. Jetzt weiß ich, warum beim Einzug in das Seniorenheim ein neues Vertragsangebot gemacht wurde.
Hein Klein ist offline  
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