Dies ist ein Beitrag zum Thema Muss ich Erbschaft sichern? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgender Sachverhalt: Der Vater meiner Betreuten (sie hat noch eine Schwester, Mutter bereits verstorben) ist verstorben. Der Gute ist noch ...
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25.02.2017, 10:06 | #1 |
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Beiträge: 5
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Muss ich Erbschaft sichern?
Folgender Sachverhalt: Der Vater meiner Betreuten (sie hat noch eine Schwester, Mutter bereits verstorben) ist verstorben. Der Gute ist noch nicht unter der Erde und schon räumt die Schwester bzw. deren Mann das Haus, es werden Gegenstände (Auto, Schmuck, Fernseher usw.) verteilt, das Haus soll schnellstmöglich verkauft werden. Ob ein Testament vorliegt ist noch nicht geklärt, bzw. eine Testamentseröffnung ist nach der kurzen Zeit noch nicht erfolgt. Kann bzw. muss ich dies irgendwie unterbinden bis das Testament eröffnet wurde? Gutes Zureden bringt nichts :-(
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25.02.2017, 12:52 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,600
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Moin moin
Als Betreuerin bist Du schon gehalten, den Erbteil deines Betreuten zu sichern oder zumindest dafür zu sorgen, dass er es bekommt. Wenn die Schwester schon mal anfängt alles abzuzocken, dann solltest Du dokumentieren, was es zu erben gibt und ihr - da sie ja nicht mit sich reden läßt - flugs einen Anwalt auf den Hals hetzen, der sich in solchen Sachen auskennt. Infos dazu an das Betreuungsgericht damit es immer auf Stand ist gehören auch dazu. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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