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Originalbelege-Rechnungslegung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Originalbelege-Rechnungslegung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Tag zusammen, AG bittet mich bei der Rechnungslegung Originalkontoauszuge und keine Onlineauszüge( ist mir klar! Muss zur Bank und lass ...


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Alt 02.03.2017, 18:41   #1
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Standard Originalbelege-Rechnungslegung

Tag zusammen,

AG bittet mich bei der Rechnungslegung Originalkontoauszuge und keine Onlineauszüge( ist mir klar! Muss zur Bank und lass original ausdrucken).
Frage: Was ist damit gemeint, wenn das AG zur Rechnungslegung [U]Originalbelege haben will?
Ich verstehe darunter, wenn ich das Geld abhebe und dem Betreuten es selbst aushändige (EiWi), lasse ich dies von dem dem Betreuten unterzeichnen. Und diese Belege werden vom AG angefordert. Habe ich es richtig verstanden?

Dankeschön
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 02.03.2017, 19:04   #2
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 180
Standard

Ich habe in früheren Beiträgen reingeschaut. Es werden unter Originalbelege Mietverträge und Stromrechnungen genannt?!Quasi die Fixkosten?
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 02.03.2017, 19:09   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
Standard

Reicht bei den Heimklienten (nicht vermögend) nur der Auszug des Verwahrgeldkontos und der Jahresbericht für die RL aus?
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 02.03.2017, 19:30   #4
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Zitat:
Zitat von Heinrich Heine Beitrag anzeigen
Ich verstehe darunter, wenn ich das Geld abhebe und dem Betreuten es selbst aushändige (EiWi), lasse ich dies von dem dem Betreuten unterzeichnen. Und diese Belege werden vom AG angefordert. Habe ich es richtig verstanden?

Dankeschön

Die Quittungen, die der Betreute selber unterschrieben hat, will das Gericht bestimmt im Original sehen.
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.03.2017, 19:30   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Zitat:
Zitat von Heinrich Heine Beitrag anzeigen
Ich habe in früheren Beiträgen reingeschaut. Es werden unter Originalbelege Mietverträge und Stromrechnungen genannt?!Quasi die Fixkosten?
Nö, da reichen Kopien
__________________
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und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.03.2017, 19:31   #6
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,

Originalbelege sind alle Quittungen und Rechnungen im Original.

Bei Heimbewohnern für die kein Girokonto mehr sondern nur noch ein Verwahrkonto im Heim geführt wird reicht für die Rechnungslegung im Allgemeinen der Taschengeldkontoauszug des Heims aus, manche Gerichte verlangen allerdings auch die zugehörigen Belege dazu.

Grüße

Gaby
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 02.03.2017, 19:34   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Zitat:
Zitat von Heinrich Heine Beitrag anzeigen
Reicht bei den Heimklienten (nicht vermögend) nur der Auszug des Verwahrgeldkontos und der Jahresbericht für die RL aus?
Sofern keine Bankkonten mehr bestehen, reicht das aus.
Wenn's geht noch der Hinweis dazu, dass Du die Verwahrgeldabrechnung gesehen und auf Unregelmäßigkeiten geprüft hast - und das keine oder eben doch Unregelmäßigkeiten dabei waren. Letztere dann beschreiben und beheben.

Wenn die Verwahrgeldabrechnung nicht per Computer erstellt wurde, dann solltest Du Dir ein kleines Excel-Programm schreiben und die Abrechnung damit prüfen - wg. der Rechenfehler.
Deine Prüfung ausdrucken und beifügen.

MfG

Imre
__________________
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Alt 02.03.2017, 23:57   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.08.2015
Ort: Bundesl. Bremen
Beiträge: 15
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Ich würde beim AG mal nachfragen wie sie Original Kontoauszüge überhaupt definieren.
Ich kann ja noch nicht auf so viele Erfahrungswerte zurück greifen aber die Rechnungslegungen des letzten Jahres haben wir alle mit Starmoney erstellt. Dieses wurden auch nicht von den Rechtspflegern beanstandet. Die paar Klienten für die ich im Moment tätig bin haben alle ihre Konten bei der Sparkasse mit dem roten S. Diese Kasse hat am 01.01.2017 den Versand / Druck von Kontoauszügen von Konten die online geführt werden eingestellt. Ich bekomme an jedem 1. im Monat Emails das die Kontoauszüge im Postfach (Onlinekonto) bereit liegen. Ich kann mich dann mit Pin und Kontonummer auf der HP der Bank einlogen und im Postfach sind dann dort die Kontoauszüge mit Briefkopf von der Bank usw. als PDF zum ausdrucken hinterlegt (alternative zu Starmoney). Wenn ich wie früher in die Bank gehe und mir dort einen Auszug ausdrucken lasse kostet das dem Kontoinhaber pro Auszug zw. 3 und 5 € . Ein Kollege hat mir erzählt, das die Bank mit dem V hier bei uns, ihren Kunden, wenn ihr Konto online geführt wird das Ausdrucken der Auszüge komplett verweigern. Ich sehe auch keinen Grund warum die PDF Auszüge nicht als Original anerkannt werden sollten. Dem Urteil des AG Neuruppin entnehme ich das Rechnungslegungen die mit z.B. Starmoney erstellt wurden zulässig sind wenn die Auszüge keinen Hinweis darauf geben das sie gefälscht bzw. manipuliert wurden.
Brgerservice Berlin - Brandenburg
Hotte ist offline  
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Alt 17.03.2017, 22:53   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
Standard

Entscheidung des AG Neuruppin s

Brgerservice Berlin - Brandenburg

Falls ich diese Entscheidung in Ausnahmefällen den REchtspflegern vorlege, meint ihr, die Rpfleger müssten sich danach richten oder haben die dann ihren eigenen rechtlichen Standpunkt parat?
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 17.03.2017, 23:06   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Falls ich diese Entscheidung in Ausnahmefällen den REchtspflegern vorlege, meint ihr, die Rpfleger müssten sich danach richten oder haben die dann ihren eigenen rechtlichen Standpunkt parat?
... Landgericht Neuruppin ... auch wenn die Entscheidng sehr plausibel ist, MUSS sich ein Rf nicht danach richten, könnte ihm aber bei seiner Beurteilung der Lage in eine geneigte Richtung bringen - oder?
Annegret ist offline  
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