Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftpflichtversicherung und Heimunterbringung im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielleicht bin ich im Moment auch nur blockiert. Aber macht eine private Haftpflichtversicherung für Heimbewohner Sinn ...
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22.02.2017, 15:59 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.01.2016
Ort: Stolberg (Rhld.)
Beiträge: 33
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Haftpflichtversicherung und Heimunterbringung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielleicht bin ich im Moment auch nur blockiert. Aber macht eine private Haftpflichtversicherung für Heimbewohner Sinn oder sind die Bewohner irgendwie über die Einrichtung abgesichert? Danke für eure Rückmeldungen. Viele Grüße Dieter |
22.02.2017, 16:46 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
auch Heimbewohner können im und außerhalb des Heimbereichs Schäden verursachen, z. B. mit dem Rollator oder Rollstuhl ein parkendes Auto anschrammen. Die Beiträge müssen von den Versicherungsnehmern selbst gezahlt werden, jedenfalls kenne ich das nicht anders. Gruß Gaby
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
22.02.2017, 17:30 | #3 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
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1. Heimbewohner sind (oft) über das Heim für Schäden abgesichert, die im Heimbetrieb passieren (das Radio des Zimmernachbarn vom Tisch gefegt...). Die Verwaltung sollte dazu Auskunft geben können.
2. Heimbewohner sind nicht automatisch für Schäden abgesichert, die außerhalb des Heims passieren (mit dem Rollator ein Auto zerschrammt...) 3. Eine private Haftpflicht tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer auch haftbar ist. In meinem Fall bei einer chronisch an paranoider Schizophrenie erkrankten Person hat die Versicherung eine Haftungsübernahme ausgeschlossen. Die hätten mir für den bescheidenen Beitrag von ca. 100,-€ jährlich die Unterstützung bei der Forderungsabwehr angeboten. Ich habe dann gekündigt. 4. Beiträge für private Haftpflicht (u.a. Versicherungen) sind von Sozialamt einkommensmindernd zu berücksichtigen, sofern angemessen (ca. 5€ pro Monat), sind bei Rentenempfängern also kostenneutral.
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--> Das Leben bleibt spannend |
22.02.2017, 17:46 | #4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
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22.02.2017, 17:54 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Die Versicherungen ziehen sich bei bestimmten Personengruppen gern auf § 827 S. 1 BGB zurück. Das ist für mein Dafürhalten problematisch, hat aber bereits häufig den Versicherern die Kosten erspart. Es ist aber nicht so, dass sie es deswegen ablehnen würden, eine solche Person zu versichern. Für die Entgegennahme der Beiträge zeigen sie sich gern als willige Empfänger.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
22.02.2017, 19:49 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Die leidvolle Erfahrung habe ich auch mit einer hochdementen Betreuten machen dürfen, die ihrer Heimmitbewohnerin das Hörgerät entwendet und aufgegessen hatte... Geld war glücklicherweise kein Problem. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
23.02.2017, 16:49 | #7 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
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Die meiner Betreuten gehörte nicht dazu.
Die mangelnde Delikt- oder Schuldfähigkeit reichte aber auch aus, die Rechnung für den xten unnötigen Feuerwehreinsatz (durch Falschausösung des Alarms) in der Versenkung verschwinden zu lassen
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--> Das Leben bleibt spannend |
23.02.2017, 19:42 | #8 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Hallo,
wenn eine erheblich, im Heim wohnende, demente und unter Alzheimer leidende Betreute noch ihre alte Haftpflichtversicherung beibehalten hat, kann es sein, dass diese ggf. im Schadensfall nicht mehr eintritt? Muss ich die Versicherung über den gesundheitlichen Zustand informieren, auch auf die Gefahr hin, dass die Versicherung ihre Beiträge anhebt? Oder ist da vielleicht Schweigen Gold? Gruß Hein Klein Geändert von Hein Klein (23.02.2017 um 20:16 Uhr) |
23.02.2017, 20:00 | #9 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Die Versicherung wird die Beiträge nicht anheben, sondern die Versicherung rückwirkend auflösen. Alles ab PS 2 (jetzt nach Pflegegrade weiß ich es nicht mehr - ich vermute ab PG 3) ist in normalen Policen nicht mehr versicherbar. Aber die geleisteten Beiträge werden dann auch bis zu diesem Zeitpunkt (= Feststellung der PS) zurück erstattet
Schaut euch dazu die AHB an. Ich behaupte, 90% aller Versicherer haben die Klausel drin. |
23.02.2017, 21:19 | #10 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Danke Boomer,
die Betreute hat 1012 einen "Seniorentarif Komfort" abgeschlossen. Da ging es ihr gesundheitlich wesentlich besser. Jetzt weiß ich, warum beim Einzug in das Seniorenheim ein neues Vertragsangebot gemacht wurde. |
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